Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

+ Antworten
7Antworten
  1. Avatar von daniel-k
    daniel-k ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.11.2022
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Böse Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Hallo!

    Im Januar 22 haben wir ein Haus gekauft und durch eine Sparkasse finanzieren lassen. Im Vertrag steht eine flexible Klausel zur Bewertung (siehe unten). Diese hatte ich bei Vertragsschluss schon moniert, da hieß es aber, dass alle Unterlagen für das Gutachten vollständig vorliegen. Im April forderte die Sparkasse noch ein Baulastenverzeichnis und das Gutachten sollte im August 22 erstellt werden. Danach viel die Sachbearbeiterin aus und ein Gutachten kam nie zustande. Nun konstatierte mich eine neue Sachbearbeiterin und möchte alle Unterlagen erneut prüfen und es viel ihr schon auf, das vieles Vorhandenes nicht mehr zulässig ist (bspw. Grundrisse), da sich die Richtlinien geändert haben. Darum die Frage muss ich nun die neuen Unterlagen beschaffen und die zusätzlichen Kosten tragen, obwohl mir mündlich im April mitgeteilt wurde, dass alles vorhanden war?

    Danke und viele Grüße
    Daniel.


    "Der Kunde erklärt sich bereit, nach vorheriger Ankündigung durch die Sparkasse, eine Innen- und eine
    Außenbesichtigung des zu finanzierenden Objektes zu ermöglichen. Die Besichtigung (inkl. Dokumentation der
    Besichtigungsergebnisse) erfolgt ausschließlich für die Bewertung des Sicherungsobjektes. Die Bewertung wird nach
    den Vorgaben der BelWertV und der CRR durchgeführt. Weiterhin erklärt sich der Kunde einverstanden bei ggf.
    notwendigen Wertüberprüfungen nach den gesetzlichen Anforderungen der CRR alle 3 Jahre eine Innen- und eine
    Außenbesichtigung zu ermöglichen.
    Der Darlehensnehmer verpflichtet sich nach erfolgter Auszahlung des Darlehensbetrages alle Anforderungen, die für
    die nachgelagerte Durchführung der Bewertung der finanzierten Immobilie erforderlich sind, zu erfüllen und die dafür
    notwendigen Unterlagen einzureichen. Im Gegenzug gewährt die Sparkasse dem Darlehensnehmer eine
    zusätzliche Sollzinsreduzierung um 0,10% p.a.. Dieser Nachlass wird nach erfolgreich durchgeführter Wertermittlung
    gewährt, in dem er vom vereinbarten Darlehenssollzinssatz abgezogen wird. Die Sollzinsreduzierung erfolgt zum
    Ersten des Monats nach erfolgter Beleihungswertfestsetzung."

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.730
    Danke
    54

    Standard AW: Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Nun stellt sich die Frage: Wer hat nun die Schuld?

    Was jetzt? Nachträglich evtl. zur Falle werden kann! Der Gesetzgeber verlangt im § 505 a bis d BGB, zwei unabhängige Bewertungen. Diese Bedingung wurde allerdings nicht erfüllt!

    Ich hoffe, Sie haben einen guten Vermittler, aber ich glaube eher, Sie haben es selber gemacht. Demnach fällt das Problem auf Sie zurück!

    Ich hoffe, dass der Wert der Immobilien von heute den Wert des Kaufdatums widerspiegelt, sonst droht ihnen ganz große Probleme! Nämlich das Platzen des Darlehns, wegen mangelhaften Immobilienwert! Durch den § 499 BGB!

    bruno68

  3. Avatar von daniel-k
    daniel-k ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.11.2022
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Hallo bruno68,

    der Vertragsabschluss erfolgte bereits im Januar22 und die Auszahlung im März22. Ich denke, da kann auch nach §499 BGB nichts mehr platzen.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.508
    Danke
    246

    Standard AW: Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Ignoriere am besten unseren Problembären Bruno. Der ist hier der Forentroll.

  5. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    04.11.2015
    Beiträge
    1.547
    Danke
    104

    Standard AW: Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Geht es hier um die Reduktion des Sollzinssatzes um 0,1% oder generell um das Darlehen, also eine nachgelagerte Pflichtaufgabe?
    Was würde es denn kosten die benötigten Unterlagen zu beschaffen?
    Was für neue Anforderungen werden denn plötzlich an den Grundriss gestellt?

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.138
    Danke
    1017

    Standard AW: Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Es ist lediglich ein Besichtigungsbericht nach Zusage und Auszahlung des Darlehens, ein völlig harmloser und pro Forma Vorgang im Zuge das Refinanzierungsgesetzes, wonach jede Immobilie einmal besichtigt werden muss.

    Es werden weder Werte ermittelt, noch sind mit Repressalien zu rechnen, wenn da nicht statt eines EFH - so man das so angegeben hat - eine Hundehütte steht!!

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.730
    Danke
    54

    Standard AW: Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Nein daniel-k,

    gerade danach stiegen Zinsen und der Wert der Immobilien fiel bis heute um 6 %.
    Immobilien werden günstiger – doch das ist kein gutes Zeichen
    Alles wird teurer – nur Haus und Wohnung werden plötzlich billiger. Doch es gibt keinen Grund zu voreiliger Freude. Die eigene Immobilie ist für viele unerschwinglich geworden.
    Am deutschen Immobilienmarkt ist eine Wende eingetreten: Gegen den allgemeinen Trend der hohen Inflation sind die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen nach Daten des Finanzierungsvermittlers Interhyp im dritten Quartal gesunken.

    Demnach lag der Durchschnittspreis für eine finanzierte Immobilie inklusive Nebenkosten im dritten Quartal bei 512.000 Euro, 23.000 Euro oder 4,3 Prozent weniger als im zweiten Quartal.
    Anstieg der Zinsen

    Hauptgrund ist nach Einschätzung von Interhyp-Vorstandschef Jörg Utecht, dass sich viele Menschen Haus oder Wohnung wegen der gestiegenen Zinsen nicht mehr leisten können. „Die Leitzinserhöhungen aufgrund der hohen Inflation und die Erwartungen an die weitere Geldpolitik haben die Bauzinsen vervierfacht“, sagte Utecht. Grundlage der Auswertung sind die über Interhyp vermittelten Immobilienkredite von gut 500 Banken, Bausparkassen und anderen Kreditgebern.
    Damit wäre eine zehnjährige Preisspirale gebrochen:

    Vom ersten Quartal 2012 bis zum ersten Quartal 2022 hatte sich der bundesweite Durchschnittspreis einer Wohnimmobilie laut Interhyp von 290.000 Euro auf 540.000 Euro nahezu verdoppelt.

    Schon im zweiten Quartal waren die Immobilienpreise laut Interhyp um 0,9 Prozent gesunken.

    Dass der Anstieg der Zinsen Immobilien für viele potenzielle Käufer unbezahlbar gemacht hat, legen auch die Zahlen der Bundesbank nahe. In der ersten Jahreshälfte gab es einen kurzen Boom bei Wohnungsbaukrediten an private Haushalte. Viele Käufer wollten sich noch günstige Zinsen sichern.

    Rekordmonat war der März mit in Summe über 32 Milliarden Euro. Bis September halbierte sich das, die deutschen Banken verliehen nur noch 16 Milliarden Euro Wohnungsbaukredite an private Käufer.

    „Es deutet sich an, dass sich der Markt gedreht hat“, sagt Stephan Kippes, der Marktforscher des Immobilienverbands IVD Süd in München. Die Zeiten, in denen in den Städten zum Verkauf stehende Wohnungen und Häuser den Maklern quasi aus den Händen gerissen wurden, sind vorbei. „Die Anzahl der im Markt befindlichen Immobilien ist deutlich gestiegen“, sagt Kippes – in manchen Regionen habe diese sich verdoppelt. „Das führt dazu, dass manche Verkäufer mit sich über den Preis reden lassen.“
    Deutlich billiger geworden sind Immobilien nach Kippes' Worten beispielsweise in Stuttgart, Preisnachlässe gab es auch in München. In Hamburg und Berlin sind Wohnungen und Häuser im dritten Quartal laut Interhyp zwar wieder etwas teurer geworden, aber das könnte von kurzer Dauer sein. „Die Zahlen aus den ersten Wochen des vierten Quartals aus München, Hamburg und Berlin zeigen, dass weitere Korrekturen nach unten wahrscheinlich sind“, sagte Utecht.
    Besonders schwierige Lage für Bauträger
    Schwierig ist die Lage vor allem für Bauträger, die offenbar zunehmend Probleme haben, ihre Neubauten an den Mann beziehungsweise die Frau zu bringen.

    Interhyp bezifferte den Preisrückgang für Neubauten vom Bauträger im dritten Quartal auf 5,1 Prozent.
    Die Kosten gebrauchter Häuser und Wohnungen sind demnach nur um 2,3 Prozent zurückgegangen.

    „Die Bauträger haben mehrere Probleme gleichzeitig“, sagt Kippes. Dazu zählen steigende Zinsen, unkalkulierbare Preissprünge und Knappheit bei Baumaterialien sowie Personalmangel bei Handwerkern und Baufirmen. Auf der anderen Seite stehen die Käufer, die nicht mehr so viel bezahlen können.
    So wird der Rückgang der Preise aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Rückgang der Neubauzahlen einhergehen. Was das wiederum für die Preisentwicklung im nächsten Jahr bedeutet, ist schwer abzuschätzen.
    Wenn also eine Besichtigung mit der zweiten unabhängigen Bewertung erst jetzt stattfindet, denn diese hat vor dem Darlehnsvertrag stattzufinden und nicht nachträglich.
    Denn beide Bewertungen bestimmen den Beleihungsauslauf und damit auch die Zinshöhe und die Tilgungsrate!

    Es dürfte bei vielen Käufer und Erbauer jetzt so ergehen, dass die zweite gesetzliche Einwertung der Häuser und Wohnungen erfolgen wird. Weil der Markt zusammengebrochen ist. Demnach wird dies jetzt wohl nachgeholt, es stellt sich die Frage, welchen Zeitpunkt der Bewertung hier allgemein dann gilt.

    Es dürfte demnach klar werden, dass eine Bewertung zum 11. Monat wesentlich schlechter sein wird, als in den Monaten Jan. bis März. 2022.

    Damit auch verstehen, dass es schon lange nicht mehr um den Darlehnsvertrag geht, sondern um die Verschuldensfrage vor der Darlehnsabschluss.

    Bei der "Verschuldensfrage" geht es nicht das finanzielle, sondern wer hat die Fehler durch Unterlassung in der Vortragszeit zu verantworten!
    Also wer hat den Fehler, das Wissen über dem fehlen, einer zweiten Bewertung vor dem Darlehnsabschluss zu tragen hat.

    Und das heißt: "Sie" oder der "Gläubiger"! Natürlich will die Bank über den § 499 BGB diese Unterdeckung ihnen zu schieben, weil sie sonst wegen der Masse an Unterdeckung ein Sanierungsfall ist.
    Und können sich nur auf den § 505 c und d BGB berufen! Sie müssen den Finanzierungsfehler der Bank zuschieben, also weg von ihnen!

    Sind sie im schlechtesten Fall vorm LG dürfen Sie auch keinen Fall sprachlos und/oder das falsche aussagen.

    Auch das "Falschaussagen" bezieht sich nicht auf das Lügen, sondern sich wegen des Irrtums eine andere Aussage macht. Salopp gesagt: Man kann kein Motorschaden, durch Auffüllen, der Reifen, der Scheibenwischanlage und Ölwechsel reparieren.
    In ihren Fall wäre es so, dass Sie die Fragen des Richters auf die über die Vorgänge bei der Darlehnsfindung: "Und sich dann mit der Zinssenkung äußern!"; mit dieser Aussage vor Gericht, ziehen Sie mit Schulden aus dem Eigenheim wieder aus.

    Kommt es zum Termin vor Gericht, sollten Sie sich auf den Wechsel des/der Sachbearbeiter/in während der Darlehnsfindung beziehen, weil Sie dies nicht zu vertreten haben.

    Geht der Kelch an ihnen vorbei, seinen sie froh. Geht dieser nicht, sind Sie wenigstens halbwegs vorbereitet.

    Natürlich können Sie sich auf beide Garanten "noelmaxim und tneub", denn wie heiß es schon 1928: Es gibt keinen haftungsfreien Tipp oder Rat, besonders dann, wenn es um viel Geld geht!

    bruno68

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.138
    Danke
    1017

    Standard AW: Weitere Unterlagen für Bewertung nach Kauf / zusätzliche Kosten

    Zitat Zitat von bruno68
    Nein daniel-k,

    gerade danach stiegen Zinsen und der Wert der Immobilien fiel bis heute um 6 %.
    Wenn also eine Besichtigung mit der zweiten unabhängigen Bewertung erst jetzt stattfindet, denn diese hat vor dem Darlehnsvertrag stattzufinden und nicht nachträglich.

    Völliger Blödsinn!!! Im Vorfeld werten für das Darlehensvotum die Banken die Immobilie per Tischgutachten ein, ein Gutachten mit Besichtigung und Ermittlung des Beleihungswertes findet in 85 - 90 % der angefragten Finanzierungen überhaupt nicht statt. Auch hier nochmal, jede Immobilie muss aufgrund es Refinanzierungsgesetzes einmal besichtigt werden, erstens ist das aber für das Votum nicht entscheidend und beeinflusst das auch nicht und zweitens, wird gar kein Wert ermittelt!!!!

    Denn beide Bewertungen

    Warum, wofür 2 Bewertungen?? Niemand nimmt diese vor, keine Bank !!!!!

    bestimmen den Beleihungsauslauf und damit auch die Zinshöhe und die Tilgungsrate!

    Es dürfte bei vielen Käufer und Erbauer jetzt so ergehen, dass die zweite gesetzliche Einwertung

    Gibt es überhaupt nicht!!!!

    der Häuser und Wohnungen erfolgen wird. Weil der Markt zusammengebrochen ist. Demnach wird dies jetzt wohl nachgeholt, es stellt sich die Frage, welchen Zeitpunkt der Bewertung hier allgemein dann gilt.

    Es dürfte demnach klar werden, dass eine Bewertung zum 11. Monat wesentlich schlechter sein wird, als in den Monaten Jan. bis März. 2022.

    So ein Schwachsinn!!!!


    Damit auch verstehen, dass es schon lange nicht mehr um den Darlehnsvertrag geht, sondern um die Verschuldensfrage vor der Darlehnsabschluss.

    Bei der "Verschuldensfrage" geht es nicht das finanzielle, sondern wer hat die Fehler durch Unterlassung in der Vortragszeit zu verantworten!
    Also wer hat den Fehler, das Wissen über dem fehlen, einer zweiten Bewertung vor dem Darlehnsabschluss zu tragen hat.

    Und das heißt: "Sie" oder der "Gläubiger"! Natürlich will die Bank über den § 499 BGB diese Unterdeckung ihnen zu schieben, weil sie sonst wegen der Masse an Unterdeckung ein Sanierungsfall ist.
    Und können sich nur auf den § 505 c und d BGB berufen! Sie müssen den Finanzierungsfehler der Bank zuschieben, also weg von ihnen!

    Sind sie im schlechtesten Fall vorm LG dürfen Sie auch keinen Fall sprachlos und/oder das falsche aussagen.

    Auch das "Falschaussagen" bezieht sich nicht auf das Lügen, sondern sich wegen des Irrtums eine andere Aussage macht. Salopp gesagt: Man kann kein Motorschaden, durch Auffüllen, der Reifen, der Scheibenwischanlage und Ölwechsel reparieren.
    In ihren Fall wäre es so, dass Sie die Fragen des Richters auf die über die Vorgänge bei der Darlehnsfindung: "Und sich dann mit der Zinssenkung äußern!"; mit dieser Aussage vor Gericht, ziehen Sie mit Schulden aus dem Eigenheim wieder aus.

    Kommt es zum Termin vor Gericht, sollten Sie sich auf den Wechsel des/der Sachbearbeiter/in während der Darlehnsfindung beziehen, weil Sie dies nicht zu vertreten haben.

    Geht der Kelch an ihnen vorbei, seinen sie froh. Geht dieser nicht, sind Sie wenigstens halbwegs vorbereitet.

    Natürlich können Sie sich auf beide Garanten "noelmaxim und tneub", denn wie heiß es schon 1928: Es gibt keinen haftungsfreien Tipp oder Rat, besonders dann, wenn es um viel Geld geht!

    bruno68

    Auch der Rest, nur Quatsch und dummes Zeug!!!

    Zu 1000 % können sich die Verbraucher, Rat-, und Hilfesuchende in diesem Punkt auf meine Aussagen verlassen!!

Ähnliche Themen

  1. Ehescheidung - Kosten und weitere finanzielle Auswirkungen

    Von TulpenTanja im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 29.10.2020, 09:22
  2. Kauf einer Wohnung und weitere kosten

    Von Bitte im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 25.05.2019, 13:34
  3. Neubau - Änderungen Unterlagen nach Kreditantrag

    Von Donn im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 09.05.2015, 18:25
  4. Einfluss eines Kauf auf weitere Finanzierung

    Von Bonfire im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.12.2010, 09:50