KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

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  1. Avatar von mawashi
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    Standard KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Liebes Forum,

    wir haben eine Eigentumswohnung mittels KfW 124 in Kombination mit einem Darlehen einer "normalen" Bank erworben. Nun nach dem wir 1 Monat selbst in der ETW wohnten ziehen wir um und möchten die erworbene Wohnung vermieten.
    Kann das zu Problemen mit dem KfW 124 Kredit führen? Wir haben alle Nachweise erbracht und ja bei Auszahlung die ETW selbst genutzt. Im Internet habe ich gelesen, dass man mindestens 12 Monate in der ETW gewohnt haben muss. Allerdings konnte ich keine offiziellen Dokumente finden, die diesen Fakt bestätitgen.

    Vielen Dank für eure Kommentare

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Die KfW darüber informieren, es wird eine Lösung geben!

  3. Avatar von mawashi
    mawashi ist offline
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    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Hallo ,

    vielen Dank für den schnellen Kommentar. Ist schon klar, dass wir die KfW informieren. Dazu sind wir ja verpflichtet. Aber was meinen Sie wie die Lösung aussehen wird? Muss man auch begründen warum man auszieht?
    Das es irgendeine Lösung geben wird ist klar. Die Frage ist wie diese Aussieht. Sie kann positive oder negativ für uns werden.

    Beste Grüße

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Nein, die KfW wickelt nicht rück ab, das Darlehen wird so bestehen bleiben.
    Man muss es halt nur anmelden, bzw. denen das mitteilen.

  5. Avatar von j2da
    j2da ist offline

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    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    @mawashi

    könntest du kurz berichten, wie es letztendlich abgelaufen ist?

  6. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Hallo,
    also ich habe meine Wohnung vor knapp 4 Jahren komplett über das KfW-124-Programm finanziert. Ich habe der BHW meinen Umzug gemeldet und nichts ist passiert. Alles so wie noelmaxim gesagt hat.
    Ob man wenn man nur einen Monat irgendwo gemeldet ist, einen Meldebetrug begeht, ist natürlich eine heikle Frage. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
    Viele Grüße
    BenniG

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