WohnRiester - was tuen?

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  1. Avatar von MrOberbayern
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    Standard WohnRiester - was tuen?

    Hallo zusammen
    ich habe eine Frage zu Riester.

    Ausgangslage
    - Baufinanzierung über Bank und über 2 x Wohnriester
    - Wohnriester über Schwäbisch Hall über insgesamt 150k wovon 25k einbezahlt sind.
    - Vertrag läuft seit 2015
    - 2 Kinder (4 und 1 Jahr). Eltern 38 und 36 Jahre.
    - Immobilie soll ggf später mal verkauft/vermietet werden
    - Derzeit gute Gehaltssituation weshalb lieber heute als im Alter abbezahlt werden soll wenn nicht mehrere Tausend vorteil über Riester
    - Plan ist den Riester noch ca 10- 12 Jahre bedienen zu müssen bis er vollständig getilgt ist
    - Zinsbelastung ist bei 1,4; bei Bankkredit als Alternative wäre es vergleichbarer Zins.

    Fragen
    1. Wieviel Vorteil in € bringt der Riester vs Bankkredit wenn man 900€ förderung per Jahr vs nachgelagerte Steuer rechnet. Ich komme da auf ein Minus.
    2 Behalten od Kündigen und dafür Bankkredit?
    3 Wie Altersbelastung reduzieren? Ggf Einmalzahlung und dann kann haus auch verkauft werden? Kann man Einmalzahlung auch schon im Alter von 50 machen? Dann spart man sich wenigstens die stetige 2% fiktive Verzinsung.

    Danke Danke
    Christian

  2. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: WohnRiester - was tuen?

    Da muss ein versierter Berater dran. Unser Riester war ein Minus Geschäft . Hsben wir aufgelöst

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: WohnRiester - was tuen?

    Soweit ich es verstanden habe, ist nicht nur die 950€ Förderung pro Jahr zu sehen, sondern auch die Steuerermäßigung jedes Jahr (abhängig vom Einkommen).
    Das Wohnförderkonto läuft erst ab Tilgungszeitplan des Bausparplans - also Tilgung möglichst spät nutzen.

    Ist denn eine Kündigung überhaupt möglich?

    In der Rentenphase fallen in der Regel geringere Steuern an ... meine man muss 20 Jahre nach Renteneintritt in der Immobile wohnen bleiben -
    oder man investiert den Riesterbetrag innerhalb von 3? Jahren nach Verkauf wieder in eine selbstgenutzte Immobilie oder in ein anderes Riesterprodukt (Rente).
    Sonst muss man Förderung und Steuervorteil zurückzahlen ... evtl. wird das Wohnförderkonto mit einbezogen?

  4. Avatar von MrOberbayern
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    Standard AW: WohnRiester - was tuen?

    Vielen dank. Nun man könnte ja ein anderes Darlehn aufnehmen und einmalig in den Bausparer einzahlen. Gehalt ist über Beitragsbemessungsgrenze aber die stvorteile halten sich in Grenzen.
    Wenn der Kredit getilgt ist nach 10 Jahren hatte ich 9000€ Förderung; Etwa 40k liegen auf dem fiktiven Konto die ich versteuern darf. Bei Sofortzahlung zahl ich doch um die 10k. Kommt also alles auf 0 raus oder hab ich da einen Rechenfehler.
    VG

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: WohnRiester - was tuen?

    Ihr zahlt pro Jahr 2x2100€ (incl. 900€ Förderung) auf den Bausparer ein? (Bei uns ist die Steuerrückzahlung bei ca. 450€ im Jahr - haben aber weniger Förderung.)
    Das sind nach 10 Jahren 42t€ - und dann ist die Immobilie abbezahlt?
    Oder zahlt ihr weiter auf den Bausparer ein?

    Bei Start 2015 und 2025 Tilgung läuft ab dann das Wohnförderkonto mit 2% pro Jahr (Inflatonsausgleich) -> also noch ca. 23 Jahre bis zur Rente -> Wohnförderkonto wäre dann ca. 66t€.
    (Falls ihr weiter den Bausparvertrag mit Riesterförderung tilgt auch mehr ...)

    Bei Komplettzahlung bei Renteneintritt gibt es einen Bonus - was besser ist, kann ein Steuerberater ausrechnen.
    (1/20 für 20 Jahre auf das Rentenbrutto oben drauf oder komplett mit ca. 30% Abschlag auf einmal war es wohl.)
    -> hängt vom jetzigen und zukünftigen Brutto ab, was sich mehr lohnt.

  6. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: WohnRiester - was tuen?

    1. Wie hoch die finanziellen Vorteile der Gesamtkonstruktion sind oder ob überhaupt finanzielle Vorteile vorhanden sind, kann keiner sagen, da keiner das Steuerrecht in 30 Jahren kennt.
    Aber im Alter zahlt man ja weniger Steuern (wer es denn glaubt, der macht Wohnriester bis zum 85ten Geburtstag).

    2. Wenn noch freie Sicherheiten da sind, kann man natürlich einen weiteren Kredit aufnehmen. Normalerweise wird es aber schwierig aus der Nummer rauszukommen, da die Darlehen wahrscheinlich nicht kündbar sind. Wohnriester ist besonders langfristig. Den Riester würde ich nicht kündigen, weil dann alle Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Dann lieber ruhen lassen.

    3. Das Wohnförderkonto kann man jederzeit versteuern oder eben bis zum 85ten. Richtig geil wird es, wenn die Erben das Konto versteuern müssen.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: WohnRiester - was tuen?

    Ruhen lassen würde ich das nicht, eher umswitchen in einen Fondssparplan, so bleiben die Zulagen erhalten, ebenso die kommenden vereinnahmt.

    Ärgerlich nur, dass dadurch Tilgungskapital nicht bei Zinsauslauf eingesetzt werden kann, erstens sind aber die Zinsen die man zahlt sehr niedrig, zum anderen bleibt die Förderung erhalten, das Wohnförderkonto wird nicht angestoßen und zum anderen kann ich bei Rentenbeginn mit 30% des Fondsguthabens eine mögliche (ggf. bewusst gelassene) Restschuld tilgen.

    Ja, das mit der Versteuerung der Erben, so die Immobilie vererbt wird, ist auch so ein wunderschönes Ei, was die Banken und Berater immer gerne verschweigen. Hinzu kommt das Wohnförderkonto mit der nachgelagerten Versteuerung, die mögliche Rückzahlung bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie oder die Nichtinanspruchnahme des Wohnriesters bei Erbpacht.

  8. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: WohnRiester - was tuen?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ruhen lassen würde ich das nicht, eher umswitchen in einen Fondssparplan, so bleiben die Zulagen erhalten, ebenso die kommenden vereinnahmt.

    Ärgerlich nur, dass dadurch Tilgungskapital nicht bei Zinsauslauf eingesetzt werden kann, erstens sind aber die Zinsen die man zahlt sehr niedrig, zum anderen bleibt die Förderung erhalten, das Wohnförderkonto wird nicht angestoßen und zum anderen kann ich bei Rentenbeginn mit 30% des Fondsguthabens eine mögliche (ggf. bewusst gelassene) Restschuld tilgen.

    Ja, das mit der Versteuerung der Erben, so die Immobilie vererbt wird, ist auch so ein wunderschönes Ei, was die Banken und Berater immer gerne verschweigen. Hinzu kommt das Wohnförderkonto mit der nachgelagerten Versteuerung, die mögliche Rückzahlung bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie oder die Nichtinanspruchnahme des Wohnriesters bei Erbpacht.
    Ja das passt

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