Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
Hallo Community,
diese Frage ist im Grunde nicht unterzubringen in den anderen Foren:
Deshalb versuche ich es hier:
Ich sollte eine Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - wie vorgehen u. mit einfacher Vorlage erstellen!?
So dass ich sie abgeben kann!?
AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
Kannst du bitte genau beschreiben, was du vor hast?
Ich vermute, es geht dir um die theoretische Durchführung des Jahresabschlusses, so dass alle GuV Konten gegen das Kapital abgeschlossen werden?
AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
Hallo tneub,
vorweg: vielen vielen Dank für Deine rasche und prompte Rückmeldung über die ich mich sehr sehr freue.
Also es ist so: Es geht um einen kleines Startup das noch im Aufbau begriffen ist:
Genauer geht es um einen schlichte Nachweis dass im Jahr keine Einnahmen getätigt wurden - m.a.W. um eine "Nullsetzung"
Genau genommen muss ich das bei der IHK vorlegen... Die haben so ein Startup-Programm nach welchem man die Jahresbeiträge erlassen bekommt.
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#4
BenniG
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BenniG
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AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
Mal redest du von Gewinn bzw. Verlust und dann von Einnahmen.
Vielleicht solltest du dich mal mit den verschiedenen Begriffen vertraut machen.
Geht es bei dir um das Jahr 2021 oder um 2022?
Wenn es um 2022 geht, dann könntest du ja mal deine Einnahmen und deine Ausgaben in diesem Jahr zusammenzählen. Wenn du bisher mehr Einnahmen hattest, dann solltest du noch etwas ausgeben (kein Investitionsgut).
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#5
tneub
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tneub
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AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
1.) Wie Benni schon geschrieben hat, müsstest du dir erstmal im klaren sein, ob du eine Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder eine Einnahmenüberschußrechnung zu erstellen hast. Das müsstest du meines Erachtens im Formular für die Erteilung einer Steuernummer angekreuzt haben.
Bei einem kleinen Einzelunternehmer gehe ich eher von der Einnahmen-Überschussrechnung aus.
Hast du eine UG oder GmbH könnte es auch eine Bilanz mit GuV sein.
2.) Welches Jahr mußt du nachweisen 2021 oder 2022?
3.) Hast du nur keine Einnahmen oder auch keine Ausgaben?
4.) Hast du eine Gewerbeanmeldung abgegeben? Wenn ja, mit welchem Gründungstag?
AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
hallo Tneub u. hallo Benni
vielen vielen Dank für Eure Rückmeldungen u. die Antworten bzw. Erläuterungen.
[quote]
hat, müsstest du dir erstmal im klaren sein, ob du eine Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder eine Einnahmenüberschußrechnung zu erstellen hast
[quote]
also es ist eine UG -
Tneub:
deine Fragen
und ein paar kurze Antworten...
2.) Welches Jahr mußt du nachweisen 2021 oder 2022? - 21 und 22
3.) Hast du nur keine Einnahmen oder auch keine Ausgaben? Geringfügige Ausgaben!
4.) Hast du eine Gewerbeanmeldung abgegeben? Wenn ja, mit welchem Gründungstag? April 21
Frage; kann ich das auch "formlos" machen, oder muss es in eine strenge Form
Geht es - wenn ich das in einen Zwei oder Dreizeiler - also narrativ bringe oder brauchts es hier eine ausführliche Rechnung - Bilanzierung!?
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#7
tneub
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tneub
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AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
Bei einer UG bist du Bilanzierer. Da muß ja sowieso innerhalb der nächsten Wochen für 2021 eine Bilanz+GuV erstellt und veröffentlicht werden. Dazu dann noch Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung. Aus dem Jahresabschluss geht halt hervor, dass du keine Umsätze, aber Ausgaben hattest. Der sollte als Nachweis für 2021 reichen.
Für 2022 mußt du mit der IHK reden, wie du das nachweisen kannst, wenn du keine laufende Buchhaltung hast oder benötigst.
Was ich mich aber frage, warum hast du eine UG im April 2021 angemeldet, aber über 1,5 Jahre keine Umsätze?
Ich habe aber in der Vergangenheit im Übrigen gegenteilige Erfahrung gemacht.
Wir hatten in der Vergangenheit immer mal wieder GmbHs, deren Gewerbezweck ausgelaufen ist und die über Jahre keine Umsätze und nur geringe Kosten hatte. Die GmbH haben wir als sogenannten GmbH-Mantel aber liegenlassen, bis sich ein neuer Gewerbezweck ergeben hat. Damit spart man sich die Auflösungs- und Neugründungskosten.
Bei uns hat die IHK auch in der brach liegenden Zeit immer den Mindestbeitrag von 130€ kassiert, solange keine Gewerbeabmeldung stattgefunden hat.
AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
hi u. guten Tag Tneub
vielen Dank für deine prompte Rückmeldung mit den differenzierten Erläuterungen. Sehr einleuchtend.
Bei einer UG bist du Bilanzierer. Da muß ja sowieso innerhalb der nächsten Wochen für 2021 eine Bilanz+GuV erstellt und veröffentlicht werden. Dazu dann noch Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung. Aus dem Jahresabschluss geht halt hervor, dass du keine Umsätze, aber Ausgaben hattest. Der sollte als Nachweis für 2021 reichen.
Zu den Rahmenbedingungen:
Beim FA sagten die Leute dass hier eine schlichte "AUF-NULL-Setzung geht - das war in der Tat dann eine schlichte E-Mail. Das ist alles relativ problemlos gelaufen.
ABER du hast Recht - hier muss man ja immer wieder neu - liefern - m.a. W. muss ich hier auch die Zeiträume u. Fristen jeweils genau beachten.
bei der Kommune die für die Körperschaftssteuer zuständig ist genügte die schlichte Auskunft des FA - dass ich "auf Null-gesetzt" bin.
Und nun muss ich das halt auch noch der IHK nachweisen - die in der Tat bereits zwei mal am Telefon gesagt haben, dass sie den Existenzgründern hier ein Entgegenkommen anbieten - in der Erlassung der Jahresbeiträge.
Dir vielen vielen Dank für deine tolle - und sehr vielschichtige Antwort. -Ich werde das also alles relativ formgeträu machen u. dann
a. dem FA die aktuellen Dokumente liefern und
b. auch der IHK das bieten - in der Form die für sie (der IHK) relevant u. ausreichend ist
Bin echt begeistert von Eurem tollen Forum - und der sehr kompetenten u. ausgesprochen freundlichen Hilfe.
AW: Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - einfacher Vorlage!?
Die Kommune hat nix mit Körperschaftsteuer zu tun.
Hier nochmal der Kurzüberblick:
Finanzamt:
Einreichung der Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung und Umsatzsteuererklärung z.b. über elsteronline, dazu ist die Steuerbilanz per Ebilanz einzureichen
Finanzamt erläßt daraufhin Gewerbesteuermeßbescheid und ermittelt die Körperschaftsteuer + Soli im Körperschaftsteuerbescheid und die Umsatzsteuer im Umsatzsteuerbescheid
Kommune:
Kommune ermittelt aufbauend auf den Werten des Gewerbesteuermeßbescheids die Gewerbesteuer im Gewerbesteuerbescheid
Bundesanzeiger:
Einreichung der Eröffnungsbilanz
Einreichung der Handelsbilanz
IHK bzw. HWK:
ermitteln aufbauend auf den Gewerbesteuermeßbescheid den IHK-Beitrag bzw. Handwerkskammerbeitrag
Was jetzt von dir auf Null gesetzt wurde, kann ich nicht sagen. Auf der anderen Seite kannst du eigentlich nicht "auf Null" sein, weil du ja schon Grundungskosten und damit einen Verlust hattest. Dazu sicherlich noch Kontoführungsgebühren usw. Diesen Verlust hast du als ordentlicher Kaufmann zu ermitteln und anzugeben.
Inwieweit es bei eurer IHK Erleichterungen gibt, kann ich nicht sagen. Da hat aber auch jede IHK ihre Eigenheiten.