Gasumlage und Erhöhungen des Gaspreises durch Versorger

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  1. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline
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    Standard Gasumlage und Erhöhungen des Gaspreises durch Versorger

    Da ich unsere Mieter entsprechend informieren will, eine Frage dazu:

    Ab Oktober soll eine Gasumlage kommen, die alle Gaskunden trifft mit bis zu 5cent. Meinem Verständnis nach wurde diese Umlage eingeführt, da Gaseinkäufer nicht mehr das billige Gas aus Russland bekommen, sondern am Markt zu hohen Preisen die fehlenden Mengen einkaufen müssen. Gut, akzeptiert.

    Allerdings werden alle Gasversorger ab 01.01.2023 sowieso zusätzlich die Gaspreise um 100% oder mehr anheben.

    Sollte es nicht eines von beiden sein und nicht beides zusammen?

    Entweder ich führe eine Zwangsumlage ein, da die Einkäufer teuer kaufen müssen, dann sollten die die Gaspreise bei den Verdorgern konstant bleiben. Oder ich führe keine Zwangsumlage ein, dann werden die Versorger die Endkundenpreise entsprechend anheben.

    Aber welchen Sinn machen beide Instrumente zusammen bzw. wie kann man einem Mieter das sinnvoll erklären, was er da nun genau bezahlen muss, dass er entsprechende Rücklagen bildet?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Gasumlage und Erhöhungen des Gaspreises durch Versorger

    Also ich habe das so verstanden, die Großhändler (z.B. Uniper) müssen inzwischen deutlich mehr zahlen als vorher, da sie zu Weltmarktpreisen in allen möglichen Ländern Gas einkaufen um die russischen "Verluste" auszugleichen.
    Diese haben langfristige Verträge mit den Stadtwerken - diese haben teilweise auch langfristige Verträge mit den Endkunden.

    Nun darf (ab dem 1.10.22?) bis zu 90% der höheren EK-Preise an die Stadtwerke und dann an die Endkunden weitergegeben werden.
    Da hier aber unter Umständen nicht alle gleichermaßen betroffen sind (kann mir das z.B. so erklären, dass man, wenn man z.B. an der Grenze zu NL wohnt, vielleicht eher Gas aus NL bezieht und die Stadtwerke dann nicht so drastisch erhöhen müssen, da es vorher auch schon teurer war als aus NS1 ...) werden die restlichen 10% auf alle umgelegt.

    Es werden hier natürlich wieder die sicherheitsliebenden Kunden die langfristige Verträge mit stabilien Preisen abgeschlossen haben - und dafür jahrelang etwas mehr gezahlt haben, benachteiligt, da ihre Verträge gebrochen werden.

    Zum Glück habe ich hier Fernwärme - bin gespannt, wie stark das dort weitergereicht wird.

  3. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Gasumlage und Erhöhungen des Gaspreises durch Versorger

    Meinem Kenntnisstand dürfen die Endversorger ab 01.10.2022 auch ihren Kunden mit Verträgen mit Preisbindung die Gaskosten erhöhen. Zusätzlich kommen noch einmal die Umlage oben drauf um die Gasversorger der Endversorger zu stützen.
    Alter Gaspreis + Zuschlag auf den aktuellen Gaspreis auf dem Markt + Umlage. 5cent/kWh + 15cent/kWHh + 5 Cent/kWh = 25cent/kWh neuer Gaspreis für den Endverbraucher.

    Fazit der Staat verdient zusätzlich an streun da auf die umlage noch die Mehrwertsteuer verlangt wird. Man merkt was es bedeutet gewählt zu haben wie gewählt wurde. Die Quittung zahlen nun die Endverbraucher für Probleme die aus ideologischen Gründen entstanden sind.

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline
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    Standard AW: Gasumlage und Erhöhungen des Gaspreises durch Versorger

    Nun ja, scheinbar verstehe ich das Konstrukt wirklich nicht....

    Einkäufer haben Verträge z.B. mit den Niederlanden, Norwegen usw., diese müssten doch nach den Verträgen liefern, da sollte sich nichts ändern. Andere Einkäufer haben voll oder teilweise aus Russland gekauft. Dieses Gas fehlt und muss "teuer" am Markt besorgt werden, dafür ist die Umlage an alle Gaskunden, um deren "Verluste" auszugleichen.

    Dann sollten doch aber die Gaspreise für die Endkunden (bis auf die zusätzliche Umlage) stabil bleiben, oder nicht?

    Oder haben Einkäufer von Gas keine langfristigen Verträge, sondern müssen alles Gas aus Norwegen, Niederlande, Russland etc. zu aktuellen Marktpreisen kaufen? Dann wären doch alle Gaskunden auch gleich betroffen, welchen Sinn macht dann die Umlage? Nur dass z.B. die Stadtwerke gegenüber dem Kunden "besser" da stehen und "nur" um 100% erhöhen, weil die anderen x% Erhöhung die Umlage betreffen? Für den Endkunden ist das doch wirklich egal, der schaut auf seinen Endpreis welcher Teild er Erhöhung nun direkt oder indirekt (über Umlage) kommt, das spielt doch keine Rolle...

    Entweder verstehe ich das wirklich nicht oder mal wieder typisch von Bürokraten erdachter deutscher Murks...

  5. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Gasumlage und Erhöhungen des Gaspreises durch Versorger

    Es ist Murks.

    Fast alle Stadtwerke beziehen Gas von den Zulieferen wie Uniper, die kauften große Mengen an Gas auf dem Weltmarkt ein und verkauften sie dann an die Stadtwerke. Diese Firmen sind nun akut von der Pleite gefährdet und wenn sie hops gehen könnte es zu Gasverteilungsproblemen in Deutschland kommen. Sie sind wie schon einmal gesagt wurde "Systemrelevant" Diese müssen im Moment den 10fachen Preis am Weltmarkt einkaufen und dürfen die Mehrkosten nicht weiter geben. Da ihre Kunden feste Lieferverträge haben. Das wird am 01.10.2022 aufgekündigt und die Verteiler können 90% der Mehrkosten an die Stadtwerke weiter geben und diese Wiederum an die Endkunden. Da aber schon immense Kosten für die Verteilversorger aufgelaufen sind die sie nicht mehr stämmen können kommt jetzt die Umlage um diese Kosten zusätzlich auf die Gaskunden umzulegen. Russland liefert ja nur noch 20% der vertraglichen Gasmenge und die müssen nun teuer wo anders beschafft werden.

    Wenn man Sanktionen verhängt sollte man immer zu ende Denken was das für einen selber bedeuten könnte. In anderen Europäischen Ländern wird das anders geregelt, da wird die Last auf alle verteilt und mit Steuergeldern die Erhöhung gedeckelt, in Deutschland werden die Mehrkosten auf den Gaskunden abgeladen, damit die verstärkt aus Gas gehen und in Strom einsteigen was dann noch besser kontrolliert werden kann.

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