Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

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  1. Avatar von GeizHund
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    Standard Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Hallo,

    meine Tante hat eine Rentenversicherung, dessen Betrag bei Todesfall meine Mutter erhält.

    Ende September ist die Tante schwer gestürzt und lag im Krankenhaus. Ich habe mit meinen Eltern besprochen, was wir mit dem Rentenvertrag machen sollen.
    Meine Mutter wusste davon gar nichts mehr, und sie wollte das Geld auch nicht mehr haben. Wir haben beschlossen, den Vertrag zu kündigen, damit das Geld auf das Girokonto der Tante überwiesen wird.

    Ich habe eine Kontovollmacht für meine Tante, und ich habe Zugriff auf das Internet-Portal der Versicherung, dafür musste beide Male meine Tante unterschreiben.

    Außerdem habe ich eine allgemeine Vollmacht für meine Tante. Darin gibt es auch den Abschnitt Vermögensvorsorge, und überall wurde Ja angekreuzt. Diese Vollmacht habe ich sowohl der Bank als auch der Versicherung mitgeschickt.

    Den Vertrag habe ich bei der Hausbank gekündigt, denn dort wurde er abgeschlossen. Den zuständigen Mitarbeiter der Versicherung habe ich auch angeschrieben.

    Die Versicherung hat sich gar nicht gemeldet, bis heute nicht.

    Die Hausbank hat sich zunächst auch lange nicht gemeldet, dann nur sehr zögerlich, und sie gab zu Bedenken, dass die Vollmacht wohl nicht ausreicht, weil sie nicht notariell beurkundet worden ist.
    Ich habe gebeten, das zu prüfen, aber bis heute hat sich die Versicherung bei der Bank angeblich noch nicht dazu gemeldet.

    Am Wochenende ist die Tante verstorben. Der Bankberater meint lapidar, dann kriegt das Geld jetzt ohnehin meine Mutter. Aber genau das wollten wir ja nicht, weil sie keine Blutsverwandte ist und einen höheren Steuersatz hätte.

    Ich habe die Versicherung doch schon vor zwei Wochen mit Vollmacht und Kontovollmacht gekündigt, und das lief ins Leere.

    Darf mir die Bank diese Kündigung verweigern?

    Brauchen Banken wirklich eine notarielle Vollmacht, damit jemand anders die Bankgeschäfte übernehmen darf?

    Für mich ist das Verhalten der Versicherung total unseriös. Die haben sich ja noch nicht mal bei mir gemeldet.
    Die wollen anscheinend das Geld nicht rausrücken und sträuben sich mit aller Macht dagegen.

    Dürfen die das denn? Dürfen die mir die Kündigung ablehnen, obwohl ich vor zwei Wochen an zwei Bankberater und einen Versicherungsberater geschrieben hatte, ich möchte den Vertrag kündigen?

    Ich habe für meine Eltern ebenfalls eine Vollmacht, aus der hervorgeht, dass ich die Vermögensvorsorge im Notfall übernehmen darf.
    Das würde dann ja auch ins Leere laufen, wenn meine Eltern mal krank werden und nicht mehr ansprechbar sind, dann nützen mir die ganzen Vollmachten nichts, da diese nicht notariell bestätigt wurden. Ist dem so?

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Auf ein Erbe sollte man im Allgemeinen nicht bauen oder sich darauf verlassen - es kann generell immer anders kommen.
    Ein Elternteil kann pflegebedürftig werden und so das Erbe (zum Teil) aufgezehrt werden - oder man selber stirbt vor den Eltern - oder die Eltern verschenken ihr Vermögen ...
    und wie die Steuergesetze in XY Jahren sind, ist auch heute nicht klar.

    Wenn man als zukünftiger Erbe hier zuviel Druck ausübt, kann man schnell ein Geschmäckle hervorrufen - und dann wird sich evtl. ein anderes Ziel für die Erbschaft gesucht.

    Wer viel Steuern zahlt, hat meistens auch viel Geld erhalten - je mehr Steuern man zahlt, desto besser ist es also eigentlich ...
    und irgendjemand muss ja die ganzen Ausgaben des Staates zahlen - der Staat sind nämlich wir - nur zahlen soll möglichst jemand anders. ;-)

  3. Avatar von GeizHund
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Du hast vollkommen Recht. Auf ein Erbe darf man wirklich nicht bauen, da man nie weiß, ob die Person, die vererbt, in ein Pflegeheim kommt und das Geld selber benötigt. Und auf den Vererbenden darf man auch keinen Druck aufbauen.

    Andererseits wäre es natürlich ärgerlich, wenn es offizielle Freibeträge vom Finanzamt gibt, die man aus reiner Faulheit und Bequemlichkeit nicht ausgenutzt hat. Das ist dann fast schon grob fahrlässig. Freibeträge sollte man nutzen, wenn sie einem angeboten werden. Finde ich jedenfalls.

    Mal ein anderes Gedankenspiel:

    Nur mal angenommen, ein Elternteil würde überraschend sterben und kein Pflegefall werden, und es stellt sich heraus, dass wir mit einem Berliner Testament über den Freibetrag kommen würden. Dieses Berliner Testament liegt nur handschriftlich vor, das ist nicht beim Notar hinterlegt. Das wollten meine Eltern auch nicht machen. Zu viel Arbeit.

    Wenn man sich dazu entschließt, das Berliner Testament gar nicht vorzulegen, sondern stattdessen auf die gesetzliche Erbreihenfolge setzen würde, dann würde doch das Vermögen auf den überlebenden Ehepartner und auf mich aufgeteilt werden, und somit hätten wir genügend Freibeträge:
    Der Ehepartner bekommt 500.000,- Euro Freibetrag, und ich bekomme 400.000,- Euro Freibetrag.
    Wenn dann der zweite Ehepartner auch irgendwann sterben sollte, dann hätte ich nochmal 400.000,- Euro Freibetrag.
    Ist das richtig?

    Wäre das eine Option, wenn man nach dem Tod eines Elternteils feststellt, dass man die Freibeträge überschreitet, wenn nur der überlebende Ehepartner erbt?
    Sobald Kinder da sind, erbt bei dem Tod eines Elternteils doch nur der andere Ehepartner und die Kinder, sofern kein Testament vorliegt.
    Das ist doch korrekt?

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Ob man wirklich so gegen den Willen des Verstorbenen verstoßen möchte?

    Falls das irgendwie rauskommt, hat man natürlich auch rechtlich ein großes Problem.

    Wie wäre denn dein (hypothetisches) Szenario?

    Immobilie zur Eigennutzung? Wert?
    Weitere Immobilien - Vermietet? Wert?
    Weiteres Vermögen - z.B. Aktien / Barvermögen / Bankvermögen / Gold / etc. ?

    Wenn die Eltern zusammen 1 Mio. (beide haben je 500t€) an Vermögen haben und man Sonderregelungen bzgl. Immobilien nicht mit einbezieht, hat man folgende unterschiedliche Auswirkungen:

    1. gesetzliche Erbfolge:
    Elternteil1 stirbt: 250t€ an Elternteil2 - 250t€ an Kinder - keine Steuern
    Elternteil2 stirbt: 750t€ an Kinder - bei nur einem Kind: 350t€ zu versteuern (über 300t€ -> 15%) - 52500€ Erbschaftssteuer.
    2. Berliner Testament:
    Elternteil1 Stirbt: 500t€ an Elternteil2 - keine Steuern
    Elternteil2 Stirbt: 1 Mio. an Kinder - bei nur einem Kind: 600t€ zu versteuern (über 300t€ -> 15%) - 90000€ Erbschaftssteuer

    Natürlich kann man die 90t€ Steuern vermeiden - auch die 52,5t€ wären vermeidbar - die Freibeträge hat man zum Verschenken alle 10 Jahre neu -
    und bei Nießbrauch kann weit unter Wert verschenkt werden.
    Ist natürlich auch Ansichtssache, ob man sich über die geerbten 910t€ freut - oder über die 90t€ Erbschaftssteuer ärgert. ;-)

    Wenn (wie oft) fast alles in der selbstgenutzten Immobilie liegt, kann diese oft auch (unter bestimmten Bedingungen) steuerfrei verschenkt/vererbt werden.
    Bei mehr Kindern gibt es diese Probleme oft auch nicht, da jedes Kind die Freibeträge hat.

    Eltern möchten aber oft einfach nicht im "fremden" Haus wohnen - sondern im eigenen Haus.
    Und nicht abhängig vom Kind sein, da man "vorzeitig" verschenkt hat.

  5. Avatar von GeizHund
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Danke für die Unterstützung.

    Wenn man ein vorhandenes, handschriftliches Testament nicht einreicht, weil man lieber auf die gesetzliche Reihenfolge zugreifen möchte, hat man dann tatsächlich ein rechtliches Problem?

    Ob man das tatsächlich so macht, liegt ja einzig und allein in der Entscheidung des überlebenden Ehepartners. Das wäre zumindestens noch eine Alternative, die man theoretisch machen könnte.

    Meine Eltern waren ihr Leben lang sparsam und haben gearbeitet, und im Todesfall werfen sie ihr Geld lieber dem Finanzamt hinterher, anstatt die Freibeträge sinnvoll auszunutzen? Irgendwie finde ich das paradox, aber es ist nicht meine Entscheidung, das ist schon richtig.

    Um Ersparnisse muss man sich auch kümmern, und viele ältere Leute machen das auch so, aber eben nicht alle.

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Über welchen Betrag reden wir denn bei der Auszahlung aus der Rentenversicherung?

  7. Avatar von GeizHund
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Ca. 80 TEUR.

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Das heißt, du hättest für den Fall, dass die Versicherung dir zustehen würde in der Erbschaftsteuer mindestens einen Steuersatz von 20% (bei mehr als 300T€ Gesamterbe ggf. auch 25%) . Auf die 80T€ berechnet sind das 16T€ Steuer.
    Deine Mutter hat einen Steuersatz von 30% , aber dafür noch einen zusätzlichen Freibetrag von 20T€. Auf die 80T€ berechnet sind das 18T€ Steuer.
    Macht eine Steuerdifferenz von maximal 2000€ bei weniger als 300T€ Gesamtvermögen.
    Unschön, aber auch kein Wert, der es lohnt hier intensiv einen Anwalt zu beauftragen.

    Bei mehr als 300T€ Gesamtvermögen, käme es zumindest aktuell sogar zu weniger Steuerbelastung.
    Allerdings würde die Ausnutzugn des Freibetrages durch die Weiterverschenkung von Mutter zu dir dann ggf. den Freibetrag mindern.




    Das könnte aber die Lösung sein:

    https://www.recht.help/erbrecht/lebe...s-pflichtteil/
    Bevor die Versicherung ausgezahlt wird, können Erben gegebenenfalls gegenüber der Versicherung die Auszahlung stoppen. Die Lebensversicherung fällt dann in den Nachlass, die Erben profitieren und die bezugsberechtigte Person geht leer aus.

  9. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Ein vorhandenes Testament muss man im Todesfall vorlegen.
    Ansonsten wäre das Urkundenunterschlagung.
    Ob man da eine Haftstrafe in Kauf nehmen möchte, muss jeder für sich entscheiden.

    Den Willen des Erblassers sollte man immer akzeptieren.
    Wenn etwas zu vererben da ist, sollten die Erben dankbar sein.
    Nicht anfangen, über entgangene Freibeträge nachdenken.

    Wer viel Erbschaftssteuer bezahlen muss, hat auch ein entsprechend hohes Erbe.
    Man sollte nicht zu gierig sein.

  10. Avatar von GeizHund
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Danke für die Tipps.

    Zum Anwalt zu gehen würde sich ohnehin nicht rentieren, denn ich habe in der Bank nochmal nachgefragt, ob mein ausgefüllter Vollmachtsvordruck bei einer Bank überhaupt gültig ist. Nein, ist er nicht. Vollmachten bei Banken sind nur dann gültig, wenn man die Vollmacht auf den entsprechenden Bankformularen ausgefüllt und unterschrieben hat, oder wenn man die Vollmacht notariell bestätigt hat. Aber wenn man selbst eine Vollmacht von einem Vordruck ausfüllt, dann erkennt die Bank diesen nicht an, die Versicherung wohl auch nicht, obwohl auf der Vollmacht steht, dass ich alle Finanzangelegenheiten regeln darf. Damit wären diese Vollmachten zumindestens für Geldgeschäfte eine Illusion. Eine Vollmacht muss man sich immer bei der Bank geben lassen, und der Vollmachtgeber muss auf den Bankpapieren unterschreiben. Oder man geht zum Notar.

    Das hier hört sich natürlich interessant an:

    "Bevor die Versicherung ausgezahlt wird, können Erben gegebenenfalls gegenüber der Versicherung die Auszahlung stoppen. Die Lebensversicherung fällt dann in den Nachlass, die Erben profitieren und die bezugsberechtigte Person geht leer aus."

    Fraglich, ob ich als Erbe die Auszahlung der Versicherung stoppen darf, wenn es eine Begünstigte gibt.
    Eigentlich müsste meine Mutter als Begünstigte auf die Auszahlung verzichten, damit das Geld in die Erbmasse fällt, denn ich kann meine Mutter nicht übergehen, da sie im Vertrag festgehalten ist. Wenn, dann müsste meine Mutter von der Versicherung als Begünstigte zurücktreten, falls sowas überhaupt möglich ist.

  11. Avatar von tneub
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    Zitat Zitat von GeizHund
    Eigentlich müsste meine Mutter als Begünstigte auf die Auszahlung verzichten, damit das Geld in die Erbmasse fällt, denn ich kann meine Mutter nicht übergehen, da sie im Vertrag festgehalten ist. Wenn, dann müsste meine Mutter von der Versicherung als Begünstigte zurücktreten, falls sowas überhaupt möglich ist.
    Natürlich. Ihr steht es ja zu, also kann nur sie darauf verzichten.

  12. Avatar von GeizHund
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    Standard AW: Rentenversicherung kündigen hat nicht funktioniert

    Richtig, die Frage ist nur, ob das Geld dann tatsächlich in die Erbmasse fliesst, wenn meine Mutter auf die Auszahlung verzichtet.

    Das wird uns wohl nur die Versicherung beantworten können.

  13. Avatar von tneub
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    Wo soll sie denn sonst hinfliessen?

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