Besteuerung von 400 Euro-Jobs während des Ruhestands

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  1. Avatar von K. Zänker
    K. Zänker

    Standard Besteuerung von 400 Euro-Jobs während des Ruhestands

    Hallo zusammen.
    Ich bin 64 Jahre und beziehe bereits seit vier Jahren Rente. Da ich mich gesundheitlich aber sehr gut fühle und nicht ausgelastet bin, arbeite ich seitdem noch einige Stunden ehrenamtlich im Nachmittagsbereich einer Schule. Der dortige Vorstand machte mir nun das Angebot, diese Stunden in einen so genannten „400,- Euro-Job“ umzuwandeln. Das wäre natürlich zu meinem Vorteil, wenn ich dieses Geld nicht versteuern müsste. Wird es zu meiner Altersrente hinzugerechnet oder kann ich damit auch als Nettobetrag rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen
    K. Zänker

  2. Avatar von Adalbert
    Adalbert

    Standard AW: Besteuerung von „400,- Euro-Jobs“ während des Ruhestands

    Hallo Herr Zänker,

    ab dem 65. Lebensjahr kann man jeden Betrag hinzu verdienen, ohne dafür Steuern entrichten zu müssen. Mit 64 Jahren richtet es sich nach meiner Meinung nach der Höhe des Dazuverdienstet sowie nach der Rentenhöhe.

    Freundliche Grüße
    Adalbert

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