Veränderung bzw. Erhöhung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Clouseau
    Clouseau

    Standard Veränderung bzw. Erhöhung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung

    Ich habe vor vielen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt konnte ich noch keine so hohen Beiträge zahlen. Inzwischen könnte ich mehr einzahlen und würde die Versicherung gerne erhöhen. Kann mir jemand sagen, ob dann automatisch eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht und ob die Versicherung meinen Antrag auf Erhöhung aufgrunddessen ablehnen kann? Schließlich hätte sie den laufenden Vertrag ja auch nicht angezweifelt.

    Clouseau

  2. Avatar von Tulpendieb
    Tulpendieb

    Standard AW: Veränderung bzw. Erhöhung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung

    Zitat Zitat von Clouseau
    Ich habe vor vielen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt konnte ich noch keine so hohen Beiträge zahlen. Inzwischen könnte ich mehr einzahlen und würde die Versicherung gerne erhöhen. Kann mir jemand sagen, ob dann automatisch eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht und ob die Versicherung meinen Antrag auf Erhöhung aufgrunddessen ablehnen kann? Schließlich hätte sie den laufenden Vertrag ja auch nicht angezweifelt.

    Clouseau
    Den rechtlichen Aspekt kenne ich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass eine weitere
    Gesundheitsprüfung auch zum Eigentor werden kann...

  3. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.03.2009
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    446
    Danke
    31

    Standard AW: Veränderung bzw. Erhöhung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung

    Hallo Clouseau,

    es gibt bei Versicherungen einen Passus der sog. Nachversicherungsgarantie, ob und wie dieser greift kann Ihnen am besten Ihr Vermittler/Makler sagen. In dem Fall gibt es keine Gesundheitsfragen. Sollte die Erhöhung normal beantragt werden müssen wird der Versicherer die Gesundheitsfragen neu stellen und auch neu bewerten. Dadurch kann es natürlich auch zur Ablehnung der Erhöhung kommen. Auf den bestehenden Vertrag hat dies aber keinen Einfluss!
    @Tulpendieb: Wenn Sie schon selber sagen dass Sie sich nicht auskennen, warum schreiben Sie dennoch etwas, das dann auch noch falsch ist? Dies trägt nicht zur Qualität des Forums bei.

    Gruß, Chris

Ähnliche Themen

  1. Gebühren für die Veränderung einer Immobilientilgung

    Von Ponther im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16.08.2010, 14:20
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.04.2010, 18:26
  3. Veränderung des Riester-Vertrages bei Altersteilzeit?

    Von Monsignore im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 17.03.2010, 12:29
  4. Veränderung der Kapitalanlage im Jahr 2010

    Von Sioux im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 09.11.2009, 19:33
  5. Veränderung des Zinssatzes für meinen Dispositionskredit

    Von Marlon85 im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.10.2009, 12:33

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.