Lastschrift zurückfordern

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  1. Avatar von Charlotta
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    Standard Lastschrift zurückfordern

    Hallo,

    wir haben bisher regelmäßig unseren Strom/Gasanbieter geändert und bisher wurden auch die fälligen Abschläge immer eingezogen.
    Nun ist mir heute aufgefallen, dass wir bereits vor 5 Jahren einmal einen Anbieter hatten, wo wir die Beiträge per Dauerauftrag unsererseits überwiesen haben. Unglücklicher Weise haben wir das all die Jahre nicht gemerkt (weil die irgendwie alle ähnlich heißen und wir irgendwie verpeilt waren) und fröhlich den Dauerauftrag weiter laufen lassen. Der Empfänger hat auch nichts vermelden lassen.
    Jedenfalls frage ich mich nun in wie weit der Empfänger verpflichtet ist diese jahrelange Falschüberweisung zurückzuzahlen, wenn wir ihn dazu auffordern.
    Und wie weit zurück wäre er, wenn, dazu verpflichtet.

    Kennt sich da jemand aus?

    Danke und VG
    Charlotta

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Lastschrift zurückfordern

    Würde meinen, dass sich die Bank, das Unternehmen und entsprechende Anwälte damit auskennen sollten.

    Im Allgemeinen gilt wohl die 3jährige Verjährung?

    Wobei Lastschrift und Dauerauftrag schon unterschiedliche Sachen sind ...

  3. Avatar von Charlotta
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    Dass sich Bank, Unternehmen und Anwälte mit auskennen ist schon klar. Die Bank selbst ist raus, denn da lief ja alles korrekt.

    Ich hatte gehofft hier schon eine erste Einschätzung zu bekommen, bevor das Unternehmen antwortet oder wir gar einen Anwalt einschalten müssen.

    Gelten die 3 Jahre nicht nur bei Forderungen? Wir haben ja quasi überbezahlt, es gab ja keine Forderung an irgendwen.

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Lastschrift zurückfordern

    Zitat Zitat von Charlotta
    Dass sich Bank, Unternehmen und Anwälte mit auskennen ist schon klar. Die Bank selbst ist raus, denn da lief ja alles korrekt.

    Ich hatte gehofft hier schon eine erste Einschätzung zu bekommen, bevor das Unternehmen antwortet oder wir gar einen Anwalt einschalten müssen.

    Gelten die 3 Jahre nicht nur bei Forderungen? Wir haben ja quasi überbezahlt, es gab ja keine Forderung an irgendwen.
    Schon mal google benutzt?

    https://www.deutschlandfunknova.de/b...halten-duerfen

  5. Avatar von Charlotta
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    Ja in der Tat, hab aber nicht das richtige Beispiel für meinen Fall gefunden.
    Wenn's immer alles zu ergoogeln wäre, wäre das Forum ja auch überflüssig
    Dachte dafür wäre das Forum da, dass man solche Fragen stellen darf.

  6. Avatar von utopus
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    Aber wenn ihr das Geld zurückFORDERT habt ihr doch eine Forderung an den Geldempfänger?
    Und im verlinkten Artikel ist doch auch die 3-Jährige Verjährungsfrist erklärt ...

    Bevor man einen Anwalt einschaltet, kann man natürlich zuerst den Dauerauftrag beenden - und dann den entsprechenden Empfänger bitten, das zuviel überwiesene Geld zurück zuschicken - wenn man Glück hat, macht er das - wenn er die Verjährung kennt, überweist er u.U. nur für die unstrittige Zeit zurück - und wenn man viel Pech hat, gibt es keine Reaktion. (Dann kann man sich das mit dem Anwalt ja immer noch überlegen.)

    Natürlich ist es die eigene Schuld, wenn man sowas über 5! Jahre nicht merkt ...
    also kann es ja eigentlich nicht um so große Summen gehen, dass es existenzbedrohend wäre - aber trotzdem ärgerlich.

  7. Avatar von Charlotta
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    Ja natürlich war es die eigenen Doofheit. Das steht außer Frage. Die einzelnen Monatsbeträge waren nicht so hoch, deswegen haben wir es wohl auch nicht gemerkt. Aber im Laufe der Zeit hat sich natürlich schon das ein oder andere angesammelt.

    Wie dem auch sei, das Thema hat sich glücklicher Weise erledigt, der Empfänger hat sich sofort bereit erklärt (komplett) zurückzuzahlen.

  8. Avatar von tneub
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    Aus meiner Sicht ist hier die Abgrenzung zwischen Fehlüberweisung und Überzahlung etwas schwammig, da es ja mal ein Vertragsverhältnis gegeben hat und ihr ja weiter auf euer Kundenkonto überwiesen habt. Beides ist aber eine Rückforderung und scheinbar gilt für beides die 3 jährige Verjährung.

    Was mich aber wundert, dass man 5 Jahre nicht bemerkt, wenn man doppelt Abschläge zahlt. OK - wenn das Konto überläuft und solche Beträge nur Portokosten sind, kann das schonmal passieren.
    Im Gegenzug wechselt ihr aber regelmäßig den Anbieter, um zu sparen.
    Beides in Kombination klingt für mich eher, dass ihr keinen Überblick über eure Finanzen habt. Das solltet ihr dringend beheben.

    Kannst gern mal das Ergebnis posten, ich bin gespannt. Bis Januar 2019 sollte kein Problem sein, alles was vorher ist, dürfte nur Kulanz sein.

  9. Avatar von tneub
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    Zitat Zitat von Charlotta
    Wie dem auch sei, das Thema hat sich glücklicher Weise erledigt, der Empfänger hat sich sofort bereit erklärt (komplett) zurückzuzahlen.
    Das klingt doch gut.

  10. Avatar von utopus
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    Zitat Zitat von Charlotta
    Ja in der Tat, hab aber nicht das richtige Beispiel für meinen Fall gefunden.
    Wenn's immer alles zu ergoogeln wäre, wäre das Forum ja auch überflüssig
    Dachte dafür wäre das Forum da, dass man solche Fragen stellen darf.
    Wobei es in vielen Fällen sinnvoll ist, sich erst selber zu informieren - und beim Vertragspartner/Anbieter/persönlichen Berater nachzufragen,
    bevor man im Forum "die ganze Welt" fragt.
    (Woher soll das Forum z.B. wissen was die Hausbank des Fragenden tun wird - oder ob der Energieversorger zeitnah Geld zurücküberweist?)

    Schön, dass sich der Fall hier so schnell geklärt hat.

  11. Avatar von BenniG
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    Na dann könnt ihr ja froh sein, dass der Versorger euch nicht noch Verwahrentgelt aufgebrummt hat ;-)

    Ich mache es so, dass alle Kosten, die mit der Wohnung/dem Haus/"wohnen" zusammenhängen über ein Konto laufen lasse. Dorthin überweise ich monatlich einen fixen Betrag vom Gehaltskonto.

    Auf dem Wohnkonto sind übersichtlich jeden Monat Abbuchungen oder Überweisungen für:
    Strom
    Telefon/Internet
    Handy
    Hausgeld
    Bankrate
    Mieteinnahmen
    ...

    So kann ich, allein schon am Kontostand, schnell erkennen, wenn etwas außer der Reihe läuft.

  12. Avatar von tneub
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    Zitat Zitat von BenniG
    Na dann könnt ihr ja froh sein, dass der Versorger euch nicht noch Verwahrentgelt aufgebrummt hat ;-)

    Ich mache es so, dass alle Kosten, die mit der Wohnung/dem Haus/"wohnen" zusammenhängen über ein Konto laufen lasse. Dorthin überweise ich monatlich einen fixen Betrag vom Gehaltskonto.

    Auf dem Wohnkonto sind übersichtlich jeden Monat Abbuchungen oder Überweisungen für:
    ...
    Mieteinnahmen
    ...

    So kann ich, allein schon am Kontostand, schnell erkennen, wenn etwas außer der Reihe läuft.

    Ein extra Konto macht bei einer Vermietugnsimmobilie durchaus Sinn. Beim privaten EFH sehe ich das als überflüssig an, insbesondere da kaum noch Konten kostenlos sind.

  13. Avatar von BenniG
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    Unsere Wohnkonto haben wir bei der Consorsbank, unsere Mobilität bei der ING und unsere Versicherungen, Sparen (BSV und Renten) bei der Comdirect - gibt also genug Alternativen.
    Nach der Gehaltszahlung geht gleich einer großer Teil weg, dafür hat man für die einzelnen Zwecke alles sehr übersichtlich und muss bei jährlichen Abbuchungen nicht explizit an eine ausreichende Kontodeckung denken.

    Weiterhin werden so automatisch die Gesamtkosten der einzelnen Bereiche gut abgebildet und man bildet automatisch Rücklagen, was auch für ein privates EFH sehr wichtig ist oder die Anschaffungskosten eine neuen Autos müssen eben erst angespart sein, ehe man zuschlagen kann. Da meiner Meinung nach in den letzten Jahren leasen günstiger war, habe ich die Autos z.B. geleast, und dafür eben ein kleines Polster.
    Wenn spontan mal etwas anfällt, dann können sich die verschiedenen Bereiche auch Geld leihen (z.B. bei einer spontanen Badsanierung), aber das Geld wird nach und nach wieder in den ursprünglichen Bereich zurückbezahlt.

    Klar, manche Zuordnungen sind nicht eindeutig (ist die Autoversicherung jetzt "Mobilität" oder "Versicherung" oder ist Bausparen "Wohnen" oder "Sparen"), aber irgendwann legt man dann fest und dann bleibt es so.

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