Das Absenden des ausgefüllten Formulars entspricht einem verbindlichen Auftrag des Offenlegungspflichtigen zur Hinterlegung.
Hat der Bundesanzeiger Verlag Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers zur Nutzung der Hinterlegungsmöglichkeit und räumt der Auftraggeber diese Zweifel trotz Hinweises des Bundesanzeiger Verlags nicht aus, wird der Bundesanzeiger Verlag den erteilten Hinterlegungsauftrag gleichwohl ausführen. Zugleich wird der Bundesanzeiger Verlag das Unternehmen aber dem Bundesamt für Justiz melden, so dass ggfs. ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.
Bitte beachten Sie, dass hinterlegte Jahresabschlussunterlagen nicht über den Bundesanzeiger, sondern über das Unternehmensregister beauskunftet werden können.
*Grundlage des Auftrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellschaften) des Bundesanzeiger Verlages.
Änderungen/Stornierungen vor der Hinterlegung sind kostenpflichtig möglich.
*Hiermit versichere ich, dass ich zur Erteilung dieses verbindlichen Hinterlegungsauftrags beauftragt und berechtigt bin.
*Der Auftrag kann nach erfolgter Hinterlegung – auch hinsichtlich einzelner Teile – grundsätzlich weder widerrufen, noch auf andere Weise ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden. Löschungen bzw. teilweise Löschungen sind daher nicht mehr möglich, auch wenn Inhalte über die gesetzlichen Pflichtangaben hinaus hinterlegt wurden.
Bitte benachrichtigen Sie mich per E-Mail an die unter „Meine Daten -> Stammdaten“ gespeicherte E-Mail-Adresse, wenn die Hinterlegung erfolgt ist.
Bitte senden Sie mir eine Auftragsbestätigung im PDF-Format per E-Mail an die unter „Meine Daten -> Stammdaten“ gespeicherte E-Mail-Adresse.