Hallo,

ein Kunde schickt im Jahr 2020 einen Artikel an mich zurück und ich erstatte ihm den Kaufpreis. Der Kauf liegt schon über ein Jahr zurück und ist bereits in meine Einkommensteuererklärung (in der beigefügten EÜR) und auch in die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2019 eingeflossen.

Wie gehe ich mit dieser Situation korrekt um?


  1. Muss ich die Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung vom Vorjahr korrigieren und erneut an das Finanzamt versenden?
  2. Oder kann ich den erstatteten Betrag auch einfach im aktuellen Kalenderjahr als Ausgabe absetzen? Das wäre unkomplizierter - ich wüsste in dem Fall nur nicht, wie ich mit der (von mir zu viel gezahlten) Umsatzsteuer umgehe. Die müsste ich ja vom Finanzamt zurückbekommen.


Hat jemand ein paar Tipps oder vielleicht einen Link, wo ich das nachlesen kann?

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.