Zinsen aus Wohnungsbaudarlehen beim Finanzamt steuerlich geltend machen

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  1. Avatar von Marius
    Marius

    Standard Zinsen aus Wohnungsbaudarlehen beim Finanzamt steuerlich geltend machen

    Meine Freundin und ich würden seit einiger Zeit gerne ein Haus kaufen. Nun ist die Gelegenheit günstig und wir bräuchten noch einige Informationen. Zum Beispiel fragen wir uns, welchen Anteil unserer zukünftigen monatlichen Belastung wir beim Finanzamt steuerlich geltend machen könnten. Mein Onkel hat vor einigen Jahren ein Mehrfamilienhaus gekauft und uns berichtet, dass er die Kreditzinsen bei der Steuer in Abzug bringen kann. Wäre das in unserem Fall genauso?

    Gruss,Marius

  2. Avatar von Robino
    Robino

    Standard AW: Zinsen aus Wohnungsbaudarlehen beim Finanzamt steuerlich geltend machen

    Wir haben vor drei Jahren unser Haus gekauft und können leider überhaupt nichts mehr steuerlich geltend machen. Gilt wohl nur für vermietetes Eigentum..

  3. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Zinsen aus Wohnungsbaudarlehen beim Finanzamt steuerlich geltend machen

    Hallo,

    nur bei vermieteten Objekten kann man Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen. Lassen Sie sich aber neben den herkömmlichen Varianten auch ein Riesterdarlehen durchrechnen, kann evtl. Sinn machen. Hierbei muss aber auf jeden Fall auf die Behandlung der Summe im Rentenalter geachtet werden, es wird ein sog. Wohnwertkonto gebildet.

    Gruß, Chris

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