Prolongation , Zinsbindungsfrist

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  1. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Guten Tag,

    Zinsbindungsfrist lief aus. Zinssatz liegt bei 4%.
    Im Vertrag dazu nur, dass der Kreditgeber den Vertrag zu den Konditionen fortführt, die er bennent.
    Jetzt möchte der Kreditgeber zu 4% fortführen. (Bis Umschuldung oder Prolongation erfolgt)

    Frage. Ist das rechtens?
    Der Referenzzinssatz ist ja inzwischen deutlich gesunken. Leider habe ich diesbzgl auch nicht gefunden was Urteile etc angeht. Wäre dre Referenzzibsatz jetzt bei 12%, würde der Vetrag ja kaum mit 4% fortgeführt.

    Danke

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Hallo,

    warum schulden sie jetzt nicht bei einer Bank um, die ihnen den besten Zinssatz bietet, bzw. warum holen sie sich keine Angebote für eine Umschuldung zu heutigem Zinsniveau ein?

    In der Regel sind die Konditonen bei Neufinanzierungen bei einer anderen Bank deutlich günstiger als die Prolongationskonditionen der bisherigen Bank.

  3. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    bin ich ja bei. trotzdem sind schon 4 monate vergangen.
    und da kommen dann ein paar euros zusammen.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Ok, aber was dauert denn da 4 Monate??

    Welche Summe wird denn bei welchem Wert der Immobilie benötigt??

  5. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    habe ja inzwischen angebote vorliegen mit gängigen zinsen.

    aber auch für 4 monate möchte ich "geld zurück" bei entsprechender rechtslage.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    ??? Wofür möchten sie Geld zurück?

    Sie bekommen ein Prolongationsangebot und wenn sie dieses nicht unterzeichnen, bzw. das Darlehen nicht aus anderen Mitteln ablösen, kann und wird die Bank ihnen einen Zinssatz auferlegen und der muss nicht zwingend an dem Zinsniveau angepasst sein.

    Warum wurde ein neues Angebot bis dato noch nicht gezeichnet bzw. angenommen?

  7. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Aber für das angeboetene Zinsniveau wird es ja Regeln bzw. eine Rechtsprechnung geben.
    Sonst könnte man ja willkürlich und sittenwidrig handeln.

    Diese Regeln suche ich

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    ?? Nein, wenn sie nicht prolongieren oder ablösen, stellt die Bank das Darlehen variabel und den Zins dafür bestimmt diese ganz alleine.

    Wie gesagt, kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum sie sich damit rumärgern, bzw. diesen Status herbei führen.

  9. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Tja Pech gehabt . Mein Bäcker hat sein Brot auch nicht im Preis gesenkt obwohl er Konkurrenz im Ort bekommen hat . Merkst du was

  10. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    der vergleich ist quatsch...

    dass die Bank "den Zins für sich ganz alleine bestimmt" ist bestimmt an Regeln oder Urteile gebunden.
    Und genau das suche ich ja.


    Selbst Zinsen für den Dispo sind gedeckelt durch Urteile. Da arguimentiert man auch nicht "mach doch Konto wo ander" oder "kauf die BRötchen beim Bäcker nicht auf Pump. Muhaha"

  11. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Kannst ja berichten wies ausgegangen ist

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Gedeckelt? Kann doch sein, aber die Deckelung liegt dann über dem, was man ihnen abverlangt.

    Kann überhaupt nicht erkennen, warum man be ihnen willkürlich und sittenwidrig gehandelt haben sollte.

  13. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Die Bank muss sich an den Äquivalenzabstand halten, d.h. die Differenz zu dem ursprünglichen Referenzzinssatz und dem Darlehenszins muss die Bank auch bei der Fortführung beibehalten.

    Beispiel: Referenzzins war 3m Euribor mit 3,5%, Darlehenszins waren 6%. Dann muss das neue Angebot entsprechend 2,5% über dem aktuellen Referenzzinssatz liegen.

  14. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ?? Nein, wenn sie nicht prolongieren oder ablösen, stellt die Bank das Darlehen variabel und den Zins dafür bestimmt diese ganz alleine.
    Das stimmt nicht.

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Was stimmt daran nicht? Variabel stellen ist definitiv eine Möglichkeit und die Kondition dafür kann die Bank bestimmen.

  16. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Nein, kann sie eben nicht willkürlich festlegen. Stichwort habe ich genannt. Ist vermutlich kein Expertenwissen, sonst wäre dir das ja bekannt.

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman, das was du meinst ist im Darlehensvertrag geregelt.

    Finde das sehr schade, dass du jetzt spitzfindig Expertenwissen ins Spiel bringst.

    Ich vermute, wir reden gerade aneinander vorbei! Mach dir da mal Gedanken drüber.

  18. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    du sagst, dass die Bank das Darlehen zu einem willkürlichen Zins fortführen kann. Ich sage, dass das nicht so ist. Stichwort habe ich genannt.

    Wir sprechen hier nicht über ein neues(!) Darlehen, sondern die Fortführung eines bestehenden (!) Darlehens nach Ende der Zinsbindung zu anderen, variablen(?) Konditionen. Die Kapitalnutzung scheint weiterhin garantiert, zumindest hat der TE nicht erwähnt, dass mit Auslaufen der Zinsbindung auch der Kredit fällig gestellt wurde. In diesem Fall setzt der Gesetzgeber hier strenge Maßstäbe an und erlaubt eben keine willkürliche Festsetzung eines Zinssatzes, sondern verweist auf die ursprünglichen Zinsäquivalenzabstände.



    Wäre es ein neues Darlehen könnte die Bank selbstverständlich irgendwelche Konditionen anbieten.

    PS: Mach du dir mal Gedanken darüber, warum du ständig von irgendwelchen Leuten auf Fehler hingewiesen wirst. Liegt vermutlich am Expertendasein.

  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman!! Kannst du mich mal kurz zitieren, wo ich geschrieben habe, dass die Bank den Zins willkürlich festlegen kann??

  20. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Na in Beitrag 6. da sagst du dass der Zins auferlegt wird

    Danke Batman, aber wo ist das geregelt? Urteil? Gesetz?

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