staatliche Zulagen

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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard staatliche Zulagen

    welche diverse staatliche Zulagen kann ein jeder beantragen und erhalten ?

    ausschließlich Angestellter oder auch Selbständiger, , Rentner, Hausfrau, Arbeitsloser, .... ?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: staatliche Zulagen

    @ viktor

    es ist, was denn mit Zulagen gemeint ist? Echte Zulagen, die jährlich per Steuer ausbezahlt werden oder!

    Demnach gebe es bei VL

    - aktuell 70 € / 140 € beim Bausparen als Zulage!
    - aktuell 43 € / 86 € beim Bausparen als Zulage!

    Bei max. 1170 € / gibt es 113 € Zulage jährlich, verheiratet bei 2.340 €, 226 € Zulage nicht eingerechnet, die Zinsvorteile gegenüber ein Bankendarlehn!

    Im Tarif kann es weiter AG Zuschüsse bis zu 40,00 € monatlich dazugeben. // Achtung der AG zahlt nur einmal entweder VL oder VBL, aber der AN kann beide alleine bezahlen, das Restvermögen ist vererbbar.

    Bedingungen: Aber nur bis Höchsteinkommen, darüber und es gibt keine Zulagen!

    Demnach gebe es bei VBL

    - aktuell 80 € / 160 € beim VBL als Zulage!

    Bei max. 0.480 € / gibt es 80 € Zulage jährlich, verheiratet bei 0.960 € Beitrag, 160 € Zulage, nicht eingerechnet, der Verzicht auf einer laufende pauschalen Vorabbesteuerung!

    Im Tarif kann es weiter AG Zuschüsse bis zu 40,00 € monatlich dazugeben. // Achtung der AG zahlt nur einmal entweder VL oder VBL, aber der AN kann beide alleine bezahlen.

    Bedingungen: Aber nur bis Höchsteinkommen, darüber und es gibt keine Zulagen!

    Zusammen sind dies bei 3.300 € jährlicher Sparleistung, Zulagen von 306 € für ein Ehepaar, nicht eingerechnet sind nach 10 Jahren bei 25.000 € Guthaben, das reine Darlehn von 38.000 €, bei einem Zinsunterschied von 6 % p.a. gegenüber ein Bankendarlehn ohne Sicherheit!

    Bei VBL ist die laufende Rendite steuerfrei, ein erhöhter Vermögensaufbau über die Laufzeit ist daher möglich, eine laufende Rentenauszahlung über 35 Jahre, nach Renteneintritt ist möglich, das Restvermögen ist vererbbar.
    Aber der Freibetrag von 2.000 € kann direkt verrechnet werden, was nur noch geringe oder gar keine Besteuerung auslöst!
    Inwieweit eine Besparung innerhalb der frühen Rentenphase weiterhin möglich ist ist leider mir unbekannt, ich gehe davon aus, dass eine aufgeschobene Rente möglich ist.

    Sparen bis zur Rente, verzicht auf Auszahlung, die Rendite und Verzinsung bleibt weiterhin bis zum Pflegebedarf Besteuerungslos.
    Dies ist wichtig, denn eine Laufzeitverlängerung kann eine Vermögensverdoppelung oder verdreifachen führen, weil die Vorabbesteuerung entfällt.
    Man zahlt 20.640 € ein, davon die Zulage 3.440 € zurück und bekommt am Ende ein Vermögen von 60.000 € zusammen.
    Deren weitere Laufzeit in der Rentenphase von ca. 35 Jahre liefert, weitere 100.000 € an Zinsen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Vertragskosten durch eine Sonderbedingung vor oder während, der ersten Rate/Jahr zu bezahlen.
    Kosten ca. 1.200 €, was in etwa 3 Jahren höhere Ablaufleistung bedeutet! Analog gilt dies auch für Bausparen, sind Gebühren bezahlt, entfällt in beiden Fällen diese Wartezeit!
    Ich muss hier aber das Programm suchen und aktualisieren.

    Beim Bausparen muss immer eine Wartezeit von mindestens 12 Monate gerechnet werden. Ein BSV kann durch eine Zwischenfinanzierung, diese Wartezeit von 12 Monate auf 4 Monate verkürzt werden!

    Die minimale und maximale Laufzeit eines BSV beträgt 12 Monate bis 10 Jahre nach Zuteilung. die Zuteilung kann in Zuge einer Ablösung eines Darlehns oder eines anderen BSV bis zu 20 Jahre vorlaufen..

    Die bAV, die Rürup, Riesterente und Nahlesrente sind so streng angezogen, was für eine Vermögensbildung überhaupt nicht infrage kommt!

    bruno68

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