Überfordert mit Policen Lebenspartner

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  1. Avatar von doctor
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    Standard Überfordert mit Policen Lebenspartner

    Hallo Finanz-Forum,

    erneut möchte ich mich an euch mit einem Anliegen wenden. Ihr habt mir vor einigen Jahren schon geholfen meine Erbschaft im Zaum zu halten. Vielleicht kriege ich auf diesem Wege ja noch einmal unabhängigen Input für meine aktuelle Situation, bzw. die meiner Lebenspartnerin.

    Zur Ausgangssituation, wir sind seit vielen Jahren ein Paar (32/33) und kennen auch unsere Einkommen gegenseitig und haben einen gemeinsamen Haushalt, aber keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Nun hat es sich vor einigen Wochen zugetragen, dass meine Partnerin ins Krankenhaus musste, wodurch ich ein paar Dinge ihrer PKV (Alarm!) prüfen musste. Dabei ist mir ihr Ordner entgegen gefallen, wo ich doch recht stutzig geworden bin. Darin gesammelt ist das komplette Finanz-"Paket", welches sie seit einigen Jahren mit einem Berater, natürlich auf Provisionsbasis, abgeschlossen hat.

    Da ist allerhand drin - angefangen von einer PKV, über BU, Rechtsschutz, Hausrat und Fondsgebundene Rentenversicherungen ist hier das komplette Paket verkauft worden. Ich wusste zwar, dass sie hier einige Versicherungen abgeschlossen hat, habe das aber ihre eigene Baustelle sein lassen und mich nie groß eingemischt.

    Mir sehen die Verträge ehrlich gesagt nach Falschberatung aus. Zu einen halte ich sie für komplett überversichert. Z.B. die Hausrat als Mieter ohne nennenswerte Wertgegenstände zu hause. Sie hat nicht mal ein Fahrrad besessen zur Unterzeichnung. Oder die PKV - eine damals 28-Jährige fest angestellte Frau in die PKV zu treiben halte ich für ein starkes Stück. Unsere Familienplanung ist bei weitem nicht abgeschlossen und aktuell kommt sie da nie wieder raus. Die Fondsgebundene RV wartet mit horrenden Preisen auf, enthalten sind völlig obskure Asienfonds die seit Jahren nur seitwärts laufen. Das ganze Versicherungspaket (Hausrat, BU, RS, priv. UV, etc you name it..) halte ich für einen riesen Haufen überteuerten Müll für einen jungen Menschen der in Vollzeit fest angestellt ist, gut verdient, eigens angesparte Rücklagen hat und keinerlei abzusichernde Werte besitzt. z.B. könnten wir jeden einzelnen Gegenstand in unserem Hausrat zu jeder Zeit mit einem neuen ersetzen und das mit den Rücklagen abbilden. Wozu die dumme Hausrat? Die würde noch nicht einmal das Fahrrad versichern das sie nicht hat.

    Was mich aber neben der mutmaßlichen Überversicherung stutzig macht, ist dass die Anbieter der Assekuranzen durch die Bank kleine Läden in Liechtenstein sind oder sonst unseriös klingende Kleine Läden sind, die noch nicht lange am Markt sind und schon beim ersten Googlen erahnen lassen dass diese eher für die hohen Courtagen für den Vermittler bekannt sind als für den Leistungsumfang. Wir hatten einmal einen Fall wo sie sich anwaltlich beraten lassen wollte, angeblich ein Angebot ihrer Versicherung (kostenloses Erstgespräch). Man wollte ihr Anliegen gar nicht erst aufnehmen und antwortete ihr pampig, dass man den Anwälten nicht die Zeit stehlen solle (Wortlaut!).

    Alles in allem: Wo können wir mit diesem "Ordner" hin, um die gekauften Versicherungen und das Rentenpaket zu prüfen? Ich will keine vorschnellen Schlüsse ziehen, aber mein Bauchgefühl lässt mich schlimmes erahnen und ich hätte gerne jemand sachverständiges der sich gegen Bezahlung der Sache unabhängig annehmen kann. Ohne eine Bewertung mit Vergleichsprodukten sondern eine völlig isolierte Betrachtung der einzelnen Verträge brauche ich.

    Viele Grüße

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Überfordert mit Policen Lebenspartner

    Natürlich kommt man aus der PKV wieder raus. Teilzeit arbeiten z.B., weniger verdienen als für die PKV gefordert.

    Aber warum hat sie das dann alles unterschrieben? War sie damals mit 28 noch nicht mündig?

    Ansonsten: Verbraucherzentrale, Berater auf Honorarbasis, Ombudsmann, Bruno

  3. Avatar von brainy
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    Standard AW: Überfordert mit Policen Lebenspartner

    Die Hausratversicherung ist die wichtigste Versicherung. Sie umfasst nicht nur Möbel und Fahrrad, sondern auch die gesamten Klamotten (Schuhe?), die man so hat. Stell dir vor, die Bude brennt und man hat nichts mehr. Meist kostet diese Versicherung nicht viel.

    Von dem Sparkram von einer Versicherung halte ich auch nicht viel. Ein ETF Sparplan sollte besser sein.

    Für eine PKV genau das richtig Eintrittsalter. Raus aus der PKV geht es bis 55 relativ leicht. Bei einem "guten Tarif" sollte sich das rechnen.

    Kannst ja mal einen Versicherungsmakler drübersehen lassen.

  4. Avatar von doctor
    doctor ist offline
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    Standard AW: Überfordert mit Policen Lebenspartner

    Klar ersetzt die Hausrat im schlimmsten Fall irgendwas, aber so lange ich den schlimmsten Fall aus eigener Tasche abdecken kann muss ich es doch nicht versichern? Außerdem Schuhe, Klamotten.. ist doch eh immer kaum älter als ein Jahr, mal abgesehen von ein paar Jacken oder Wanderschuhen.

    Bei der PKV geh' ich ebenfalls nicht mit. Die ist ihr unter die Nase gehalten worden in dem Moment als sie sich Gehaltstechnisch dafür qualifiziert hat. Und das lohnt sich auch nur dann finanziell wenn sie von 28 bis 67 durch buckelt auf dem Gehaltsniveau ohne krank zu werden oder Familie zu gründen oder einfach mal keine Lust mehr auf die Bückerei zu haben. Wie soll man dann so eine Entscheidung für den Rest des Lebens treffen können wenn man gerade mal die Bemessungsgrenze erreicht hat? Außerdem leistet die PKV in ihrem Fall keinen Deut mehr als die GKV, im Gegenteil, sie rechnet sich finanziell gegenüber der GKV wenn man nicht zum Arzt geht und keine Rechnungen einreicht. Tolle Versicherung.

    LG

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Überfordert mit Policen Lebenspartner

    Danke für Marc2512 für die Vermittlung!
    Ansonsten: Verbraucherzentrale, Berater auf Honorarbasis, Ombudsmann, Bruno
    Was soll die Verbraucherzentrale? Auf welche Basis sollen die Verbraucherzentrale beraten und haften? Weder eine Zulassung, noch eine ausreichende VSH lassen sich in deren Depressionen finden!

    Berater auf Honorarbasis? Da gibt es zu wenige in Deutschland und die nehmen bis ca. 200 € stündlich!

    Ombudsmann? Wofür? Nennen Sie mal den Punkt der Falschberatung!

    Bruno! Da bin ich wohl gemeint, Spaß beiseite! Wie soll ich helfen? Was kann ich evtl. tun? Auf welcher Basis soll denn die Beratung erfolgen? Auf welche Kernbasis soll eine Überprüfung erfolgen?

    Da Sie, Herr doctor keine Ehe oder ähnliches haben, kann keine Prüfung durch Fachdritten erfolgen. Insbesondere von ihm von einem weiteren Dritten gewünscht wird. Denn für Sie und der die Unterlagen prüft, gilt der §203 StGB.
    Also ohne eine grundsätzlich schriftliche Zustimmung der/ die Betroffenen zur Einsicht der Unterlagen, kann keine Überprüfung so erfolgen! Allein aus Straf- und Haftungsrechtlichen Gründen würde ich dies nicht machen.

    Des Weiteren müsste überhaupt geklärt werden, inwieweit die Prüfung zu erfolgen hat. Welcher Rahmen soll genommen werden? Welche Sparte soll Luxus, welche spartanisch?

    Nur das kann der Vertragsinhaber entscheiden! Evtl. könnte in diesen Fall zu spät sein!
    Nun hat es sich vor einigen Wochen zugetragen, dass meine Partnerin ins Krankenhaus musste,...
    Hier stellt sich die Frage: "Unfall oder Krankheit?"; evtl. Ansprüche aus der Unfall und BU, möglich?

    Sie sehen schon, dass sich für einen Abschluss, die Beratung grundsätzlich vor Abschluss richtet! Eine nachträgliche Prüfung hat der Gesetzgeber eigentlich nicht vorgesehen!

    Eine anwaltliche Prüfung des Inhalts einer Versicherung scheitert regelmäßig an den anwaltlichen Stammesregeln! Es kommt zu einer Rückabwicklung! Aber keine neue Versicherung! Das Rechtsdienstleistung-Gesetz (RDG) verbietet dies.

    Allerdings wie es ich lese, kann dies nur durch einen Vertrieb erfolgt sein! Dieser müsste eigentlich außerhalb, der Vertriebsgurkentruppe aus Marburg sein!

    bruno68

  6. Avatar von doctor
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    Standard AW: Überfordert mit Policen Lebenspartner

    Vielen Dank für den Hinweis. Selbstverständlich gehe ich nicht selbst mit den Unterlagen zur Prüfung, sondern sie selbst auf mein Anraten hin, sofern sie das möchte.

    Der Krankenhausaufenthalt ist nicht relevant für UV oder BU.

    Wir können jetzt noch stundenlang darüber diskutieren, dass man sich vorher hätte informieren sollen und ob man denn mündig genug gewesen sei, etc. Bringt niemanden weiter. Es ist nun mal der Status Quo dass die bestehenden Verträge geprüft werden müssen und da scheine ich um einen Honorarberater nicht herum zu kommen.

    Ich finde es spannend, dass man sich zwischen den Zeilen über meine Partnerin lustig macht, im gleichen Zug aber mehr oder weniger zugeben muss dass die Ressourcen an unabhängiger Beratung äußerst begrenzt und kostspielig sind. Es ist nun mal nicht jedem Menschen zuzumuten sich mit den Tiefen der Versicherungswirtschaft auseinader zu setzen, dennoch besteht der Wunsch nach langfristigen Rücklagen und Sicherheiten. Was kann sie dafür dass jedes seriös anmutende Maklerbüro eigentlich nur noch Strukturvertriebs-Schacherbuden sind?

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Überfordert mit Policen Lebenspartner

    @doctor,

    Sie schreiben in ihre Antwort
    Ich finde es spannend, dass man sich zwischen den Zeilen über meine Partnerin lustig machen,...
    Hier möchte ich nur mitteilen, dass der genannte Satz auf den Vorschreiber Marc2512 bezogen war.

    So schrieb Marc2512 folgendes: "Ansonsten: Verbraucherzentrale, Berater auf Honorarbasis, Ombudsmann, Bruno!"

    Darauf schrieb ich folgendes: "Bruno! Da bin ich wohl gemeint, Spaß beiseite!"; diese Antwort bezog sich nur aus die Aussage von Marc2512! Dass Sie daraus eine Belustigung gegenüber Partnerin herauslesen? Obwohl der obere Teil nur an Marc2512 gerichtet war? Ist ein Missverständnis.

    Erst der zweite Teil fängt an, an Sie erst mit dem Satz: "
    Da Sie, Herr doctor keine Ehe oder ähnliches haben, kann keine Prüfung durch Fachdritten erfolgen.
    Oder meinen Sie den letzten Satz: "....Dieser müsste eigentlich außerhalb, der Vertriebsgurkentruppe aus Marburg sein?"

    Hier liegt dann eine Missinterpretation vor, denn bis zum Tod von Herrn Pohl, 13.06.2014 wurden nur AM Produkte vertrieben, danach wurde der Generali Vertrieb in die DVAG integriert und danach die AM mit der Generali Versicherungen fusioniert! Auch wieder 8 Jahre vergangen.

    Ihr Aussagen:
    Die Fondsgebundene RV wartet mit horrenden Preisen auf, enthalten sind völlig obskure Asienfonds, die seit Jahren nur seitwärts laufen. Das ganze Versicherungspaket (Hausrat, BU, RS, priv. UV, etc. you name it..) halte ich für einen Riesenhaufen überteuerten Müll für einen jungen Menschen der in Vollzeit fest angestellt ist, gut verdient,...
    und
    Ist dass die Anbieter der Assekuranzen durch die Bank kleine Läden in Liechtenstein sind oder sonst unseriös klingende Kleine Läden sind, die noch nicht lange am Markt sind und schon beim ersten Googeln erahnen lassen dass diese eher für die hohen Courtagen für den Vermittler bekannt sind als für den Leistungsumfang.
    Aus diesen Sätzen entnahm ich, dass es nur eine Vertriebstruppe solche Konstruktionen vertreiben.
    Das Kompaktpaket entspricht auch dann die max. Vertriebspalette, natürlich könnte ihre Partnerin früher selber in einem Vertrieb gearbeitet haben und daher Provisionsfrei die Produkte an sich selber vermittelt haben!
    Diese erste Annahme erschloss sich aus dem ersten Kontext eben nicht!

    Im Übrigen mache ich mich grundsätzlich nicht über ratsuchende Kunden lustig, dafür ist die Sachlage zu ernst und zu kostspielig.

    Denn es gilt weiterhin folgendes:
    „Bereits das Reichsgericht (RGZ 52, 365) hat 1902 entschieden, dass es ausreicht, wenn jemand mit erkennbarem Bedarf an zuverlässiger Auskunft sich an einen Anwalt wendet, ein mit Haftung verbundener Auskunftsvertrag aus sozialtypischem Verhalten zustande kommt. Auf den Parteiwillen haften zu wollen (Rechtsbindungswillen) kommt es nicht an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont (RG JW 1928, 1134 f.).
    Es muss nicht einmal eine Vergütung für den Tippgeber vorliegen. Er rechnet vielleicht gar nicht mit einer Belohnung für den ermöglichten Vertragsabschluss im In- oder Ausland.
    Entscheidend ist, dass es sich immer dann, wenn es um erhebliche Verantwortung geht, um keine haftungsfreie private Gefälligkeit mehr handelt.
    Das neue ist:
    Das sieht das OLG Dresden anders. In seinem Hinweisbeschluss vom 10. März 2021 bestätigt das Gericht:

    Ein Versicherungsmaklervertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden.

    Er kann sowohl mündlich oder aber, wie im zu entscheidenden Fall, durch Eingabe von Kontaktdaten über die Internetpräsenz eines Maklerunternehmens und anschließende telefonische Kontaktaufnahme zur individuellen Beratung seitens des Maklers zustande kommen (Az.: 4 U 2372/20).
    Damit sie verstehen wie dicht hier eine Beratung schon ist
    Verteidigung des Maklers nicht stichhaltig für die Richter
    Wie schon die Vorinstanz LG Leipzig (Az.: 08 O 3153/17) hat das OLG die Argumentation des Maklers verworfen. Bereits der telefonische Kontakt und das Anfordern von Daten sowie das Stellen von Fragen zur persönlichen Situation sprächen deutlich für einen Rechtsbindungswillen zur Beratung.

    Die Erörterung des Versicherungsbedarfs und die getätigte Anfrage zur Versicherbarkeit sowie die dafür geltenden Konditionen seien für sich genommen ausreichend, um das objektive Erscheinungsbild einer Versicherungsvermittlungstätigkeit auszufüllen.
    Denn das Problem liegt hier
    Selbst Tippgeber haften bei Verstoß gegen Info-Pflichten
    Der Makler argumentierte, nur Tippgeber hätte sein zu wollen und sei deshalb der Falsche für Schadenersatz. Nach dem vorgelegten Briefpapier des Maklers konnte auch dieses Argument die Richter nicht überzeugen. Selbst als Tippgeber könne eine persönliche Haftung wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten (gemäß Paragraf 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Paragraf 11 Abs. 1 VersVermV) in Betracht kommen. Folglich wurde der Makler dazu verurteilt, den Schaden der Mehrprämien zu ersetzen.

    Auch telefonische Auskunft kann Beratungspflicht auslösen

    Dazu sei nicht zwingend ein schriftlicher Maklervertrag oder eine Bevollmächtigung nötig.


    "Schon einfache Auskünfte, etwa am Telefon, können eine Haftungsverantwortung für Deckungslücken oder wie hier für eine Mehrprämie auslösen", warnt der Jurist.

    Der Makler kann also auch nicht nur für falsche Vermittlung, sondern auch für eine "Nichtvermittlung" haften.
    Denn der telefonischen Auskunft ist der Datenfernübertragung gleichzusetzen!
    Danach ist das Zusenden von Kundendaten an einen Vermittler, ergibt sich die Möglichkeit, der schweigenden Zustimmung der Bearbeitung. Was bei einer "Nichtbearbeitung", einen Schadensersatz auslösen kann!
    Daher die Frage nach einem faktischen Arbeitsvertrag "Zur Überprüfung der Vorsorgeabsicherung". Wie Sie unschwer erkennen können, ist die Anzahl der Vermittler, der eine Nacharbeit/-prüfung von Vorsorgeversicherung erfüllen kann noch rarer vorhanden.

    bruno68

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Überfordert mit Policen Lebenspartner

    Hier was zum Lesen!

    Warum man als Kunde zwar den Bedarf hat, aber wegen der geringen Anzahl von "echten" Berater/in, die sehr gerne auf Kunden verzichten müssen.
    Honorarberatung: Mehr Gebote für Gebühren von Martin Thaler
    Berichte über Exzesse in der Honorarberatung bzw. -vermittlung ziehen eine ganze Branche in Misskredit. Es stellt sich die Frage: Braucht es striktere Vorgaben?
    „Unsere Honorarmodelle sind fair und lassen jeden Vergleich zu“ – kundennah und transparent wirbt ein Mannheimer Honorarberater für seine Leistungen und schiebt vertrauensvoll hinterher: „Bei uns erleben Sie keine unliebsamen Überraschungen.“ Diese Aussage kann ein Kunde, dessen Fall von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geschildert wird, wohl nicht unterstreichen: Für die Beratung zur Geldanlage von 49.000 Euro rief der Berater – bei einem veranschlagten Zeitaufwand von 80 Stunden – ein Honorar in Höhe von knapp 21.000 Euro auf. Zusätzlich wurde für die Dauer der Geldanlage (29 Jahre) ein monatliches Salär von weiteren 82 Euro gefordert – das wären noch einmal rund 28.500 Euro gewesen.
    Zwar blieb der Kunde aufgrund des verwendeten Widerrufsjokers im vorliegenden Fall schad-, weil vertragslos. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Honorarberatung – die sich ja immer mit der Vermeidung möglicher Interessenkonflikte rühmt – einer stärkeren Regulierung bedarf. Zumal laut Aussagen der Verbraucherzentrale verstärkt Verbraucher zu ihnen kämen, um eine Einschätzung einzuholen, ob aufgerufene Honorare fair und angemessen sind.
    Ob eine Honorarberatung preislich den Marktgegebenheiten entspricht oder der Hilfe suchende Kunde schlicht ausgenommen wird, ist für diesen kaum ersichtlich – Finanz- und Versicherungsberatung ist eine Vertrauensdienstleistung, die Ergebnisse der Beratung werden oftmals erst Jahrzehnte später sichtbar. Auch eine allgemeine Orientierung über die Honorarhöhen am Markt gibt es nicht: Anders als bei Rechtsanwälten, bei denen die Rechtsanwaltsvergütungsverordnung zu einem gewissen Grad veranschaulicht, wie sich das Honorar zusammensetzt, bekommen Kunden von Finanzberatern und -vermittlern keinerlei Orientierungshilfe an die Hand.
    Ein Auszug aus einer Veröffentlichung über die Kosten einer Beratung beim Berater.

    Daher sollte man sich zu einem,

    - sich selbst weiterbilden auf den Level "Master oder Diplom-Stufe"!
    - sich gründlich selbst um ein eigenes Fachwissen aufzubauen!
    - endlich akzeptieren, dass es keine kostenlose Beratung gibt!
    - das es mehrheitlich bei den Vertrieben nur um Verkauf geht, statt Planung!

    bruno68

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