Betriebliche Altersversorgung bei Allianz nach Arbeitgeberwechsel

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  1. Avatar von MrSpeedy
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    Standard Betriebliche Altersversorgung bei Allianz nach Arbeitgeberwechsel

    Liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe, dass mir hier jemand mit Erfahrung im Bereich betriebliche Altersversorgung weiterhelfen kann. Nach 12 Jahren habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt, und mein alter Arbeitgeber hatte für mich eine betriebliche Altersversorgung bei der Allianz als Entgeltumwandlung abgeschlossen. Nun hat mir mein neuer Arbeitgeber mitgeteilt, dass er nicht mit der Allianz zusammenarbeitet und diese Versicherung nicht weiter im Rahmen der Entgeltumwandlung anbietet.

    Daraufhin habe ich Kontakt zur Allianz aufgenommen, um die Möglichkeit einer Kündigung oder Abtretung der Versicherung zu prüfen und das angesparte Kapital herauszunehmen. Ein Mitarbeiter der Allianz teilte mir jedoch mit, dass eine Kündigung gesetzlich nicht möglich sei und die Regierung dies untersagt habe. Er sagte, ich könne die Versicherung erst nach Vollendung meines 62. Lebensjahres kündigen. Ist das tatsächlich korrekt?

    Ich stehe nun vor der Herausforderung, dass mein neuer Arbeitgeber die bestehende betriebliche Altersversorgung nicht unterstützt, und die Allianz keine vorzeitige Kündigung erlaubt. Gibt es möglicherweise alternative Wege oder Lösungen, um vorzeitig an mein angespartes Kapital zu gelangen? Über jeden Tipp oder Erfahrungsbericht wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank im Voraus!

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung bei Allianz nach Arbeitgeberwechsel

    Hi. Beitragsfrei stellen und warten bis zum Renteneintritt, neue BAV beim neuen AG machen. Dann kommen eben 2 zur Auszahlung. Alternativ kann man die alte BAV auch privat weiterführen -wenn man will und / oder kann...kündigen, falls möglich, ist immer die teuerste Lösung.

  3. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung bei Allianz nach Arbeitgeberwechsel

    Ok, vielen Dank. So wie ich es verstanden habe, kann man die BAV der Allianz idr erst bei Renteneintritt kündigen. Als Alternative würde ich da lieber die VL vom Arbeitgeber nehmen und in ein ETF-Sparplan packen. Da komme ich wenigstens immer ans Geld. Gibt es dazu irgendwelche Bedingungen, oder kann ich mit jedem ETF-Sparplan im Depot machen?

  4. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung bei Allianz nach Arbeitgeberwechsel

    VL ist auch 7 Jahre Gebunden
    Der Fonds muss VL-Sparplan fähig sein

  5. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung bei Allianz nach Arbeitgeberwechsel

    Bei AVWL bleibt nur die BAV übrig. Kommt drauf an welche gewährt werden.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung bei Allianz nach Arbeitgeberwechsel

    Wer so sich beraten lässt, braucht sich nicht über die Altersarmut zu wundern.

    Wer so handelt wie Sie, kann nur scheitern.

    Sie schreiben hier:
    Nach 12 Jahren habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt, und mein alter Arbeitgeber hatte für mich eine betriebliche Altersversorgung bei der Allianz als Entgeltumwandlung abgeschlossen.
    Demnach haben Sie ihre gesetzliche Rente, um den Betrag der Entgeltumwandlung verringert. Und hoffen später die gleiche gesetzliche Rente wie ohne die bAV gibt. Obwohl immer wieder auf die Absenkung der Betragsgarantie 80 % gefordert wird, zwecks verbesserte Rentabilität.

    Das letztlich nur 80 % des Eingezahlten herauskommt, dürfte schon an der Dummheit des Systems liegen.

    Das die bAV eher für den AN ist, die über der BBG liegen, ist systembedingt.
    Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2024
    Die BBG West wird im Jahr 2024 in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf 7.550 Euro monatlich festgesetzt, jährlich sind dies 90.600 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie 111.600 Euro jährlich bzw. 9.300 Euro monatlich.
    Und die unterhalb der BBG liegen, eher ein Verlustgeschäft ist, werden diese erst mit Eintritt in die Rente erkennen. Denn da muss erstmal der Verlust aus der gesetzlichen Rente, durch die bAV ausgeglichen werden.

    Aber dazu müsste man überhaupt wissen, inwieweit die gesetzliche Rente durch die bAV gekürzt worden ist.

    Gehe ich von den Werten aus, die man so kennt von 200 € monatlich bei 144 Monate sind 28.800 € nicht in die Rentenberechnung eingeflossen + die 15 % AG Anteil sind
    Seit 2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. In der praktischen Umsetzung stehen Unternehmen und Versorgungsträger vor großen Herausforderungen. Rechenbeispiele zeigen, was zu beachten ist.

    Nach der zweiten Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) muss jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten. Die Regelung, die zunächst nur Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019 betraf, gilt seit 1. Januar 2022 für sämtliche individual- oder kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen - unabhängig vom Datum des Abschlusses. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet, der von dem gesetzlich vorgesehenen Zuschuss abweicht. Seit 2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. In der praktischen Umsetzung stehen Unternehmen und Versorgungsträger vor großen Herausforderungen. Rechenbeispiele zeigen, was zu beachten ist.

    Nach der zweiten Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) muss jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten. Die Regelung, die zunächst nur Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019 betraf, git seit 1. Januar 2022 für sämtliche individual- oder kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen - unabhängig vom Datum des Abschlusses. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet, der von dem gesetzlich vorgesehenen Zuschuss abweicht.
    1) Demnach muss erstmal geprüft werden, inwieweit überhaupt für die ersten 10 Jahre der AG-Anteilverblieben ist!
    2) Entspricht der Wert der Anlage dem eingezahlten Beitrag, also sind die Beiträge zu 100 % plus AG-Anteil vorhanden?

    Aber das kann richtig berechnen, macht nur ein Fachanwalt richtig. Und der AG haftet zu 100 % der gezahlten Beiträge.

    Die Nebensachen sind Kürzung des Krankengeldes ab der 7. Woche bis zur 78. Woche, Kürzung der Erwerbsunfähigkeitsrente, ab der 79. Woche bis zu Rente.
    Kürzung des ALU bis zum Betrag von 68 % der Gehaltsumwandlung, bis zur Sozialhilfe.
    Als weitere Nebenfolge wäre, dass eine Objekt-Finanzierung nicht möglich ist, weil das EK wegen der bAV Kürzung nicht ausreicht!

    Zum Thema Herausgabe einer bAV

    Nun ohne die genauen Kenntnisse des Wertes der bAV, ist verschenktes Geld!

    Denn hier gibt es nur die Rückabwicklung zum Tag der Unterschrift vor der Unterzeichnung! Demnach würden ihnen ihre gezahlten Beiträge plus eine Verzinsung zu stehen, aber diese Summe muss um die Sozialverbeitragung und Steuerpflicht gekürzt werden.
    Auch sollte der AG seinen Anteil, die 15 % für die ersten 10 Jahre vorhanden sein, sonst muss es Gericht eingeholt werden, weil der Ex-AG die Deckungspflicht für alle Kosten einsteht.

    Der Begriff heißt nicht Kündigung, sondern Rückabwicklung.

    bruno68

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