ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

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  1. Avatar von royw
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    Standard ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    Hallo,
    ist es möglich einen ruhenden Riester-Vertrag für einen bestehenden Hauskredit zu nutzen ?
    Also die dort eingezahlten Beiträge + Prämien (Kinder usw.) als Sondertilgung für einen Hauskredit zu nutzen.

    Bilde mir ein, dass irgendwo mal gelesen zu haben.

    Vielen Dank für eure Hilfe

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    @royw,

    wie schon Radio Eriwan sagte:"Im Prinzip ja / Grundsätzlich ja , aber.... !"

    Hier wäre die Wandlung von Riester Versicherung / Finanzanlagen in Riester Bausparen mit /ohne Sofortfinanzierung möglich!

    Allerdings bedarf eine genaue Planung, sonst endet es in eine teuren Schlamassel!

    Wenden Sie sich an einen Vermittler der die Zulassungen d, f und I gleichzeitig hat. Diese 3 werden dann auch für die Beratung gebraucht! Einzel Zulassungen scheitern an den Übergängen!

    Dieser Vermittler muss nicht nur die Zulassungen sondern auch rechtlich in der Sache bewandert sein!

    Leider gehe ich davon aus das Sie es selber nicht machen können, sonst wäre ihre Fragestellung anders gewählt!

    bruno68 @royw,

    wie schon Radio Eriwan sagte:"Im Prinzip ja / Grundsätzlich ja , aber.... !"

    Hier wäre die Wandlung von Riester Versicherung / Finanzanlagen in Riester Bausparen mit /ohne Sofortfinanzierung möglich!

    Allerdings bedarf eine genaue Planung, sonst endet es in eine teuren Schlamassel!

    Wenden Sie sich an einen Vermittler der die Zulassungen d, f und I gleichzeitig hat. Diese 3 werden dann auch für die Beratung gebraucht! Einzel Zulassungen scheitern an den Übergängen!

    Dieser Vermittler muss nicht nur die Zulassungen sondern auch rechtlich in der Sache bewandert sein!

    Leider gehe ich davon aus das Sie es selber nicht machen können, sonst wäre ihre Fragestellung anders gewählt!

    bruno68

  3. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    Falls es denn eine Versicherung sein sollte, dann wäre eine vorherige Wandlung in einen Bausparvertrag nicht notwendig. Sie würde nur unnötig zusätzliche Kosten verursachen.

    Die wichtigsten Bedingungen für eine Entnahme können sie hier entnehmen: https://riester.deutsche-rentenversi...ster_node.html

  4. Avatar von royw
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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    Also muss das durch einen Finanzberater erfolgen ? Oder muss ich das bei der Versicherung (Signal Iduna) bzw. der Commerzbank machen ?

  5. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    Aber die Nachteile von Riester bei der Immobilienfinanzierung sind klar/bekannt?
    (Verzinsung des Wohnförderkontos mit 2%p.a. und spätere Versteuerung desselben / Riesterinfizierung der Immobilie mit möglicherweise Problemen bei Verkauf/Vererbung in den ersten 20 Jahren in der Rente ...)

  6. Avatar von royw
    royw ist offline
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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    hmm nicht wirklich. Wir habe nhalt nur diesen Vertrag mit ca. 7K€ drin der aber beitragsfrei gestellt ist.
    Da dabei keine große Rente rauskommt wollten wir den einfach schon jetzt sinnvoll nutzen ...
    Aber ich merke schon , wir sollten uns mal einen Riester Fachmann ins Haus holen .

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    @royw,

    dein letzter Satz ist bemerkenswert
    Aber ich merke schon, wir sollten uns mal einen Riester Fachmann ins Haus holen.
    Den gibt es so gesetzlich nicht! Was auch immer wieder falsch verstanden wird!

    Wer was in Geldbereich abschließen will und unschlüssig ist, aber was aus den Riester Bereich sucht! Der muss verstehen das es nur 4 Möglichkeiten gibt!

    der 1. das ist man selber
    der 2. ist der gebundene Vermittler, den Typ gibt es 118.000 fach in Deutschland aber nur für Versicherungen! Für Finanzanlagen und Immobiliendarlehn gibt es keine gebunden Vermittler, allenfalls welche die unter ein Haftungsdach tätig sind!
    Allerdings verlässt der Vermittler das Haftungsdach beispielsweise für Finanzanlagen, so begeht dieser gegenüber der IHK eine Ordnungswidrigkeit der Meldelücke die kostet bis zu 5.000 € Geldstrafe. Das dann die abgeschlossende Verträge die Nichtigkeit im Raume steht, muss verstanden werden. Denn eine Bezahlung ist wegen der Nichtigkeit des Vertrages unmöglich.
    Das Haftungsdach weist jede Haftungsübernahme der Meldelücke für jedweden Schadensfall ab, da der Schaden außerhalb ihrer Versicherungsumfang liegt!

    Dann gibt es den echten Berater für Versicherungen, Finanzanlagen und Immobiliendarlehn! deren Gesamtanzahl steht unter der Rubrik:
    https://www.vermittlerregister.info/statistiken

    Aktuell sind es nur: Zum 1. Januar 2021 waren folgende Vermittler eingetragen:

    - als echte Berater 326 mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO im Vermittlerregister eingetragen.
    - als echte Makler 45.926
    - * als Vermittler 118.135 zugelassen als weisungsgebundene Versicherungsvertreter

    Eingetragene Finanzanlagenvermittler
    - insgesamt 208 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO im Vermittlerregister eingetragen.
    - insgesamt 38.106 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen.

    Eingetragene Immobiliardarlehensvermittler
    - Davon treten 675 Gewerbetreibende als Immobiliardarlehensberater nach § 34i Abs. 5 GewO auf.
    - insgesamt 54.756 Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO im Vermittlerregister eingetragen.

    Es gibt zwar die Gruppe Vermittler der Bank diese arbeiten auf Weisung und Rechnung deren Banklizenz und folgerichtig sind diese auch an den Weisungen, Richtlinien und stehen deshalb auf Seiten der Bank oder Gläubiger!
    Folgerichtig geht die Gruppe "Vermittler der Bank", deren "Märchenstunden" gehen finanziell zu lasten der Kunden!
    * Diese betrifft auch die gebunden Vermittler der Versicherung, deren "Märchenstunden" gehen finanzell auch zu Lasten der Kunden!

    Wollen Sie ein Beratung in ihren vollen Interesse,

    - dann gebe es ca. bis zu 5 Honorar -Berater, die alle 3 Zulassungen Deutschlandweit besitzen!
    - als Makler kommen in etwa 20.000 Makler, in Frage die alle 3 Zulassungen Deutschlandweit besitzen!
    In wieweit die 20.000 Makler ihre 3 Zulassungen bei nur einer Versicherung abgeschlossen haben und folgerichtig auch vollständig und umfänglich unterrichten darf. Dürfte deren Zahl noch mal kräftig drücken.

    Auch erstaunt mich die Aus von Herrn EasyD, zwar ist es richtig
    https://riester.deutsche-rentenversi...ster_node.html
    • Ihnen sind für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie nachweislich Kosten entstanden.
    • Die Mindestauszahlungshöhe beträgt 3.000 Euro.
    Also hilft diese Antwort nichts, weil Nachweis eines Kauf oder Bau erst mit Rechnungsstellung erfolgen kann! Vorab gibt es also keine Geld!

    Hier ist wohl eher de Wandlung gemeint von Riester Versicherung zu Riester Bausparen ohne den direkten Zugriff auf das Geld möglich!

    Was folglich den Weg auch erklärt,

    1) Man braucht den Versicherungsvertrag nicht zu zerstören!
    2) das Geld aus Riester Vers. wird in den beiden neuen Riester Bausparverträgen verteilt überwiesen.
    Das hat den Vorteil das die Ehefrau nur für ein Darlehnsvertrag haftet! Da sie nur in Abteilung II mit den Darlehn haftet! Kann sie die Vollhaftung aus Abt. I verzichten!
    Wer glaubt das eine Ehefrau mit Kinder eine Restschuldbefreiung bezahlen kann. Der hat sich nie mit einer Restschuldbefreiung auseinander gesetzt.
    ...
    3) Nach Ablauf der 1.Zinsbindungsfrist, kann der Schuldner entscheiden ob er die Riesterbausparverträge zur Zuteilung kommen lässt oder durch das 2. Darlehn vollkommen ablöst! Und das Guthaben des Riesterbausparen zurück in den Riesterversicherung überweisen lässt! Teillösungen sind möglich.

    Das ist dann abhängig von den Status der Familie, Einkommen und dann zukünftigen geltenden Zinssatz der Refinanzierung. Aber wir reden dann von 2031 oder 2036!

    In diesen Zeitraum können die beiden Riesterbausparverträge jeweils mit bis zu 2.100 € p.a. also mit 21.000 €/ 42.000 € oder 31.500 € oder 63.000 € befüllt sein!

    Dann kann man Zulagen und Steuerunschädlich den Riestervertrag bis zur vollen Versicherungssumme auffüllen und bis zum Renteneintritt beitragsfreistellen und dann aus der diesen Riesterrenten Versicherung, sie steuerlichen Kosten in Rentenalter auf 0 € nivelliert. Weil das sich dann selbst bezahlt!

    Das vorhandene Geld bedeutet letztlich eine ca. 2 Jahre kürzere Tilgungszeitraum statt 30 Jahre, nur 28 Jahre! Und weil dies zufang vorhanden ist, kann man durch die Bausparverträge 2 Jahre Ansparenzeit sparen.
    oder die Sparbelastung anteilig um die Summe kürzen! mit den 6.000 € durch 120 Monate 50 € weniger sparen! rechnet man das Baukindergeld hinzu, könnte damit ein Finanzierung über die ersten 10 Jahre sicher sein!

    Allerdings werden Sie dies nicht selber hinbekommen, das ist komplex, selbst viele Makler werden das nicht hin bekommen! Nur die ganz wenigen, die sich damit beruflich auseinander gesetzt haben können hier einen Weg, durch die Riesterwelten aufzeigen!

    Und die müssen auch die benötigen Zulassungen gleichzeitig auch haben.

    bruno68

  8. Avatar von EasyD
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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    Ich weiß nicht warum sie, Bruno, jetzt zum zweiten Mal damit ansetzen, dass royw das Guthaben in einen Bausparvertrag übertragen muss oder sollte. Die Frage war gewesen, ob er das Guthaben aus seinem bestehenden Vertrag für eine Sondertilgung seiner bestehenden Baufinanzierung nutzen kann. Für die Nutzung eines Riester-Bauspar-Darlehens wird bis hier hin überhaupt gar kein Bedarf ersichtlich.

    Zu ihrer Anmerkung, dass die Info bzgl. des Nachweises zu entstandenen Kosten in Bezug auf die Immobilie nicht nützlich ist, möchte ich auch widersprechen. Schließlich besteht mit dem gegenwärtigen Darlehen bereits genau dieser Nachweis.

  9. Avatar von royw
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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    oha, das klingt ja alles sehr kompliziert ...

  10. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: ruhenden Riester-Vertrag für bestehenden Hauskredit nutzen

    @royw,

    nun ja es ist sehr kompliziert! Punkt aus.

    Wer einen Riestervers. abschließt, denen muss Klar sein das dies eine Vermögenszerstörung einsetzt wenn dieser rückabgewickelt wird!

    Eine Kündigung kommt ja nicht in Frage, weil die nicht möglich ist! Denn es ändert nur den aktuellen Stand, also die Folgezahlung und laut Urteil BGH ist das Riestervermögen Insolvenz geschützt!
    Man auch bedenken dass das Riestervermögen aus drei Bestandteile besteht:

    - die Eigenzahlung
    - die Zulage
    - die steuerliche Gutschrift; daraus setzt sich das Riestervermögen im Vertrag zusammen!

    Das bei einer Kündigung weder die Zulage noch die steuerliche Gutschrift als Auszahlungsbetrag in Frage kommt. So sind diese vorab vom R Guthaben abzuziehen!
    Aus den Restguthaben müssen dann folgende Sachen beachtet werden, das dies ja Insolvenzgeschützt ist was nichts anderes heißt als: Den Gläubiger entzogen ist!

    Allerdings wird der Kunde selber ein Gläubiger, wenn er kündigt. Er fordert ja sein Guthaben zurück, was ja Bundesgerichtlich durch den judikativen Schutz verneint wurde!

    Daher kann man nur mit der Rückabwicklung, das Rücksetzen in den Stand vor Vertragsabschluss einen insolvenzgeschützen Vertrag auflösen!
    Was aber eine andere rechtliche Behandlung bedeutet: Weil dann auch die bezahlten Kosten, inkl. Provision und Courtage zurückgefordert werden!
    Aber das führt zum nächsten Desaster, weil dann ja Verluste für die Versicherung entstehen! Nicht nur der Kapitalstock geht verloren sondern andere Seite zwischen Versicherung und Vermittler, Anteilig zu 1/5 der AP, AC nicht rückforderbar ist!

    Und das haben die Bundesanwälte schon von Anfang an, gewusst, allerdings gabt es 1999 nicht anderes als Versicherung in der Rechtsform Riester!
    Erst mit der Reform der Finanzanlagen von den § 34 c weg, zum § 34 f GewO, wurden auch Riester Sparpläne eingeführt, ab hier ergab sich die erste Möglichkeit des Wandelns.
    Als 2016 die Darlehnsbereich zu Gunsten der Kunden reformiert wurde, ist eine weitere Wandlung möglich!

    In keinster weise ist wurde die Wandlung beschränkt, weder in welche Richtung oder Anzahl der Wandlungen innerhalb der Lebensarbeitszeit!
    Weil es der Förderstelle scheißegal ist, denn das Geld der Zulage und der steuerlichen Vergünstigung sind gleich hoch!

    Der Fehler liegt beim Vermittler sofern dieser ja nicht alle drei gesetzlichen Zulassung inne hat, denn jede fehlende Zulassung darf ja, nicht vergütet werden!

    Auch nicht über einer anderen zugelassenen Vermittler, den sogenannten Stempelvermittler, denn deren auszukehrenen Gelder an den nicht zugelassenen Vermittler ist eine steuerliche Mißgestaltung, nach § 42 AO.

    Denn jeder Makler oder Vermittler macht echte vollständige Geschäfte! Und nur diese sind von der Umsatzsteuer befreit!

    Unechte Geschäfte wie dies Honorarberater machen, sind nicht Umsatzsteuer befreit!
    Macht ein nicht zugelassener Vermittler unechte Geschäfte so handelt diese wie ein Honorar Berater ohne Zulassung, also illegal und damit nichtig!

    Allenfalls kommt hier dann der sogenannte "Tippgeber" in Frage, dieser wäre allerdings nach Urteile des BFH, grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig!
    Dies Rechtfertigt aber keine Zahlung in der üblichen Höhe! Und dann noch ist diese um die Ust. zu kürzen, da diese ja nicht an den nicht zugelassenen Vermittler ausgezahlt werden darf, da dieser keine Vorsteuerabbzugsberechtigung besitzt!
    Allenfalls kommt eine direkte Überweisung unter Angabe der Steuernummer des Absenders und Tippgebers, direkt ans Finanzamt des Tippgebers in Frage.

    Denn der Absender ist ja auch Schuldner der gesamten Steuerschuld!
    Denn dieser zieht ja denn Überweisungsbetrag, von seinen Einnahmen ja ab! Geht der Tippgeber pleite und hat dieser Steuerschulden, so steht der Stempelmakler, wegen § 42 AO in der Steuerfalle des Finanzamt! Die Forderung des Stempelvermittler laufen ja gegen den Tippgeber, der Insolvent ist, nicht aber gegenüber dem Finanzamt!
    Abgabenordnung (AO) § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
    (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
    (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.
    Demnach steht ein Stempelmakler für die verlorenen Steuern des Tippgebers, die Ust., Gewerbe und Einkommenssteuer dauerhaft ein!

    Eine im Jahre 1999 vom OLG Schleswig zugelassene Ventillösung, die Annahme von Fremdgeschäft darf nur geringfügig von Umsatz und nur von gebunden Vermittler über ihren Prinzipal erlaubt! Was Vertragsrechtlich wohl seitdem verboten ist, den das Hereinholen von Fremdrisiken, deren Bewertung unmöglich ist, ist aus Vorstandshaftungsgründen, § 91 AktG.
    § 91 Organisation; Buchführung
    (1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Handelsbücher geführt werden.
    (2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
    Demnach für aller Makler und Honorarberater obergerichtlich nicht erlaubt, Ventilgeschäfte zu machen!
    Der Makler hat dies ja nicht nötig, da er grundsätzlich über Pools alle Anträge einreichen kann!
    Der Honorarberater schließt ja keine Verträge ab!

    Erstaunlich ist immer wieder das Vermittler, Makler kreative Berufsnamen verwenden obwohl diese nicht geben kann
    ...
    Nach ständiger BGH-Rechtsprechung (unter anderem Aktenzeichen IX ZR 41/04) bedarf eine bAV-Beratungsgesellschaft selbst einer eigenen Erlaubnis zur Rechts- bzw. Steuerberatung, auch wenn Geschäftsführer oder Mitarbeiter über die RA- oder StB- Zulassung verfügen.
    • Der Versicherungsmakler darf Nicht-Verbraucher gegen Honorar beraten, auf seinem Feld, also im Versicherungsrecht.
    • Doch muss er es auch können wie ein Anwalt, denn für Fehler steht er ebenso gerade wie dieser. In anderen Bereichen (Arbeits-, Betriebsrenten-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht) besteht eine Beratungserlaubnis für den Versicherungsmakler nur bei einfachen Fragen, deren Bearbeitung zwingend für die ordnungsgemäße Berufsausübung notwendig ist.
    • Der Versicherungsmakler muss also darauf achten, dass das Versicherungsgeschäft und wirtschaftliche Fragen im Vordergrund stehen, denn dies kann der Makler auch ohne sonstige Rechts- und Steuerberatung sinnvoll leisten.
    • Erfordert hingegen auch nur ein einziger Punkt außerhalb des Versicherungsrechts vertiefte rechtliche Kenntnisse, setzt sich der Makler der Gefahr aus, dass sein Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag „null und nichtig“ ist, § 138 BGB.

    Es hilft dann auch nichts, wenn man nur die angebotenen Produkte erläutert haben will, aber die Beratung tatsächlich weit darüber hinausging.
    Das vielfach von Finanzhäusern beworbene „bAV- Unternehmensberater“- Konzept ist eine verfassungsrechtliche Totgeburt:
    Denn die Erfindung „untypischer Betätigungsformen“ kann nie einen „gesetzlich festgelegten Beruf“ (zum Beispiel StB oder RA) durch die Hintertür in anderer Gestalt neu einführen (BVerfG- Beschluss vom 18. Juni 1980, 1 BvR 697/77).
    Demnach gilt wer nach der GewO arbeiten will:

    "Ist gezwungen einen dafür gesetzlich festgelegten Beruf zu wählen, dafür dann auch eine Zulassung zu besitzen.

    Und das ist seit fast 50 Jahren so." Und dieser steht garantiert nur im Vermittlerregister richtig.

    bruno68

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