Eigentumswohnung verkaufen

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  1. Avatar von username
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    Standard Eigentumswohnung verkaufen

    Hat schon mal jemand seine Eigentumswohnung verkauft in der er selber mind. 3 Jahre gewohnt hat ?
    Meine Frage wäre dann, in wie weit das Finanzamt einen Eigennutzungsnachweis gefordert hat. Haben die nur die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sehen wollen oder auch Verbrauchsnachweise von z.B. Strom und Wasser ?

    Und dann gleich noch als nächste Frage: Die 10 Jahre Spekulationsfrist beziehen sich nicht auf vermietet oder selbst genutzt, richtig? Also wenn 10 Jahre rum sind, und in den 10 Jahren 1,5 Jahre Eigennutzung dabei waren berührt das die Frist nicht, richtig ?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung verkaufen

    Soweit ich es (als Laie) verstanden habe, sind 10 Jahre nach 10 Jahren um - egal wie man es genutzt hat.

    Bei Eigennutzung ist es schon nach 3 Kalenderjahren möglich steuerfrei zu verkaufen - also im Extremfall Silvester Jahr1 - das ganze Jahr2 und Neujahr von Jahr 3 ... ;-)

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