EuGH C-100/21 und BGH VIa ZR 335/21 - "Dieselskandal 2.0"

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    Standard EuGH C-100/21 und BGH VIa ZR 335/21 - "Dieselskandal 2.0"

    Sehr geehrte Dieselfahrer und Dieselfahrerinnen sowie Kolleginnen und Kollegen,

    hiermit möchte ich ein Forum für den Austausch über die Entscheidungen des EuGH und des BGH eröffnen.

    Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Entscheidung des BGH zu dem Az. VIa ZR 335/21 noch aus.

    Zu vermuten ist, dass das Urteil nicht alle offenen Fragen klären wird. Möglicherweise wird der BGH, dessen Rechtsprechung herstellerfreundlicher war als die des EuGH, Dämme gegen eine neue Klagewelle bauen wollen.

    Alle sich möglicherweise stellenden Fragen sollten im Eröffnungsbeitrag nicht aufgezählt werden. Klüger im Fragenstellen sind wir ab dem 08.05.2023.

    Auf freundliche Diskussionen und interessante Beiträge.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Schweers

    https://diesel-widerruf.de
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    Standard AW: EuGH C-100/21 und BGH VIa ZR 335/21 - "Dieselskandal 2.0"

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der mündlichen Verhandlung offenbar nicht endgültig festgelegt.
    Verkündungsdatum ist der 26.06.2023.
    Bis dahin - und möglicherweise darüber hinaus- bleibt es spannend.

    Dr. Schweers

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    Standard AW: EuGH C-100/21 und BGH VIa ZR 335/21 - "Dieselskandal 2.0"

    Eine Pressemitteilung gibt es:

    https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...ml?nn=10690868

    Der Geschädigte soll 5-15 % des Kaufpreises erhalten, anteilig gemindert durch die Nutzungsentschädigung.

    Das ist weniger als erhofft, aber weiterhin attraktiv. Dieselfahrer sollten sich beraten lassen.

    Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

    Später dann mehr an dieser Stelle.

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    Standard AW: EuGH C-100/21 und BGH VIa ZR 335/21 - "Dieselskandal 2.0"

    Korrektur: Der pauschalierte Schadensersatz wird nur gemindert, wenn Nutzungsentschädigung und Restwert den Kaufpreis übersteigen.

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