GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

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  1. Avatar von hopsabount
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    Standard GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    Hallo,

    mein guter Freund und ich haben uns mit einer GbR nebenberuflich selbstständig gemacht. Wir fallen in die Kleinunternehmerregelung, sodass wir, wenn ich es korrekt verstanden habe, auf die Einkünfte aus der GbR (der Gewinn wird 50:50 geteilt) den regulären Einkommenssteuersatz anwenden müssen (bitte korrigieren, falls ich da was falsch verstehe).

    So stelle ich mir das vor:

    In meinem normalen 40-Stunden-Job werden mir monatlich 1000€ Einkommenssteuer vom Lohn abgezogen. Wenn ich jetzt in der nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit bspw. 700€ einnehme (mein 50%-Anteil), sollte ich, nach meiner Berechnung etwa 20% von den 700€ zur Seite legen, da ich von den 700€ 20% Einkommensteuer abgeben muss.

    Nun meine Frage: Wenn ich jetzt bspw. eine Betriebsausgabe tätigen muss (Transporter leasen), kann ich doch durch die Leasingkosten meine Steuerlast für die GbR senken - ist die Senkung der Steuerlast auf die Einkommensteuerabgaben aus der GbR beschränkt oder geht das auch in die Abgaben für Einkommensteuer aus der Vollzeittätigkeit hinein?

    Ich hab mir Mühe gegeben mein Anliegen verständlich zu schildern - ich bin noch neu auf diesem Gebiet und lerne gerne dazu

    Freue mich über eure Antworten!

    Liebe Grüße

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    Zitat Zitat von hopsabount
    Hallo,

    mein guter Freund und ich haben uns mit einer GbR nebenberuflich selbstständig gemacht. Wir fallen in die Kleinunternehmerregelung, sodass wir, wenn ich es korrekt verstanden habe, auf die Einkünfte aus der GbR (der Gewinn wird 50:50 geteilt) den regulären Einkommenssteuersatz anwenden müssen (bitte korrigieren, falls ich da was falsch verstehe).
    Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer und hat mit der Einkommensteuer nix zu tun.


    Zitat Zitat von hopsabount

    So stelle ich mir das vor:

    In meinem normalen 40-Stunden-Job werden mir monatlich 1000€ Einkommenssteuer vom Lohn abgezogen. Wenn ich jetzt in der nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit bspw. 700€ einnehme (mein 50%-Anteil), sollte ich, nach meiner Berechnung etwa 20% von den 700€ zur Seite legen, da ich von den 700€ 20% Einkommensteuer abgeben muss.
    Jain, du mußt nicht auf die Einnahmen Einkommensteuer bezahlen, sondern auf den Überschuss bzw. Gewinn, der dann 50:50 aufgeteilt wird. Nur für den hypotetischen Fall, dass du wirklich keine Betriebsausgabe hättest, wären Einnahmen = Überschuss. Zu beachten ist, dass du für jeden mehr verdienten Euro den Grenzsteuersatz beachten musst und nicht den Durchschnittssteuersatz. Wenn du wirklich 1000€ Lohnsteuer monatlich zahlst, dürfte sich der Grenzsteuersatz deutlich über 30% bewegen. Das ist der typische Effekt beim Durchschnittsverdiener, dass bei jeder Gehaltserhöhung nur die Hälfte des Geldes übrig bleibt. (20% SV und 30% Lohnsteuer)

    Zitat Zitat von hopsabount
    Nun meine Frage: Wenn ich jetzt bspw. eine Betriebsausgabe tätigen muss (Transporter leasen), kann ich doch durch die Leasingkosten meine Steuerlast für die GbR senken - ist die Senkung der Steuerlast auf die Einkommensteuerabgaben aus der GbR beschränkt oder geht das auch in die Abgaben für Einkommensteuer aus der Vollzeittätigkeit hinein?
    Wie gesagt, senken Betriebsausgaben den Überschuss/Gewinn der GbR. Der Gewinn bzw Überschuss wird dann für die Einkommensteuer z.B. 50:50 verteilt.

    Hier mal ein grobes Schema zur Einkommensteuerberechnung, aus dem das hoffentlich verständlich ist:

    In deiner Einkommensteuer werden erstmal alle 7 Einkunftsarten zusammengerechnet. Dabei stellen Einkünfte immer den Überschuss/Gewinn aus Einnahmen abzgl. Ausgaben bzw. Werbungskosten etc. dar.


    - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (dein Erstjob)
    - Einkünfte aus Gewerbebetrieb (dein GbR Anteil)
    - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    - Einkünfte aus Kapitalerträgen
    - Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
    - sonstige Einkünfte, Renten usw.

    Das zusammen ist die Summe der Einkünfte.

    Davon gehen dann noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ab.

    Daraus wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und davon deine Steuerlast errechnet.

    Zum Schluss werden deine Vorauszahlung (Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen, eventuell Kapitalertragsteuer) von der Steuerlast abgezogen.

    Daraus ergibt sich dann die Einkommensteuernachzahlung oder Erstattung.


    Die siehst, die einzelne Einkunftsart wird in der Einkommensteuer gar nicht besteuert, sondern nur die Gesamtheit. Nur für die Vorauszahlung ist es eventuell wichtig, aus welcher Einkunftsart du die welche Einkünfte beziehst.
    Bei der GbR könnte im übrigen auch Gewerbesteuer fällig werden.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    Da ich gerade nochmal die Überschrift gelesen habe.

    Ein Gewerbe, welches darauf ausgelegt ist, nur Verluste zu produzieren, kann auch als Liebhaberei ausgelegt werden.
    Bei Verlusten aus neuen Unternehmen werden die Bescheide erstmal offen gehalten und wenn du über mehrere Jahre keine Gewinne erzielst, dann wird rückwirkend Liebhaberei unterstellt und du zahlst kräftig mit Zinsen nach.
    Dann bist du ggf. vor Gericht im Zugzwang nachzuweisen, dass du trotz regelmäßiger Verluste von Anfang an Gewinnerzielungsabsicht hattest.

    Sowas wird also nicht funktionieren.

    Also Transporter leasen ohne Einnahmen zu haben funktioniert nicht.

  4. Avatar von hopsabount
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    Moin,

    Danke für deine Antwort!

    Gewinne wird es natürlich geben, die werden aber lange nicht so hoch sein wie der Verdienst aus dem Hauptjob. Wird voraussichtlich so zwischen 700 und 1000 € variieren.
    Die Frage mit den Steuern absetzen bleibt weiterhin offen

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    Zitat Zitat von hopsabount
    Die Frage mit den Steuern absetzen bleibt weiterhin offen
    Das habe ich nicht verstanden, was willst du absetzen?

  6. Avatar von hopsabount
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    ich zahle Lohnsteuer von meinem Hauptjob und ich werde von der nebenberuflichen Selbstständigkeit auf die Einkünfte ebenfalls Lohnsteuer zahlen. Werden die beiden Lohnsteuern vermischt? Wenn ich etwas betrieblich absetzen will und dadurch meine nebenberufliche Steuerlast aus der Selbstständigkeit senken will - bspw. einen Transporter für die Selbstständigkeit leasen -, wird dann unterschieden zwischen der Lohnsteuer für den Hauptjob und der Lohnsteuer für die nebenberufliche Selbstständigkeit? oder kann ich bspw. wenn ich im Monat 1000€ Lohnsteuer für den Hauptjob berappt habe und nur 500€ Lohnsteuer für die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit einen Transporter für 1500€ leasen und damit dann meine Steuerlast komplett senken? Wenn das nicht geht, wieso? Die Selbstständigkeit ist schon mit dem Ziel, dass das Unternehmen wächst.

  7. Avatar von hopsabount
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    Zitat Zitat von tneub
    Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer und hat mit der Einkommensteuer nix zu tun.




    Jain, du mußt nicht auf die Einnahmen Einkommensteuer bezahlen, sondern auf den Überschuss bzw. Gewinn, der dann 50:50 aufgeteilt wird. Nur für den hypotetischen Fall, dass du wirklich keine Betriebsausgabe hättest, wären Einnahmen = Überschuss. Zu beachten ist, dass du für jeden mehr verdienten Euro den Grenzsteuersatz beachten musst und nicht den Durchschnittssteuersatz. Wenn du wirklich 1000€ Lohnsteuer monatlich zahlst, dürfte sich der Grenzsteuersatz deutlich über 30% bewegen. Das ist der typische Effekt beim Durchschnittsverdiener, dass bei jeder Gehaltserhöhung nur die Hälfte des Geldes übrig bleibt. (20% SV und 30% Lohnsteuer)



    Wie gesagt, senken Betriebsausgaben den Überschuss/Gewinn der GbR. Der Gewinn bzw Überschuss wird dann für die Einkommensteuer z.B. 50:50 verteilt.

    Hier mal ein grobes Schema zur Einkommensteuerberechnung, aus dem das hoffentlich verständlich ist:

    In deiner Einkommensteuer werden erstmal alle 7 Einkunftsarten zusammengerechnet. Dabei stellen Einkünfte immer den Überschuss/Gewinn aus Einnahmen abzgl. Ausgaben bzw. Werbungskosten etc. dar.


    - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (dein Erstjob)
    - Einkünfte aus Gewerbebetrieb (dein GbR Anteil)
    - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    - Einkünfte aus Kapitalerträgen
    - Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
    - sonstige Einkünfte, Renten usw.

    Das zusammen ist die Summe der Einkünfte.

    Davon gehen dann noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ab.

    Daraus wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und davon deine Steuerlast errechnet.

    Zum Schluss werden deine Vorauszahlung (Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen, eventuell Kapitalertragsteuer) von der Steuerlast abgezogen.

    Daraus ergibt sich dann die Einkommensteuernachzahlung oder Erstattung.


    Die siehst, die einzelne Einkunftsart wird in der Einkommensteuer gar nicht besteuert, sondern nur die Gesamtheit. Nur für die Vorauszahlung ist es eventuell wichtig, aus welcher Einkunftsart du die welche Einkünfte beziehst.
    Bei der GbR könnte im übrigen auch Gewerbesteuer fällig werden.
    Oh, ich habe diese Antwort komplett überlesen gehabt. Ich versuch das mal zu verstehen!

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    Zitat Zitat von hopsabount
    Oh, ich habe diese Antwort komplett überlesen gehabt. Ich versuch das mal zu verstehen!
    Eigentlich sollte sich die Frage erledigt haben. Du bist halt dem falschen Schluss aufgesessen, dass man die Ausgaben direkt von der Steuer absetzt. Das geht natürlich nicht.
    Ausserdem musst du beachten, dass Lohnsteuer nur auf nichtselbständige Tätigkeit als Vorauszahlung zur Einkommensteuer anfällt.
    Für Kapitalerträge gibt es die Kapitalertragsteuer und für die restlichen Einkunftsarten (also auch für die GbR Einkünfte) ggf eine seperate Einkommensteuervorauszahlung. Diese stellt aber keine Betriebsausgabe dar.

  9. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    was tneub dir sagen will, dass du die Begriffe nicht vermischen darfst. Einerseits zahlst du Lohnsteuer in deiner festen Arbeitsstelle bzw. diese führt dein AG direkt an das Finanzamt ab. Beider GbR zahlst du Einkommensteuer. Beides sind natürlich Einkommen und das Finanzamt errechnet deine Steuerlast aus beiden Einkommenarten (fester Job und GbR) zusammen.

    Das Problem für dich ist folgendes: Der AG führt die Lohnsteuer aus den deinen "unteren" Lohnanteil ab bzw. dort ist der Freibetrag bereits eingerechnet und dann beginnt eben die Steuertabelle bei der das Einkommen nach und nach höher versteuert wird. Beginnend mit 14% bis zu 42% bzw. 45%.

    Das bedeutet bis zum Freibetrag zahlst du keine Steuer, ab dem Freibetrag (ca. 11.000 so aus dem Kopf) bezahst du z.B. für den 1 Euro darüber (also 11.001 Einkommen) 14% Steuer, also 14 cent. Dieser Steuersatz gilt bis dein Einkommen die nächste Stufe erreicht. Rein fiktiv (weil ich die Werte jetzt nicht nachsehen will) gibt es dann die Steuertabelle z.B. ab 14.000 Euro 15%, ab 17.000 17% usw. usw. Also fiktiv mit 19.000 zu versteuertem Einkommen würdest du bis 11.000 Euro keine Steuern bezahlen, von 11.000 bis 14.000 (also für 3000 Euro 14%), ab 17.000 (also 2000 Euro 15%) usw. usw.

    Daraus errechnet sich dein Durchschnittssteuersatz auf dein Gesamteinkommen z.B. 25% uind dein Grenzssteuersatz (also den höchsten Steuersatz, den du auf deinen letzten verdienten Euro bezahlst) also z.B. 35%.

    Deine Einnahmen aus der GbR werden jetzt zu deinem Einkommen addiert z.B. du bezahlst darauf den Grenzsteuersatz oder noch mehr, wenn du durch dein Zusatzeinkommen die nächste Stufe überschreitest. Diesen musst du zurücklegen im 1. Jahr zurücklegen und nach deiner 1. EK Steuererklärung wird das Finanzamt diesen als Einkommensteuervorauszahlung bei dir festlegen.

  10. Avatar von hopsabount
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    Standard AW: GbR als Nebenjob nutzen um allgemeine Steuerlast zu senken

    @tneub und @StGe1973 Vielen Dank an euch für eure Antworten! Ich habe sie mir ein bisschen durch den Kopf gehen lassen und alles verstanden, was ihr geschrieben habt! Toll erklärt! Danke euch!!!

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