Wechsel der Krankenversicherung während der Elternzeit

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2Antworten
  1. Avatar von Aligator
    Aligator

    Standard Wechsel der Krankenversicherung während der Elternzeit

    Wir erwarten in drei Monaten unser erstes Kind und meine Frau möchte auf jeden Fall im ersten Jahr zuhause bleiben. Wir sind zurzeit beide in einer Privaten Krankenkasse versichert. Wenn meine Frau ein Jahr Elternzeit nimmt, würde sie mit ihren Einkünften jedoch unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen. Wäre es in einem solchen Fall auch möglich, von der Privaten in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln? Wer hat das schon gemacht und kennt sich mit dem Prozedere aus?

    Danke und viele Grüße, Aligator

  2. Avatar von Wandervogel
    Wandervogel

    Standard AW: Wechsel der Krankenversicherung während der Elternzeit

    Das hängt mit großer Wahrscheinlichkeit davon ab, ob sie hinterher wieder zurückwechseln
    will. Das sehen die gesetzlichen Kassen wohl eher kritisch.


    Viel Erfolg

    Wandervogel

  3. Avatar von Planvoll
    Planvoll ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2009
    Beiträge
    101
    Danke
    7

    Standard AW: Wechsel der Krankenversicherung während der Elternzeit

    Zitat Zitat von Aligator
    Wir erwarten in drei Monaten unser erstes Kind und meine Frau möchte auf jeden Fall im ersten Jahr zuhause bleiben. Wir sind zurzeit beide in einer Privaten Krankenkasse versichert. Wenn meine Frau ein Jahr Elternzeit nimmt, würde sie mit ihren Einkünften jedoch unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen. Wäre es in einem solchen Fall auch möglich, von der Privaten in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln? Wer hat das schon gemacht und kennt sich mit dem Prozedere aus?

    Danke und viele Grüße, Aligator
    Hallo,
    meines Wissenstands nach ist es so:
    Mindestens 30 Std. i. d. Woche Arbeitszeit muss erfolgen, dann besteht die Möglichkeit in der GKV pflichtversichert zu werden! Sollte die Arbeitsleistung darunter oder bei Null liegen, besteht keine Möglichkeit in die GKV zu gehen.
    Wenn die Elternzeit aber vorbei ist und anschließend unter der BBG verdient wird, besteht GKV-Pflicht!

    Gruß

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