Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

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  1. Avatar von Boris1972
    Boris1972 ist offline
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    Standard Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

    Hallo

    Ich möchte demnächst ein Haus kaufen das ca. 250.000€ kostet.
    Der Hauskauf wird nicht Kredit finanziert da ich das gesamte Geld auf der hohen Kante habe.

    Zu meiner Frage...

    Da ich der der alleinige Käufer des Hauses bin möchte meine Lebenspartnerin aber mit ins Grundbuch.
    1. Kann man das im Kauf-Notar Vertrag gleich mit festhalten lassen das meine Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen wird obwohl ich der alleinige Käufer bin ??.
    2. Oder geht das erst später wenn ich bereits im Grundbuch stehe, das ich sie nachtragen lasse ??.


    Danke für eure Hilfe

    MFG
    Boris

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

    Hallo Boris1972,

    ein heißes Eisen!

    Denn geht Sie für einen Anderen weg! Und Sie steht zu 50 % in den Grundbuch, gehört ihr 125.000 € bei einer Trennung! Dann gilt "Laschen" oder "Verkaufen"!
    Es ist sehr schwer zu entscheiden!

    Auf der anderen Seite:"Trennen Sie sich von Ihr gilt das gleiche:"Sie zahlen den Verkehrswert an ihr aus!"

    Vereinbaren Sie lieber notariell, das sie im Falle einer Trennung, weil man sich auseinander gelebt hat!
    Eine bestimmten Betrag sagen wir mal von jährlich 3.000 € und sparen diesen sofort monatlich an! Kommt es zu Trennung kommt sie über die Runden und Sie haben kein schlechtes Gewissen.
    Natürlich kann dies nur funktionieren, solange keine Kinder vorhanden sind!

    Haben sie später Kinder mit ihr können Sie ihre Lebenspartnerin immer noch ins GB her einnehmen!

    Wie gesagt besprechen Sie dies bitte mit einen Anwalt und Notar!

    Denn es geht um ihr Geld und ihre Zuukunft!

    bruno68

  3. Avatar von Boris1972
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    Standard AW: Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

    Danke für die Antwort leider beantwortet das meine Frage nicht.

    Kann man das im Kauf-Notar Vertrag gleich mit festhalten lassen das meine Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen wird obwohl ich der alleinige Käufer bin?.
    Oder geht das erst später wenn ich bereits im Grundbuch stehe, das ich sie nachtragen lasse?.

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

    In welchem Verhältnis soll die Lebenspartnerin denn ins Grundbuch? (50/50 - oder anders?)

    Bei einem Eintrag ins Grundbuch wäre die Lebenspartnerin ja ebenfalls Käuferin/Eigentümerin - oder es ist u.U. eine Schenkung? - am besten beim Steuerberater nachfragen, ob hier Schenkungssteuer anfällt.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

    Hallo Boris1972,

    nun so gefragt? Man kann machen mit seinen Eigentum was man will! Auch solche Sachen die sich später, als Beschwerung oder Ausscheiden aus den Lebens dienen können!

    Steht der/die Partner(in) drinnen, hafteten beide für die Schulden des anderen zusammen! Nimmt Sie aufgrund ihre Einkommens ein Darlehn auf muss ihnen "klar sein", dass diese Grundschuld (Also der Ehepartner(in) direkt an den Gläubiger abgetreten sind) und dieser an Sie die volle Forderung hat!

    Es noch krasser darzustellen: Kommt der /die Ehepartner(in) den Grundbuch und bekommt die Abschrift zu gesendet! Kann sie am gleichen Tag ein blanco Darlehn mit einen Kreditanteil von 30.000 € auf nehmen! also ca. 50.000 € Schulden machen!
    Die 2.Unterschrift braucht ja nicht mal echt sein!

    Lassen Sie sich eingehend wie schon utoups schreibt von Steuerberaten, wegen möglichen Steuerfallen beraten! Von einen Anwalt und Notar von den Folgen einer Vermögensteilung und die Haftungsübernahme!

    bruno68

  6. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

    Es fällt Schenkungssteuer und bei Trennung Grunderwerbsteuer an.

    Aber man liept sich ja so doll.

    Mein Rat an alle (auch Verheiratete): immer nur einen kaufen lassen. Gibt keinen Grund, dass beide kaufen, außer emotionale Gründe.

  7. Avatar von clubfan
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    Standard AW: Haus kaufen Lebenspartnerin mit ins Grundbuch eintragen lassen.

    Hallo

    meine Meinung und meine Kenntnisse (Achtung hier können natürlich auch Lücken bestehen):
    Natürlich können Sie beim Notar beide als Käufer auftreten - je zur Hälfte - wie in der Regel bei jedem Ehepaar und genau so wird wird das Eigentum dann auch im Grundbuch eingetragen. Wo der Kaufpreis herkommt - Bankfinanzierung oder wie wohl in Ihrem Fall, alleine aus Barmitteln von Ihnen - interessiert zunächst niemanden.
    Schenkungssteuer: Es wäre unter diesem Gesichtspunkt einen Schenkung und im Grunde würde Schenkungssteuer anfallen. Den Tarif habe ich jetzt nicht genau im Kopf, aber Personen ohne familiären Verbindung (evtl. eingetragenen Gemeinschaften kenne ich mich nicht so genau aus, ob die wie Eheleute behandelt werden mit einem Freibetrag der über den Wert der halben Immobilie liegt lassen wir mal außen)
    Freibetrag € 20.000,--, Rest 30 %. Zahlen rein aus dem Gedächtnis sollten aber stimmen.
    Aber, bei einer solchen Kaufkonstellation wird kein Finanzamt danach fragen, das läuft m.E. einfach durch. Es braucht sich hier bitte keiner zum Thema Steuerbetrug äußern, mein Gott dann schreiben Sie halt untereinander - das können Sie auch dann noch, wenn bspw nach Jahren doch ein FA nachbohrt ( m.E. zu 0,001 %) durch einen einfachen Darlehensvertrag zwischen Ihnen zur Dokumentation, dass keine keine Schenkung vorliegt, auf die Reihe bringen.


    Ein vollkommen anderes Thema ist die Problematik, dass man der Partnerin noch dazu auf solch ein zementierte Art wie der GB-Eintragung einen Vermögenswert überträgt. Soweit es irgendwann einmal zum Konflikt kommt (Trennung ggf. Erbe - usw) kann man, wenn man keine vertragliche Vorsorge trifft, im schlechtesten Fall wahrscheinlich den halben Immobilienwert abschreiben.
    Dieses Thema - oder es interessiert einem nicht weil grenzenloses Vertrauen besteht (stellte sich in schwierigen Zeiten auch oft als verhängnisvoller Irrtum heraus) sollte man in den Griff bekommen. Da hilft einem sicherlich auch der Notar und auch bspw. der oben erwähnte Darlehensvertrag (allerdings, da nur ein schuldrechtlicher Vertrag, eine weiche Sicherheit - GS auf halben Eigentum wäre die Lösung, wobei ich vermute, das Sie das wiederum nicht wollen). Als Darlehensgeber können Sie im Grunde auch machen was Sie wollen bspw. Rückzahlungsverzicht usw.- Achtung, das berührt auch wieder das Thema Schenkungssteuer, wo aber wohl niemand danach Fragen wird.

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