Hallo,
kann man in der gesetzlichen Rentenversicherung bei den Kindererziehungszeiten (ab 1997 - 2014 - 5 Kinder) pro Jahr pauschal 37,60 EUR monatlichen Rentenanspruch annehmen? D.h. in diesem Fall 564 EUR monatlicher Rentenanspruch?

Wir machen gerade die Kontenklärung, das dauert aber noch etwas, daher die Frage, ob das so stimmt?