MFH aufteilen --> spezifische Fragen aus den Bereichen Finanzierung und Besteuerung

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  1. Avatar von ImmoHai
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    Standard MFH aufteilen --> spezifische Fragen aus den Bereichen Finanzierung und Besteuerung

    Moin Leute,

    wäre mega hilfreich, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Ich schildere mal kurz die Situation: Geplant ist der kauf (soll finanziert werden) eines MFH mit drei Wohneinheiten, eine von den drei Wohneinheiten wird frei und soll einzeln abverkauft werden. Der Prozess der Aufteilung ist bekannt. Meine Fragen wären:
    - Wie verteilt sich die finanzierungssumme auf die einzelnen Wohnungsgrundbuchblätter auf?
    - Kann das Wohnungsgrundbuchblatt der zu verkaufenden Wohnung durch die Verkaufserlössumme lastenfrei gestellt werden?
    - Berechnet sich die Steuer nur auf die abverkaufte Wohnung?
    - Macht man Gewinn oder Verlust durch den Abverkauf der Wohnung (Bsp. Kauf ungeteiltes MFH 300k // Verkauf einer aufgeteilten Wohnung für 150k)

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: MFH aufteilen --> spezifische Fragen aus den Bereichen Finanzierung und Besteueru

    Also, da wirst du zu einem Steuerberater müssen, weil da niemand hier 100% Auskünfte geben kann...

    Grundsätzlich kommt es eben darauf an, wann die Aufteilung erolgt. Nach dem Kauf, dann kaufst du die Immobilie insgesamt und die Bank hat die Immobilie insgesamt als Sicherheit. Wenn du dann aufteilst, dann liegt es im Ermessen der Bank, ob die eine Wohnung freistellt oder nicht. Da wäre ein rein freiwilliges Entgegekommen der Bank...

    Wenn die Aufteilung vorher passiert, dann kaufst du letztlich nicht eine Immoblie, sondern 3 einzelne Wohnungen und musst diese dann jeweils finanzieren oder auch nicht. Damit entscheidest du selbst, auf welche Wohnung wieviel Darlehen eingetragen ist bzw. natürlich auch die Bank bzgl. Sicherheit.

    Selten wird eine Wohnung verkauft, dann dann ist es halt eine WEG mit allen Rechten und Pflichten wie Eigentümerversammlungen usw. als Alleineigentümer ist das alles viel einfacher. Deshalb gibt meistens das Prinzip: entweder alles verkaufen oder nichts.

    Das ganze Konstrukt solltest du mit deinem Steuerberater besprechen und dann auch mit der finanzierenden Bank, ob diese z.B. eine Wohnung freistellen würde. Je nachdem wie sich die Bank verhält, kannst du mit deinem Steuerberater den besten Weg finden...

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