Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

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  1. Avatar von DenisFragt
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    Standard Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Hallo zusammen,

    nach langer Suche haben wir für uns eine schöne DHH gefunden. Auch der Kaufpreis stimmte, und wir haben uns auf einen Kauf geeinigt.
    Der von uns beauftragte Notar hat mich kurze Zeit später wegen eines "Problemchens" angerufen und meinte, es sei halb so wild, da die Summe überschaubar ist.

    Nun hat man im Grundbuch ein Darlehen aus den 50er Jahren gefunden, das damals ca. 7000 € wert gewesen sein dürfte. Klar, wenn man jetzt die Zinsen über so viele Jahre berechnet, wird einem leicht schwindelig. Was mir auch total unklar ist: Weshalb wurde es ursprünglich von der Versicherung auf die Verwandten umgeschrieben? Blöd ist auch, dass der Makler uns nicht vorher informiert hat.

    Die Verkäufer (Erben) sagen, dass die Gläubiger (wohl Verwandte der Erben) verstorben sind. Rechtsnachfolger sind unauffindbar. Der Grundpfandrechtsbrief ist nicht vorhanden. Die Schuld wurde angeblich längst beglichen.

    Der Notar schlägt vor:

    Das Grundpfandrecht wird übertragen.
    Der Verkäufer ist zur Beseitigung des Rechts verpflichtet.
    Die 7000€ werden erst nach der Löschung bezahlt.

    Ich habe eigentlich extrem viel Angst, dass es doch deutlich mehr als 7000€ werden könnte, aufgrund der Zinsen oder sonstigen Vertragskonstellationen. Familienmitglieder sind in Aufregung, natürlich sind alle keine Juristen, und sagen, der Notar oder wer auch immer soll uns den maximalen "Schaden" garantieren. Das macht er wohl nicht; ich habe zwar nicht nachgefragt, aber warum sollte er das tun? Es wäre ja unklug von ihm.

    Auch wenn die Summe nur 7000€ wäre, was bei einem Betrag von mehreren hunderttausend Euro fast nebensächlich ist, besteht das Risiko, dass man das Ganze nicht beseitigen kann. Ich habe keine Ahnung, ob man das Haus dann später überhaupt verkaufen kann. Wir finanzieren nicht, aber das ist eher die Ausnahme. Die Bank würde, wenn ich es richtig verstehe, bei so etwas nicht mitmachen.

    Was meint ihr? No Risk no Fun ?

    Wir sind ein wenig am Durchdrehen, weil der Vertrag mit der entsprechenden Anpassung recht spät kam und es doch nicht nach "Pille Palle" aussieht. Der Notartermin ist in ein paar Tagen...

  2. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Besteht denn überhaupt noch eine Forderung?

    Eine eingetragene Grundschuld hat erstmal nichts zu bedeuten, wenn das Darlehen beglichen ist. Der dort eingetragene Gläubiger hat dann keinerlei Rechte irgendetwas zu vollstrecken.
    Viele Eigentümer sparen sich die Löschung daher auch, wenn sie eh in der Immobilie wohnen bleiben möchten.

    Im Grundbuch müsste ja stehen wer der Gläubiger ist. Am besten da erstmal nachfragen ob noch Schulden vorhanden sind.

    Kann mir aber nicht vorstellen das da noch was offen ist, nach 70 Jahren.

  3. Avatar von DenisFragt
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Am besten da erstmal nachfragen ob noch Schulden vorhanden sind.
    Danke für die Antwort! Laut Verkäufer besteht keine Forderung mehr. Dies wird im Vertrag auch festgehalten, jedoch gibt es eben keine Dokumente hierzu. Uns ist auch nicht klar, ob durch Zinse Zinsen sich theoretisch was aufsammeln könnte. 70 Jahre ist ein langer Zeitraum.

    Wir gehen aber auch davon aus, dass eigentlich alles gut ist und man damit Null Probleme haben sollte!

    Was uns aber doch etwas stutzig gemacht hat, war dass die Gläubiger Privatpersonen waren und verstorben sind. Nach unserem Verständnis, müssten also zunächst die Rechtsnachfolgen ermittelt werden und diese müssten dann , vermutlich auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Grundpfandrechtsbrief nicht mehr vorhanden ist und auch nicht mehr weitergegeben wurde. Ist halt die Frage was passiert, wenn die das eben nicht versichern können.

    Wir wissen aktuell nicht wie da die Situation aussieht, ob es überhaupt Rechtsnachfolger gibt. Falls nein, macht es die Sache wohl deutlich einfacher. Falls doch, wird es unter Umständen doch komplexer.

    Wenn ich es richtig verstehe, wäre der Worst Case (zugegeben sehr unwahrscheinlich), dass man das Grundpfandrecht eben nicht aus dem Grundbuch löschen kann. Es kommt dann vermutlich auch keiner und stellt Forderungen. Jedoch kriegt man für die Immobilie keine Kredite von der Bank, der Verkauf wäre dann später extrem schwierig.

  4. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Wenn kein Kredit mehr besteht, ist die Aussage das Notars mindestens seltsam zu nennen.

    Der normale Weg ist, dass der Verkäufer - ggflls. über den Notar - die eingetragene Bank befragt, ob die Grundschuld gelöscht werden kann. Wenn die Bank der Löschung zustimmt, ist das Grundbuch lastenfrei. Wenn sie nicht zustimmt, gibt's noch eine offene und dann auch konkret zu beziffernde Restschuld.

    Die Übernahme einer Eintragung über 7T€ bringt Dir auch nichts, damit kann man heutzutage nicht mal eine Garage finanzieren.

    Also raus mit der Eintragung, ist Job des Notars und der bekommt schließlich 'ne hübsche Stange Geld dafür, dass er beide Seiten über den Vorgang informieren ... muss.

    Wenn das für den Notar ein "Problemchen" bleibt, wechsel den Notar.

  5. Avatar von DenisFragt
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Der normale Weg ist, dass der Verkäufer - ggflls. über den Notar - die eingetragene Bank befragt, ob die Grundschuld gelöscht werden kann. Wenn die Bank der Löschung zustimmt, ist das Grundbuch lastenfrei. Wenn sie nicht zustimmt, gibt's noch eine offene und dann auch konkret zu beziffernde Restschuld.
    Eben das ist der Knackpunkt. Löschungsbewilligung und Grundpfandrechtsbrief fehlen. Das Darlehen (mit Brief) ist bzw. war im Eigentum der Familie bzw. wurde irgendwann auf die Art und Weise übertragen. Nun sind die Gläubiger verstorben, das heißt diese können nicht wirklich befragt werden bzw. können nicht aussagen, dass keine Verbindlichkeiten mehr vorhanden sind. Daher wird ein Aufgebotsverfahren eröffnet.


    Die Übernahme einer Eintragung über 7T€ bringt Dir auch nichts, damit kann man heutzutage nicht mal eine Garage finanzieren.
    Sehe es genau so. Bringt wirklich nichts. Notar sagt alles gut, Basis der Aussage der Erben unter Eid. Allerdings muss man dazu auch sagen, dass das höchstens einem das Recht gibt dagegen zu klagen. Dann kriegt man evtl. auch nichts.

    Wir brechen das womöglich ab oder versuchen die Sicherheit deutlich z.B. auf 100k€ zu erhöhen. Wenn es so glatt gehen sollte, wie behauptet, dann dürfte es ja kein Problem sein.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Eine böse Falle DenisFragt,

    was sagt der Grundbuchauszug Abt. III dazu?

    Den entsprechend muss auch gehandelt werden, sonst zahlen Sie, weil Sie kein Beweis der Bezahlung vorlegen können!

    Folgerichtig muss der Verkäufer/ Erben an den Gläubiger, sprich Rechtsnachfolger schreiben, mit der Bitte der Löschungsbewilligung dieser Last. mit der Bitte des schnellstmöglichen Vollzuges. Und der Zusendung der Lösungsbewilligung an den Notar zur Durchführung der Löschung im aus dem Grundbuch Abt. III.

    Dies kann sich nur um eine laufende Nummer 1 oder 2 aus der Abteilung III des Grundbuches handeln!

    Denn wer die Grundschuld besitzt, bekommt das Geld nebst Zinsen!

    Kaufen Sie jetzt das Haus mit dem Eintrag, haben sie eine Vorlast im Grundbuch, was sich in einer Zinsverteuerung für Sie enden kann!

    Gerade bei Finanzierungen mit Endauslauf von 59,0 %, 69 % können dann mit der Vorlast auf 60,01 % oder 70,01 % springen, was dann sich gleich mit 0,2 bis 0,3 % p.a. mehr Zinskosten auf die volle Darlehnssumme beinhaltet.

    sie schreiben hier von 7.000 €, wahrscheinlich stehen da 2 Jahre 15 % Nebenkosten im Grundbuch, also weitere 2.100 € zusammen 9.100 €.

    Nun stellt sich die Frage: "Wieviel kostet das Objekt?" Bei Kaufkosten von 460.000 € fehlen ganze 2 % von der Beleihung, damit "rutsch" man höher in der Beleihung und zahlt man selber immer mehr Darlehnszinsen!

    Zudem, wenn die Gläubiger-Bank nur bis 80 % des Objektwertes beleiht, sind dies nur 78 %, weil die fehlenden % nicht mit- bzw. überfinanziert wird.

    Bitte regeln Sie das vorher, kaufen Sie vorher zahlen Sie diesen Betrag extra, weil Sie diese Mehrkosten gegenüber dem Notar und Amtsgericht zugestimmt haben!

    Aber bitte unbedingt mit ihrem Notar dies eingehend vor dem Kauf klären und deren Löschung vor dem Kauf beantragen.


    bruno68

  7. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Wie immer gilt: Bruno den Forentroll ignorieren da er nur Bullshit schreibt.

  8. Avatar von DenisFragt
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Zitat Zitat von ZehWeh
    Wie immer gilt: Bruno den Forentroll ignorieren da er nur Bullshit schreibt.
    Finde die Anmerkung nicht verkehrt. Da ist sicherlich was dran. Wir haben letzt endlich den Kauf abgebrochen.

    Waren bereits beim Notar Termin mit der Vorwarnung, dass dieser Punkt noch verhandelt wird. Laut den Erben ist alles kein Problem, Rechtsnachfolger bekannt, alles easy usw.

    Die Hinweise, dass man dann z.B. auch ne Renovierung nicht finanzieren kann bzw. Nachteile beim Kredit nehmen bekommt wurden auch ignoriert.
    Die Bank will nun Mal im ersten Rang im Grundbuch stehen. Auch der Hinweis, dass man nach kurzer Zeit verkaufen muss (am Ende weiß man ja nie wie es kommt) wurde auch ignoriert.
    Beide Punkte wurden von Notar im Prinzip bestätigt.

    Eigentlich haben wir gar nicht um den Preis verhandelt, sondern wollten nur, dass wir zumindest deutlich mehr als Sicherheit haben bevor es gezahlt wird.
    Auch der Vorschlag mit einem Notaranderkonto (bei dem eigentlich kein Risiko besteht, dass das Geld weg ist) wurde nicht angenommen. Für uns war dies ein Hinweis, dass die Erben doch nicht so ganz sicher sind, dass es mit der Löschung klappt. Dafür hätten die im übrigen bereits genug Zeit gehabt, haben es jedoch wohl versäumt in die Wege zu leiten.

    Das Haus ist womöglich unverkäuflich, oder zumindest muss der Käufer bei einem Kredit womöglich mit einem höheren Zins rechnen oder die Bank stellt die gleichen Forderungen wie wir - Geld gibt es nur wenn der Eintrag gelöscht wird.

  9. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Zitat Zitat von DenisFragt
    Eben das ist der Knackpunkt. Löschungsbewilligung und Grundpfandrechtsbrief fehlen. Das Darlehen (mit Brief) ist bzw. war im Eigentum der Familie bzw. wurde irgendwann auf die Art und Weise übertragen. Nun sind die Gläubiger verstorben, das heißt diese können nicht wirklich befragt werden bzw. können nicht aussagen, dass keine Verbindlichkeiten mehr vorhanden sind. Daher wird ein Aufgebotsverfahren eröffnet.
    Ok, dann bringt das Aufgebotsverfahren aber Klarheit. Haken ist, es muss rechtlich korrekt durchgeführt werden, d.h., man muss nachweisbar alles tun, um etwaige Rechtsnachfolger zu finden. Das kann dauern.

    Sehe es genau so. Bringt wirklich nichts. Notar sagt alles gut, Basis der Aussage der Erben unter Eid. Allerdings muss man dazu auch sagen, dass das höchstens einem das Recht gibt dagegen zu klagen. Dann kriegt man evtl. auch nichts.

    Wir brechen das womöglich ab oder versuchen die Sicherheit deutlich z.B. auf 100k€ zu erhöhen. Wenn es so glatt gehen sollte, wie behauptet, dann dürfte es ja kein Problem sein.
    Es gab kürzlich einen Fall in Brandenburg, wo etwas ähnliches passiert ist:
    https://www.spiegel.de/panorama/just...1-fe82296c691d

    Allerdings sind das immer Einzelfälle, man kann also nicht 1-1 vom Fall in Brandenburg auf Eure Situation schließen.

  10. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Zitat Zitat von DenisFragt
    Finde die Anmerkung nicht verkehrt. Da ist sicherlich was dran. Wir haben letzt endlich den Kauf abgebrochen.

    Waren bereits beim Notar Termin mit der Vorwarnung, dass dieser Punkt noch verhandelt wird. Laut den Erben ist alles kein Problem, Rechtsnachfolger bekannt, alles easy usw.

    Die Hinweise, dass man dann z.B. auch ne Renovierung nicht finanzieren kann bzw. Nachteile beim Kredit nehmen bekommt wurden auch ignoriert.
    Die Bank will nun Mal im ersten Rang im Grundbuch stehen. Auch der Hinweis, dass man nach kurzer Zeit verkaufen muss (am Ende weiß man ja nie wie es kommt) wurde auch ignoriert.
    Beide Punkte wurden von Notar im Prinzip bestätigt.

    Eigentlich haben wir gar nicht um den Preis verhandelt, sondern wollten nur, dass wir zumindest deutlich mehr als Sicherheit haben bevor es gezahlt wird.
    Auch der Vorschlag mit einem Notaranderkonto (bei dem eigentlich kein Risiko besteht, dass das Geld weg ist) wurde nicht angenommen. Für uns war dies ein Hinweis, dass die Erben doch nicht so ganz sicher sind, dass es mit der Löschung klappt. Dafür hätten die im übrigen bereits genug Zeit gehabt, haben es jedoch wohl versäumt in die Wege zu leiten.

    Das Haus ist womöglich unverkäuflich, oder zumindest muss der Käufer bei einem Kredit womöglich mit einem höheren Zins rechnen oder die Bank stellt die gleichen Forderungen wie wir - Geld gibt es nur wenn der Eintrag gelöscht wird.
    Wenn das so ist, war es richtig, vom Kauf zurückzutreten oder zumindest den Kaufvorgang zu unterbrechen. Es ist Aufgabe des Verkäufers, das Grundbuch zu bereinigen - wenn er das nicht zeitnah bewerkstelligen kann, kauft man ein Risiko mit, das für Laien im Prinzip nicht überschaubar ist.

    Man kann den Spieß aber auch umdrehen und einfach mal die doppelte Summe des offenen Risikos vom Kaufpreis abziehen und das als Angebot unterbreiten, falls die Löschung nicht bewerkstelligt werden kann. Entweder bewirkt das, dass die vermeintlich frei handelnden Verkäufer die Löschung vorantreiben und intern lösen oder man lässt sich das Risiko eben mit 100% vergüten. Setzt aber voraus, dass man das Riskio - sowohl finanziell als auch den rechtlichen Rahmen - selbst abschätzen und im Falle des Eintritts auch abarbeiten kann. Das kann dann schon ein jahrelanger Rechtsstreit werden und das ist dann kein Vergnügen, in einer solchen Immo zu wohnen, wenn man lange Zeit keine endgültige Rechtssicherheit erlangt.

    Und um das noch zu ergänzen: wenn man zu zweit mit guten Jobs, entsprechender Flexibilität und einer gewissen Risikoaffinität, womöglich noch mit einschlägiger beruflicher Expertise, durchs Leben wandert, kann man sich auf den Zock einlassen - mit Kindern oder geplantem Nachwuchs ... keine gute Idee.

  11. Avatar von DenisFragt
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Man kann den Spieß aber auch umdrehen und einfach mal die doppelte Summe des offenen Risikos vom Kaufpreis abziehen und das als Angebot
    Also so etwas in der Art wäre für uns in Ordnung. Bei dem Wert von 6000€ wären es 12000€ für ein belastes Grundbuch, was vermutlich auch zu wenig wäre.
    Unabhängig davon, wollten die Verkäufer keine Kompromisse eingehen. Es gab kein Verhandlungsspielraum und kein Entgegenkommen.
    Angeblich war der Preis eh schon zu gut.

    Wie auch immer, wir haben nun die Notarkosten. Was meint Ihr kann man die dem Makler oder Verkäufer in Rechnung stellen? Uns wurde der Mangel verschwiegen, bzw. dieser wurde durch den Notar aufgedeckt und es ist an dem Grundbuch am Ende auch gescheitert, da keine Einigung erzielt werden konnte.

  12. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Zitat Zitat von DenisFragt
    Also so etwas in der Art wäre für uns in Ordnung. Bei dem Wert von 6000€ wären es 12000€ für ein belastes Grundbuch, was vermutlich auch zu wenig wäre.
    Unabhängig davon, wollten die Verkäufer keine Kompromisse eingehen. Es gab kein Verhandlungsspielraum und kein Entgegenkommen.
    Angeblich war der Preis eh schon zu gut.
    Wenn es nur 6 oder 12T€ wären, wäre das ja kein Problem, könnte der Verkäufer dem Gläubiger ja locker aus der Kaufsumme zahlen. Wäre der Gläubiger eine Bank, wüsste man auch, wie hoch die geforderte offene Rest-Summe incl. Zinsen ist. Bei einem privaten Eintrag weiß man das aber nicht. Es ist theoretisch möglich, dass nie was zurückgezahlt wurde und es Erben gibt, die nun einen Anspruch auf die volle Summe samt 70 Jahre Zinsen hätten, wobei auch unklar ist, welcher Zinssatz anzusetzen ist. Bei 70 Jahren und 3% Zins wären es satte 47,5T€ ...


    Wie auch immer, wir haben nun die Notarkosten. Was meint Ihr kann man die dem Makler oder Verkäufer in Rechnung stellen? Uns wurde der Mangel verschwiegen, bzw. dieser wurde durch den Notar aufgedeckt und es ist an dem Grundbuch am Ende auch gescheitert, da keine Einigung erzielt werden konnte.
    Ich würde das ablehnen, weil das tatsächlich ein Mangel ist. Ob man das rechtlich am Ende durchsetzen kann, weiß ich aber nicht.

  13. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Egal wie man dies ansieht!

    Das Grundproblem bleibt:

    1) Der neue Gläubiger kann nicht im 1.Rang gelangen.
    2) Die Forderung von 2 % der Bausumme kann, deswegen eine mögliche volle Beleihung von 100/ 80 % verhindern!
    3) Die Forderung kann die zulässige Beleihung zu überschreiten führen, was bis zu 0,3 % p.a. Mehrkosten verursacht!

    4) Die Forderung kann Jahrzehnte, genau genommen 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Satz 2 BGB) später hässliche Auswirkungen haben!
    § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist

    (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. . beruhen,
    2. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen.

    § 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

    Der Erbe kann von jedem, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.

    § 2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben
    (1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen.
    (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.
    Deshalb bleibt nur der gesetzliche Weg der Löschung dieser Grundschuld über, aber das muss nicht immer der gesicherte Weg sein! So wie im Artikel beschrieben!

    @ Zappa73,

    Ab §§ 246 BGB fängt die Berechnung mit 4,0 % p. a. an, § 247 BGB
    Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2023: Anpassung auf 3,12 %. Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. 01.07.2023[
    Was bedeutet 5 % über dem Basiszinssatz?
    Hierbei handelt es sich um die maximale Höhe von Verzugszinsen für Verbraucher. Die Zinsen, die der Gläubiger höchstens verlangen darf, liegen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Beträgt dieser -0,88 %, dürfen die Verzugszinsen also maximal 4,12 % hoch sein.02.08.2023
    Demnach dürfte der Verzugszinssatz aktuell bei 8,12 % p.a. liegen. Was bei den Bausummen von heute ein Riesenbrocken werden kann!

    Aber wie hier im Fall können Grundbücher über Jahrhunderte Rechte und Pflichten überdauern! Wie die Fuggerei/ Nürnberg oder Erbpachtrecht 99/ 198 Jahre bei den Kirchen.

    Deshalb muss dieser Grundschuldtitel weg, weil dies eine dauerhafte Vermögenslast darstellt!

    bruno68

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Verstehst du das nicht? Das mit dem Raus geht manchmal nicht so einfach!!

    Kaufpreiszahlung um die Grundschuldsumme zzgl. dem Grundschuldzins (in der Regel 15 %) verringern und den Rest bei Löschung der Grundschuld zahlen!

  15. Avatar von Zapp73
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    Zitat Zitat von noelmaxim
    Verstehst du das nicht? Das mit dem Raus geht manchmal nicht so einfach!!

    Kaufpreiszahlung um die Grundschuldsumme zzgl. dem Grundschuldzins (in der Regel 15 %) verringern und den Rest bei Löschung der Grundschuld zahlen!
    Das funktioniert bei einem Bankenkredit, nicht aber bei einem Privatkredit - weil die etwaigen Gläubiger (und deren tatsächliche Forderungen) dem Käufer gar nicht bekannt sind. Da bleibt dann ein schwebendes Risiko, das man erst mal vorher abschätzen können muss, bevor man sich auf die Übernahme einlässt.

    Wie gesagt ... in Brandenburg ist das mal gehörig in die Buchse gegangen, wobei das Land Brandenburg den Fehler eingestanden hat und sich verantwortlich zeigt. Das wäre hier nicht der Fall, denn die aktuellen Verkäufer bekäme man im Falle eines Falles nicht mehr zu fassen, weil die Gefahr bei einem nicht sittenwidrigen Vertrag auf den Käufer übergeht.

  16. Avatar von wary
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Zitat Zitat von Zapp73
    Das funktioniert bei einem Bankenkredit, nicht aber bei einem Privatkredit - weil die etwaigen Gläubiger (und deren tatsächliche Forderungen) dem Käufer gar nicht bekannt sind.
    Die sind aber egal. Im worst case zahlt der Eigentümer auf Grundschuld und Zinsen. Welche Forderungen damit abgesichert sind, spielt keine Rolle. Die Grundschuld ist nicht akzessorisch.

  17. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus nicht Lastenfrei kaufen oder bloß nicht? Rückzug vor Unterschrift.

    Nein wary,

    so einfach ist es nicht, zwar wird über Last geredet. Aber über welche Form der Last?

    Last kann eine Geldforderung sein, muss es aber nicht. Denn ein Wegerecht ist auch eine Last, da die Nutzung des Eigentums nur eingeschränkt möglich ist. Denn dann verhindert die Last möglicherweise ein Überbau.

    Das Gleiche könnte auch für Versorgungsleitungen gelten.

    Zudem diese geringfügige Last, eingetragen vor 50 Jahren (?) zu deren Kosten, aber heute? Die Wiederherstellung könnte heute ohne weiteres 30- bis 40-fache kosten.

    Wurde der Kanalanschluss als Last beim Kauf eingetragen, weil das Haus vorher Sickergruben hatte und in der Zukunft eine Straße kommen sollte so wurde diese Pflicht als Last vorgemerkt.

    Und noch eins gilt, das gerichtliche Urteil zur Last, kann wegen Unkenntnis der Forderung wirkungslos verbleiben! Genauso, wie es in dem genannten Fall beschrieben wird!

    bruno68

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