Soll ich eine Riesterrente abschließen?

+ Antworten
24Antworten
  1. Avatar von Smuji
    Smuji ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    04.11.2012
    Beiträge
    16
    Danke
    0

    Standard Soll ich eine Riesterrente abschließen?

    Hallo,

    meine Frau hat aktie noch eine Riesterrente und ich überlege, ob ich sowas auch machen soll.

    Oder soll ich lieber den Weg über den Arbeitgeber gehen mit der Entgeltumwandlung?

    Lohnt sich das Riestern überhaupt noch? Wir haben gerade 2 Kinder bekommen.

    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es sich nur lohnt, wenn man wenig verdient und viele Kinder hat. Wieviel sollte man einzahlen?

    Und was genau bringt mir die Kinderzulage?

    Ich habe irgendwo in den Papieren meiner Frau gelesen, dass sie zwar irgendeinen Zuschlag erhält, dafür auch jährlich irgendeine Gebühr (Verwaltung oder so) zahlt....

    Ich freue mich über eure Hilfe.

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Soll ich eine Riesterrente abschließen?

    Zitat Zitat von TessTCulls
    Was für ein Forumstroll ist bruno68 eigentlich?

    Zum Teil zusammenhanglose Nennung von Gesetzen und Urteilen querbeet durch die verschiedenen Rechtsgebiete mit zum Teil waghalsigen bis lachhaften Interpretationen derselben. Dazwischen durchaus Brauchbares aber alles zusammengewürfelt in eine Schreibweise, die grammatikalisch schwer bis gar nicht gar nicht zu verstehen ist.
    Man fragt sich, welches Ziel verfolgt diese Person? Plagt sie die Langeweile ob der fehlenden Kundschaft?
    Dem muss ich voll und ganz zustimmen.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Soll ich eine Riesterrente abschließen?

    Zitat Zitat von bruno68
    Noch mal: "Es gibt keine Kapitalabfindung bei Riester, außer eine einmalige 30 % Auszahlung, aber nur aus dem Eigenanlagevermögen, um die einmal Zahlung der Steuer zu ermöglichen." Meine ehrliche Meinung zu diesem Vertrag! Ohne eine richtige Einsicht?
    1. Die 30-%-Auszahlung verhindert nicht die langjährige Bindung und anschließende Versteuerung des Restkapitals.

    2. Man kann das Kapital auch zur Baufinanzierung verwenden, allerdings mit einer nachfolgend hohen Steuerlast.

    3. Wenn man mit seinem Eigenanteil und den Zulagen genügend Gewinne erwirtschaftet hat, kündigt man idealerweise nach Erreichen des 62. Lebensjahres und mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit, zahlt dann zwar die Zulagen und/oder ggf. Steuervorteile zurück, versteuert aber nur die Hälfte des Gewinns und kann im Alter selbst über seine Ersparnisse verfügen. Der Vorteil dabei: Das angesparte Eigenkapital und die Hälfte des Gewinns bleiben steuerfrei.

    4. Man kann aber auch mehrere Kleinbetragsrenten produzieren
    Dazu stoppt man nach Erreichen des für eine Kleinbetragsrente erforderlichen Kapitals die Einzahlung und schließt bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag ab.
    Denn solange die eingezahlten Beträge nur eine Kleinbetragsrente ergeben, wird das Kapital dieser Kleinbetragsrenten zum Rentenbeginn in voller Höhe ausgezahlt. Zur
    Verminderung der Steuerlast, kann man dann die Auszahlung auf den nächsten Jahresanfang verschieben und die Fünftelregelung in Anspruch nehmen.

    Ansonsten bindet man mit Rentenversicherungen unnötig viel Kapital, das letzendlich in voller Höhe versteuert werden muss und für dessen vollständige Auszahlung man uralt werden muss.

    Ich an der Stelle von Smuji würde alle 4 Kinder bei der Frau konzentrieren, nur dort einen Vertrag abschließen und pro Jahr nur 775 € einzahlen. Allerdings könnte bei dem hohen Einkommen beider Ehepartner eine Einzelveranlagung sinnvoll sein. Dann könnte der Partner mit dem höheren Einkommen auch einen Vertrag abschließen, dort 2.100 € abzügl. Zulage 175 € einzahlen und für die gesamten 2.100 € je nach Steuersatz 30 - 40 % Steuern zusätzlich einsparen.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.755
    Danke
    55

    Standard AW: Soll ich eine Riesterrente abschließen?

    Nein wollen Klartext reden,

    1) Ein Beamter bekommt keine direkte Riesterrente.
    2) Die Zulagen "Kinder" gibt es nur max. 25 Jahre und bezahlt werden muss bis zu Renteneintritt. Damit "explodiert" bei Beitrag mit jeden erreichen der Altersgrenze der Kinder.

    Um überhaupt zu verstehen, muss man leider eine Muster-Modellrechnung durchführen!

    Demnach kann in 43 Jahren max. 90.300 € Beitrag pro AN einzahlen. Davon sind aktuell 175 € Zulage, max. 7.525 € je AN.

    Der Knackpunkt ist die 4 % Regel, demnach muss man das 25-fache Verdienen um die maximale Sparrate haben, 52.500 € EK. Habe ich diese nicht, so beginnt automatisch das Problem.
    Denn Riester-Rente wird auch die Altersbeihilfe angerechnet.

    Faktisch wird, sofern man weniger als 70 % Sparsumme einzahlt, ehe nicht aus der Altersarmut entkommen, weil die Rentenauszahlung noch um den Steuerbetrag gekürzt wird.

    Ergibt sich in der Rentenphase als Witwe, die Steuerklasse 1 und ein Brutto von 20.000 € jährlich, davon sind schon 13.200 € steuerfrei.
    Bei einer Miete von 700 € kalt monatlich wird der Gang zum Sozialamt unumgänglich.

    Denn die Möglichkeit, mit 62 in Rente zu gehen, kürzt die Sparphase um 5 Jahre damit sinkt der Beitrag um 10.500 € zum Generieren der Riester-Rentenanteil. Und dieser Beitrag ist aber wichtig, weil dieser Beitrag einen direkten Einfluss auf diesen Beitrag hat.

    So schreibt der Gesetzgeber folgendes vor, die Teilung zwischen Beitrag, Zulage und die jährliche steuerliche Zulage. Gehen wir von der maximalen Guthaben aus, die Werteentwicklung ist in pari mit der Inflation.
    Und versteht man das, die steuerliche Gutschrift als ein Teil der Zulage zuzurechnen ist. So ergibt das Guthaben folgende Aufteilung Beitrag "eigen": von 90.300 €, 82.775 €, die Zulage 7.525 €.

    Hier muss man verstehen, das die Gesamtzulage, die Untersterblichkeitsrate oder das Langlebigkeitsrisiko, ab 85. Lebensabdecken abdecken.

    Wird die Riester-Rente ab 67 ausgezahlt, wird der Beitrag 82.775 € geteilt bis zum 85. Lebensjahr, 18 Jahre, 216 Monate = 379,70 € Riester-Rente, abzüglich 20 % Steuern 63 €, Nettozusatzrente von 313 €.
    Davon wird das Sozialamt den Freibetrag von 160 € abziehen und die Sozialleistung um 153 € kürzen.

    Alternative mit 62, 79.800 €, 6.750 € Zulage Steuersatz 20 %
    Wird die Riester-Rente ab 62 ausgezahlt, wird der Beitrag 79.800 € geteilt bis zum 85. Lebensjahr, 23 Jahre, 276 Monate = 289,10 € Riester-Rente, abzüglich 20 % Steuern 48 €, Nettozusatzrente von 241 €.
    Davon wird das Sozialamt den Freibetrag von 160 € abziehen und die Sozialleistung um 81 € kürzen.

    Egal wie man rechnet, man bleibt immer im unteren Drittel. Ist der Mindestsatz auf 1.500 € Nettorente festgelegt so kann dieser nicht über oder unterschritten werden. Da die Rente immer auf diesen Satz gekürzt oder aufgefüllt wird. Allenfalls der Freibetrag kann diesen Satz übersteigen.

    Aber 175 € monatlich sparen, um den Freibetrag von 160 € zu erhalten, 516 Monate sparen um später 216 Monate, einen Freibetrag von 160 € zu genießen? Das sind schon 4.500 € Verlust. von der entstehenden jährlichen Steuerpflicht mal ganz abgesehen, wer zahlt denn dann den Steuerberater?

    Ergo ergibt sich für die Riester-Rente, die Frage, wie sinnvoll dies für den Kunden ist! Die Antwort ist: "Für viele überhaupt nicht"!
    Insbesondere nicht für kinderreiche Familien, weil die Eigenbeträge zu niedrig sind, um eine sinnvolle Rente ab 62 oder 67 zu ergeben! Und weil die Rente ab 62 oder 67, auch die Rente ab 85 bestimmt, ist es nutzlos.

    Die Riester-Rente war, ist und wird nicht besser, da Sie bald neue Konkurrenz erhalten wird, ist diese auf den absteigenden Ast.

    Wer überlegt wird feststellen, wie bekloppt Riester aufgebaut ist. Jeder AN würde sich zig mal überlegen, Nachtschicht zu machen, wenn die Zuschläge den Vertragsgrundlohn mehr kürzen als der Nachtschichtzulage ergeben würde, oder?

    Allein die Verwendung des Begriffs "Zuschläge", der Halbbegriff "zu" muss eigentlich mehr und nicht "weniger" bedeuten.

    bruno68

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Soll ich eine Riesterrente abschließen?

    Zitat Zitat von bruno68
    1) Ein Beamter bekommt keine direkte Riesterrente.
    Ich bin pensionierter Beamter und habe ab dem Jahr 2008 auch eine Riesterrente abschließen können. Wenn ich mir nicht mehrere Kleinbetragsrenten hätte auszahlen lassen, dann müsste man mir selbstverständlich auch eine Riesterrente zahlen.
    Zitat Zitat von bruno68
    2) Die Zulagen "Kinder" gibt es nur max. 25 Jahre und bezahlt werden muss bis zu Renteneintritt. Damit "explodiert" bei Beitrag mit jeden erreichen der Altersgrenze der Kinder.
    Wie von mir schon geschrieben, muss ein Vertrag nicht bis zum Renteneintritt bezahlt werden. Ich würde ihn nur so lange besparen, wie er nicht in eine Kleinbetragsrente mündet oder ihn vor dem Renteneintritt förderschädlich auflösen.

    Zitat Zitat von bruno68
    Um überhaupt zu verstehen, muss man leider eine Muster-Modellrechnung durchführen!

    Demnach kann in 43 Jahren max. 90.300 € Beitrag pro AN einzahlen. Davon sind aktuell 175 € Zulage, max. 7.525 € je AN.
    Demzufolge müssen zu Erhalt der vollen Zulagen nicht mehr als 82.775 € eingezahlt werden.

    Zitat Zitat von bruno68
    Der Knackpunkt ist die 4 % Regel, demnach muss man das 25-fache Verdienen um die maximale Sparrate haben, 52.500 € EK.
    Die maximale Sparrate kann man auch bei einem geringeren Einkommen einzahlen, was aber uninteressant ist.
    Zitat Zitat von bruno68
    Habe ich diese nicht, so beginnt automatisch das Problem.
    Denn Riester-Rente wird auch die Altersbeihilfe angerechnet.

    Faktisch wird, sofern man weniger als 70 % Sparsumme einzahlt, ehe nicht aus der Altersarmut entkommen, weil die Rentenauszahlung noch um den Steuerbetrag gekürzt wird.
    Wenn ich bereits in jungen Jahren mit der Sozialhilfe kalkuliere, dann bin ich krank und sollte - bevor dies publik wird - eine BU abschließen.

    Zitat Zitat von bruno68
    Ergibt sich in der Rentenphase als Witwe, die Steuerklasse 1 und ein Brutto von 20.000 € jährlich, davon sind schon 13.200 € steuerfrei.
    Bei einer Miete von 700 € kalt monatlich wird der Gang zum Sozialamt unumgänglich.
    Das trifft nur diejenigen, die ein ganzes Berufsleben lang nichts auf die Seite bekommen haben (mietfreies wohnen, Kapitaleinkünfte usw.).

    Zitat Zitat von bruno68
    Denn die Möglichkeit, mit 62 in Rente zu gehen, kürzt die Sparphase um 5 Jahre damit sinkt der Beitrag um 10.500 € zum Generieren der Riester-Rentenanteil. Und dieser Beitrag ist aber wichtig, weil dieser Beitrag einen direkten Einfluss auf diesen Beitrag hat.
    Diejenigen, die mit Geld umgehen können, wären blöde, würden Sie ihr angespartes Kapital verrenten lassen. Demzufolge sind es wieder nur diejenigen, die nichts auf die Seite gebracht haben.

    Zitat Zitat von bruno68
    So schreibt der Gesetzgeber folgendes vor, die Teilung zwischen Beitrag, Zulage und die jährliche steuerliche Zulage. Gehen wir von der maximalen Guthaben aus, die Werteentwicklung ist in pari mit der Inflation.
    Und versteht man das, die steuerliche Gutschrift als ein Teil der Zulage zuzurechnen ist. So ergibt das Guthaben folgende Aufteilung Beitrag "eigen": von 90.300 €, 82.775 €, die Zulage 7.525 €.
    Du ignorierst, dass Gutverdiener mit einem Steuersatz von 42 % pro Jahr satte 882 € Steuervergünstigung (ohne Berücksichtigung der KSt) bekommen. Das wären dann statt der 7.525 € in 43 Jahren 37.926 €.

    Zitat Zitat von bruno68
    Hier muss man verstehen, das die Gesamtzulage, die Untersterblichkeitsrate oder das Langlebigkeitsrisiko, ab 85. Lebensabdecken abdecken.

    Wird die Riester-Rente ab 67 ausgezahlt, wird der Beitrag 82.775 € geteilt bis zum 85. Lebensjahr, 18 Jahre, 216 Monate = 379,70 € Riester-Rente, abzüglich 20 % Steuern 63 €, Nettozusatzrente von 313 €.
    Davon wird das Sozialamt den Freibetrag von 160 € abziehen und die Sozialleistung um 153 € kürzen.

    Alternative mit 62, 79.800 €, 6.750 € Zulage Steuersatz 20 %
    Wird die Riester-Rente ab 62 ausgezahlt, wird der Beitrag 79.800 € geteilt bis zum 85. Lebensjahr, 23 Jahre, 276 Monate = 289,10 € Riester-Rente, abzüglich 20 % Steuern 48 €, Nettozusatzrente von 241 €.
    Davon wird das Sozialamt den Freibetrag von 160 € abziehen und die Sozialleistung um 81 € kürzen.

    Egal wie man rechnet, man bleibt immer im unteren Drittel. Ist der Mindestsatz auf 1.500 € Nettorente festgelegt so kann dieser nicht über oder unterschritten werden. Da die Rente immer auf diesen Satz gekürzt oder aufgefüllt wird. Allenfalls der Freibetrag kann diesen Satz übersteigen.

    Aber 175 € monatlich sparen, um den Freibetrag von 160 € zu erhalten, 516 Monate sparen um später 216 Monate, einen Freibetrag von 160 € zu genießen? Das sind schon 4.500 € Verlust. von der entstehenden jährlichen Steuerpflicht mal ganz abgesehen, wer zahlt denn dann den Steuerberater?
    Wie bereits geschrieben sind diejenigen, die bereits in jungen Jahren auf Sozialhilfe hoffen, krank.

    Zitat Zitat von bruno68
    Ergo ergibt sich für die Riester-Rente, die Frage, wie sinnvoll dies für den Kunden ist! Die Antwort ist: "Für viele überhaupt nicht"!
    Insbesondere nicht für kinderreiche Familien, weil die Eigenbeträge zu niedrig sind, um eine sinnvolle Rente ab 62 oder 67 zu ergeben! Und weil die Rente ab 62 oder 67, auch die Rente ab 85 bestimmt, ist es nutzlos.
    Absoluter Unsinn! Speziell für Kinderreiche ist die Riesterrente interessant. Man zahlt wenig ein und bekommt über die Zulagen eine hohe Förderung. Zudem ist man nicht zur Verrentung gezwungen und könnte eine förderschädliche Auszahlung einfordern, was ich mir allerdings im Fall einer kinderreichen Familie genau überlegen würde.

    Zitat Zitat von bruno68
    Die Riester-Rente war, ist und wird nicht besser, da Sie bald neue Konkurrenz erhalten wird, ist diese auf den absteigenden Ast.
    Da muss ich Dir recht geben. Dennoch ist sie in der heutigen Form hauptsächlich für diejenigen schlecht, die sie nicht verstehen und ausnutzen können.

  6. Avatar von Klaus22
    Klaus22 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    16.10.2022
    Ort
    Memingen
    Beiträge
    15
    Danke
    0

    Standard AW: Soll ich eine Riesterrente abschließen?

    Hallo,

    ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die Riester-Rente eine gute Möglichkeit ist, um staatliche Zulagen zu erhalten, besonders wenn du Kinder hast. Jedes Kind erhöht die Zulagen, die du bekommst.

    Zur Entgeltumwandlung kann ich sagen, dass sie eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge bietet. Es hängt letztlich von deiner persönlichen Situation ab, ob die Riester-Rente oder die Entgeltumwandlung besser für dich ist.

    Hoffentlich hilft dir das weiter. Überlege dir gut, welche Option für dich und deine Familie am besten ist.

    Beste Grüße!

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 25.06.2014, 21:18
  2. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 24.09.2012, 09:48
  3. Muss ich eine Restschuldversicherung abschließen?

    Von Lothar2306 im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 26.07.2011, 15:42
  4. Muss ich für die Kreditkarte auch eine Ausfallversicherung abschließen?

    Von Hanno77 im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.08.2010, 09:41
  5. Eine Unfallversicherung abschließen, oder nicht?

    Von WildMan im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 16.11.2009, 10:17