Neue Kreditrichtlinie für 19.11.2025

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  1. Avatar von bruno68
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    Standard Neue Kreditrichtlinie für 19.11.2025

    Wie es immer schon war:
    Neue EU-Richtlinien Kreditkosten müssen transparent sein Stand: 19.11.2023

    Wie teuer wird das geliehene Geld? Verbraucher in der EU haben seit heute das Recht auf bessere Informationen über Kredite. Damit sollen vor allem Haushalte mit geringem Einkommen besser geschützt werden.
    Es ist ein Wortungetüm, das nicht untypisch ist für die EU-Bürokratie: Verbraucherkreditrichtlinie

    Das Ziel der heute in Kraft getretenen Richtlinie sind bessere Informationen über Kredite.
    • Betroffen sind Banken, aber auch Online-Plattformen, die kleine Summen verleihen, sowie "Buy now pay later", die sich im Online-Handel wachsender Beliebtheit erfreuen.
    Bürgerinnen und Bürger in der EU müssen klar und verständlich über Kredite informiert werden - zum Beispiel wie viel es kostet, sich Geld zu leihen.

    Schädliche Werbung wird verboten - etwa, wenn suggeriert wird, dass Kredite die finanzielle Situation der Kunden verbessern könnten.

    • Die EU möchte damit vor allem Haushalte mit geringem Einkommen vor zu hohen Schulden schützen.
    Auch "Crowdlending" betroffen
    Nach Angaben der EU-Länder gibt es auch strengere Vorschriften für Werbung und Maßnahmen gegen zu hohe Gebühren.
    • Banken und andere Kreditgeber müssen den Angaben zufolge besser prüfen, ob die Menschen sich den Kredit tatsächlich leisten und später zurückzahlen können.
    • Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von Kreditverträgen zurücktreten können.

    Die strengeren Regeln gelten nun auch für mehr Kreditformen,
    • etwa für Kredite unter 200 Euro sowie wenn sich Bürgerinnen und Bürger über Online-Plattformen Geld leihen - das sogenannte Crowdlending.
    • Auch Online-Käufe, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher erst später zahlen müssen, fallen unter die neuen Regeln.

    Ob alle Regeln umgesetzt werden, ist den Mitgliedsländern teils selbst überlassen.
    Generell müssen Deutschland und die anderen EU-Staaten die Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
    Die neue Richtlinie ersetzt ein Regelwerk von 2008.
    Damit dürfte letztlich auch alle Blankokredite und alle besicherte Darlehen fallen! Weil die Höhe der Grundschuld immer den vollen Beleihungswert darstellt.
    Es dürfte ab dar schwer werden oberhalb der Kontokorrentlinie ohne Sicherheiten, weiterhin ein Blankodarlehn zu bekommen.

    Weil die Zinsen wegen der Kosten des Einzelvertrages deshalb absurde Zinslasten annehmen werden!

    Für Kunden, die Geld brauchen und nur eine kleines EK haben, bleibt dann nur noch Bausparen über! Aber es gilt auch der jeweilige § 850 c ZPO!

    Um unbesicherte Bank-Kontokorrent mit 20 % p.a. Zinsen durch BSV mit 3,00 % p.a. abzulösen!

    bruno68

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Neue Kreditrichtlinie für 19.11.2025

    Hier findet man die 183 Seiten als PDF schön zum nachlesen:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...E_22_2023_INIT

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