Privates Veräußerungsgeschäft, Einkommensteuer, Kryptowährungen

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  1. Avatar von powni
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    Standard Privates Veräußerungsgeschäft, Einkommensteuer, Kryptowährungen

    Hallo
    meine Frage bezieht sich auf die zu versteuernden Gewinne bei privaten Veräußerungsgeschäften, wenn innerhalb der Haltefrist von einem Jahr veräußert wird.
    Mir stellt sich nun die Frage wie Gewinne genau versteuert werden. Werden die Gewinne mit dem Einkommenssteuersatz besteuert,welchen ich momentan habe, oder erhöhen die Gewinne (in dem diesem Fall, Gewinne aus Veräußerung von Kryptowährungen) meinen Indiviuellen Steuersatz? Also vereinfacht:
    Jährliches Einkommen + Gewinn aus Kryptowährungen im diesem Jahr = neuer Einkommensteuersatz?

    Ich bedanke mich schon mal im Vorab für eure Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    powni

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Privates Veräußerungsgeschäft, Einkommensteuer, Kryptowährungen

    Also ohne Garantie, weil ich kein Steuerberater bin.

    Grundsätzlich ja, Gewinn aus Kryptowährungen erhöhen dein Einkommen, wenn du diese weniger als 1 Jahr besessen hast.

    Allerdings musst du halt folgendes beachten:

    Bis 600 Euro gibt es eine Freigrenze und du musst den Verkauf nicht versteuern. Also wäre es sinnvoll bis zur Freigrenze zu verkaufen und alles andere länger als 1 Jahr zu halten.

    Aber wenn du schnell Geld benötigst und mehr verkaufen willst, dann erhöht der Gesamtgewinn (ohne Freigrenze) dein zu versteuerndes Einkommen und auch deinen persönlichen Grenzsteuersatz.

  3. Avatar von powni
    powni ist offline
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    Standard AW: Privates Veräußerungsgeschäft, Einkommensteuer, Kryptowährungen

    Danke für die Antwort. Hab schon fast vermutet, dass es so aussieht.
    Grüße

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Privates Veräußerungsgeschäft, Einkommensteuer, Kryptowährungen

    Es stellt sich auch eine andere Frage, ob nicht die 25 % Quellensteuer infrage kommt!

    Mit den 801/1.602 € Freibetrag!

    Das wäre eine Grenzberechnung, da das Einkommen der Sozialverbeitragung unterliegt. Höheres Krankengeld, Alu I, höhere Rente!

    Dass man Gewinne entnimmt, die sozialpflichtig werden und bis zum Steuersatz 25 % und dann die Quellensteuer mit 25 % in Anspruch nimmt?

    Aber das gehört in den Bereich StB.

    bruno68

  5. Avatar von Cici
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    Standard AW: Privates Veräußerungsgeschäft, Einkommensteuer, Kryptowährungen

    Zitat Zitat von bruno68
    Es stellt sich auch eine andere Frage, ob nicht die 25 % Quellensteuer infrage kommt!

    Mit den 801/1.602 € Freibetrag!
    Was hat die Quellensteuer hiermit zu tun? Meinst Du die Abgeltungssteuer? Und nein, der Gesetzgeber hat das ziemlich klar geregelt. Kryptogewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

  6. Avatar von Moizi
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    Standard AW: Privates Veräußerungsgeschäft, Einkommensteuer, Kryptowährungen

    Vielen Dank für diese Diskussion! Ein Freund hat mich letztens dazu befragt und ich kannte mich diesbezüglich nicht aus.

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