Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von Bruno1988
    Bruno1988 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.11.2023
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?

    Hallo liebes Forum,

    folgende Situation:
    Ein Bauprojekt für eine Neubauwohnung / Haus ist komplett aus dem Ruder gelaufen vom Budget und der Zeit (6 Jahre). Mitten in Corona mußte ich notgedrungen einen Wohnriester(Kredit) einsetzen als Finanzierung der Nachforderungen am Bau.

    Der Gesamtkredit lag bei 28k; der aktuelle Saldo des Kredites liegt bei 21k. Das Altersvorsorgevermögen liegt lauft Information der Dt. Rentenversicherung bei ca. 18.800 EUR.
    Demnächst wird die Wohnung hoffentlich frei von Mängeln sein und fertig, ich kann mir aus finanziellen Gründen aber keine Selbstnutzung mehr leisten und muß vermieten. Verkauf geht aus rechtlichen Gründen (zig Streitfälle) de-facto nicht.

    1) Wie hoch würde ca. die Steuerstrafe sein, wenn ich keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen kann (wg. Vermietung)? Lässt sich die nachträgliche Steuerzahlung stunden oder ratenweise abzahlen?
    2) Gibt es einen "Trick 17", um ggf. das Altersvorsorgevermögen auf eine andere Immobilie zu übertragen, für die man Selbstnutzung nachweisen will in 1-2 Jahren?

    Danke!
    Bruno

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.755
    Danke
    55

    Standard AW: Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?

    Ich werde mich erst nächste Woche melden, hier werden sich sehr viele Experten ohne Zulassung gerne ihren Fachmüll ablassen.

    Allerdings ohne einen Einblick in die schriftlichen Unterlagen kann keiner was sagen!
    Der Gesamtkredit lag bei 28k; der aktuelle Saldo des Kredites liegt bei 21k. Das Altersvorsorgevermögen liegt, läuft Information der Dt. Rentenversicherung bei ca. 18.800 EUR.
    Völlig unverständlich, es muss eine Trennung zwischen Eigenzahlung, Zulage und steuerliche Gutschrift unterschieden werden.

    Denn nur die Zulage und steuerliche Gutschrift können zurückverlangt werden!

    Ansonsten bitte nur P.N. wenn sie Fragen haben!

    bruno68

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.527
    Danke
    250

    Standard AW: Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?

    Man sollte sich auf jeden Fall mal andere Beiträge von den Personen, die hier so antworten durchlesen.
    Dann sieht man, ob Personen, die mit Scheinen wedeln wirklich Ahnung haben.

  4. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    08.11.2009
    Ort
    Rastatt
    Beiträge
    784
    Danke
    91

    Standard AW: Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?

    zu 1.)
    Erstmals wird hier keine Strafe anfallen, der Gesetzgeber sagt zwar Eigenbedarf und gleichzeitig Altersvorsorge, sagt aber auch, dass eine Imobilie vermietet werden kann. Allerdings muss diese
    vor Renteneintritt selbst wieder bewohnt werden. Allerdings bin ich nicht 100% sicher, ob das gleich vom Start weg geht. Sollten Sie bereits drin wohnen und dann vermieten, so ist das kein Problem. Sollten Sie jedoch nie drin gewohnt haben und "nur" vermieten, dann wird das wahrscheinlich nicht gehen. Rückfragen dazu können Sie telefonisch bei der Zulagenstelle stellen.

    2.) Dazu sieht der Gesetzgeber einen Zeitraum von 5 Jahren vor.

    "Die förderunschädliche Reinvestitionsfrist bei einer zwischenzeitlichen Aufgabe der Selbstnutzung der Wohnimmobilie wird verlängert – und zwar auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Wohnung letztmals genutzt wird. Das trägt den Anforderungen an die vom Arbeitsmarkt geforderte berufliche Mobilität besser Rechnung"

    Nähere Informationen finden Sie hier auf meiner Seite:
    https://www.mein-bauspar-vergleich.d...t-wohnriester/

  5. Avatar von Bruno1988
    Bruno1988 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.11.2023
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?

    Sehr geehrter Herr Andreas,

    Danke! Ich habe mit der Zulagenstelle telefoniert. Es zeichnet sich eine Lösung ab auf Basis von 2) mit den 5 Jahren.

    Nochmals herzlichen Dank!
    Bruno

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 47
    Letzter Beitrag: 22.02.2024, 19:06
  2. Laufenden Kredit/Konditionen für neues Objekt übernehmen

    Von Geli_20 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 04.10.2023, 15:37
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.06.2019, 08:02
  4. Bausparverträge kündigen zu sofort - wie hoch die Strafe ?

    Von dogfight76 im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 25.02.2017, 08:44
  5. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.11.2014, 09:56