Die beste Absicherung?

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  1. Avatar von Apfelbeere
    Apfelbeere ist offline
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    Frage Die beste Absicherung?

    Hallo zusammen.

    Ich versuche mich kurz zu fassen: Wir sind eine 4-köpfige Familie, inklusive Haustier. Es gibt so viele Dinge, an die man denken MUSS! Absicherungen, Verträge, Strompreise, Versicherungen fürs Tier... Ich denke einfach ständig, dass ich etwas vergessen habe oder irgendetwas nicht bedacht wurde. Ich habe mich also dazu entschlossen mir einen Finanzberater zu suchen. Hat da jemand einen guten Tipp?

  2. Avatar von Gast746294
    Gast746294 ist offline

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    Standard AW: Die beste Absicherung?

    Das ist ja lustig, ich habe eben auf ein anderes Thema geantwortet. Nun kann ich mich gleich nochmal nützlich machen :-D
    Also, ich kenne tatsächlich ein Unternehmen, das eine komplette Ist-Analyse deiner finanziellen Situation macht und dir dabei hilft, Lücken zu schließen, überflüssige Versicherungen abzulegen, sowie Einsparungspotenzial zu erkennen. Das ganze komplett Unabhängig von irgendwelchen Partnern.
    Ich habe es selbst getestet und kann es absolut empfehlen. Meine erste Frage im Gespräch war übrigens "Wie verdient ihr eigentlich Geld?" :-D Das hat man mir dann sehr transparent erklärt und ich war und bin immer noch mit dem Ergebnis sehr zufrieden (ist schon etwa 13 Monate her). Ich kann mich immer noch jederzeit mit Fragen oder bei Veränderungen in meinem Leben an das Unternehmen wenden (ohne weitere Kosten).

    Ich bin noch nicht lange in diesem Forum dabei, aber ich denke, es ist bestimmt nicht gewünscht, wenn ich Namen nenne. Aber wer sich gerne mit mir über dieses Thema austauschen möchte, kann mich gern anschreiben.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Die beste Absicherung?

    Zitat Zitat von Gast746294
    Meine erste Frage im Gespräch war übrigens "Wie verdient ihr eigentlich Geld?" :-D Das hat man mir dann sehr transparent erklärt und ich war und bin immer noch mit dem Ergebnis sehr zufrieden (ist schon etwa 13 Monate her).
    Was war denn die Antwort - Kurzform reicht ja vielleicht auch.

  4. Avatar von Gast746294
    Gast746294 ist offline

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    Standard AW: Die beste Absicherung?

    Ich versuche es mal mit meinen Worten: Das Unternehmen ist komplett unabhängig und hat Sonderverträge mit Finanz- und Versicherungspartnern. Sie bekommen sowohl bei einer Empfehlung zum Wechsel, als auch bei der Empfehlung zum bleiben (weil es bereits die beste Option für den Kunden ist), jeweils die gleiche Provision vom Vertragspartner (bin mir nicht sicher, ob das jetzt das richtige Wort ist :-D ). Egal um welchen Partner es sich handelt. Dadurch liegt der Fokus ausschließlich auf den Bedürfnissen des Kunden.
    Der Kunde bezahlt einmalig einen geringen Betrag und wird ein Leben lang beraten, wenn er das möchte. Auf Wunsch wird der komplette Haushalt ohne Aufpreis betreut.

    Ich hoffe, ich konnte das jetzt richtig wiedergeben :-D

  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Die beste Absicherung?

    Bei allen Finanzberatungen gilt immer: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing...

    Auch diese Firma wird nicht Verträge mit ALLEN Finanz- und Versicherungsfirmen haben. Also, um die Provision zu bekommen wird das Unternehmen einen Anreiz haben, den Kunden zu den Partner zu bringen, bei denen dieses Provision bekommt.

    Apfelbeere:

    Wenn du eine unabhängige Finanzberatung willst, dann wirst immer Du selbst dafür bezahlen müssen. Alle Angebot ebei denen du nichts oder wenig bezahlst, bedeutet dass der Berater seinen "Lohn" über Provisionen, Abschlussprämieen usw. von anderen Firmen bekommt. Also wird der Berater dir immer Wege aufzeigen, die zu "seinen" Finanz- oder Versicherungsunternehmen führen.

    Das ist (leider) die traurige Wahrheit....

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Die beste Absicherung?

    Generell sollte man nur Risiken absichern, die einen finanziell ruinieren können - also eher keine Gepäck-/Brillen-/Glasbruch-/Handyversicherungen -
    auch die Versicherung muss leben und zusätzlich noch Dividenden an die AKtionäre ausschütten und den Wasserkopf finanzieren.

    Berater sind oft eher Verkäufer - zu verschenken hat keiner was.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Die beste Absicherung?

    @Apfelbeere,

    leider gibt es nicht das "Beste", weder hier noch heute. Zudem muss bedacht werden, dass eine Absicherung denn Tagesaktuell erfolgt.

    D. h. in Regel der Situation von heute soll eine Absicherung für morgen erstellt werden!

    Aber wenn Sie heute Single sind, besteht ein anderer Bedarf, hier wäre eher eine SBU in Höhe 70 bis 80 %, je nach Versteuerung, eine mittlere Unfallversicherung und ein Todesfallschutz in der Höhe aller Verbindlichkeiten, auch Leasing, Handy, Telefon, Energie, Wohnung räumen u. s. w.
    Alles das wird wohl eher von 3. als Dienstleistung erbracht und die kosten richtig Geld, denn der Verbleibt von Wohnungseinrichtungen ist ja auch eine Erbsache.

    Auch wäre hier eine Vollmacht nahezu Pflicht, sonst entscheidet der gerichtliche Bestellte über ihr Weiterleben oder Tod.

    Hätten Sie eine Partnerin, ob ohne Kinder oder mit Kindern. So wäre ihr Handeln, wenn die Kinder unter 18 Jahren alt sind, nur darauf beschränkt. Die Folge wäre, rein rechtlich hat die Partnerin für sie nichts zu sagen.
    Sie wäre vollkommen abhängig vom "ihren" Betreuer, aber der wird sich ausschließlich um Sie kümmern. Sind Sie ein Pflegefall, wird er die Wohnung kündigen, um die Kosten ihrer Heimunterbringung zu finanzieren.

    Analog gilt die auch im Fall ihrer Partnerin, Sie haben dann auch nichts zu sagen.

    Wenn verheiratet, nun was rechtlich besser ist, aber es besteht die Möglichkeit, des ausschlagend des Betreuungsauftrages, kraft Urteil, mangels Fähigkeiten oder Überforderung!

    Ein anderer Fall wäre, aktuell Mietwohnung, zukünftig ein Angebot über den Kauf der Wohnung, aber das Einkommen für die Finanzierung reicht nicht aus!

    Diese Entscheidung kann dann ihnen mehrere Zehntausende € kosten, u. a. Stilllegung der bAV, der bKV, des Fondssparplanes, Abstoßen des Firmenwagens, um eine Lohnerhöhung zu erhalten. (Bus und Bahn statt Firmenwagen), das könnten Sie in Einkommen wandeln, um eine Finanzierung durch ihr Gehalt zu finanzieren.

    Allerdings frage ich mich: "Was denn Gast746294 überhaupt mitteilt?" Gut, er teilt mit, dass er seit 13 Monaten sich gut aufgehoben fühlt, ich verwende extra nicht das Wort "beraten".

    Denn "beraten" assoziiert man als Kunde immer falsch, denn es gibt keine Beratung, ohne die Gegenposition der Kosten per Rechnung.

    Also, wer als Kunde hört, es gibt eine Beratung, so ist dies ein Gewohnheitsirrtum, weil man bei Notar oder Anwalt eine Beratung und eine Zwischenrechnung und Abschlussrechnung für jeden Vorgang erhält.

    Deshalb vorwiegend für Versicherung, Finanzanlagen und Immobilienfinanzierung, fast immer den Zusatzbegriff "Honorar"-Versicherungs-"-Beratung", als schriftlicher Vertragsbestandteil ausgeschrieben!
    Wobei gerichtlich der Begriff "Honorar" auf zwei Punkte basiert,

    1) die "Beratung" basiert auf zig Stunden der Zusammenarbeit und der Mittelung des Bedarfs, deren Verschaffung obliegt aber dem Kunden persönlich.
    2) die "Beratung" ist erfolgsunabhängig vom Kunden zu begleichen!

    Dieser Punkt 2 ist dem Makler gegenüber Nichtprivatkunden gesetzlich auch erlaubt.
    Tarifwechsel-Beratung gegen Erfolgshonorar ist zulässig 22.1.2019
    - Makler dürfen Erfolgshonorar erheben 15.10.2018
    - BGH verbietet Versicherungsberatern Erfolgshonorare
    Mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az.: I ZR 67/18) hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater verboten ist.
    ..
    Der BGH hat das Urteil sehr ausführlich im Wesentlichen wie folgt begründet:
    • Die Versicherungsberater/in zählt zu den in Paragraf 4 Abs. 1 Satz 1 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) genannten Personen.
    ..
    Zum einen hat der BGH ganz klar deutlich gemacht,

    •, dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist,

    zum anderen hat er in der Urteilsbegründung noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung, die einen Dienstleister verpflichtet, Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung zu recherchieren und bei der Krankenversicherung des jeweiligen Kunden Informationen über den bestehenden Tarif und über alternative Tarife einzuholen,

    • ein Versicherungsmaklervertrag ist, bei dem eine erfolgsabhängige Vergütung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.

    Was unterscheidet Versicherungsberater noch von Maklern? 21.2.2018
    Nur Beratungsleistung
    Das Doppelrechtsverhältnis des Maklers zu Versicherungsnehmer und Versicherer ist dem Versicherungsberater fremd. Der Versicherungsberater erbringt „nur“ eine Beratungsleistung und hat kein zusätzliches finanzielles Interesse am Ausgang der Beratung. Deshalb ist die Tätigkeit des Versicherungsberaters, anders als die des Versicherungsmaklers, nach wohl herrschender Meinung mit der des Rentenberaters vereinbar.
    Das Doppelrechtsverhältnis zu Versicherungsnehmer und Versicherer ist dem Versicherungsberater fremd.
    Das Doppelrechtsverhältnis wollte der Gesetzgeber auch künftig für Versicherungsberater vermeiden. Dies war auch wesentlicher Grund dafür, bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen durch Versicherungsberater nicht wie ursprünglich vorgesehen eine Provisionsweitergabe durch den Versicherungsberater, sondern – nicht zuletzt auf Anregung des Verfassers – die die Durchleitung durch den Versicherer vorzuschreiben (§ 48c VAG).
    Nun stell sich die klare Frage an Gast746294: "Wie wurde bezahlt?" Per Rechnung oder Vertragsabschluss! Man braucht auch mal einen Namen, eines Produktes, um überhaupt festzustellen, ob Sie doch nicht nicht einer Strukki-Bude auf den Leim gegangen sind! Oder wollte man Sie anwerben als "Berater"?

    bruno68

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