Ich plane, eine Immobilie zu erwerben. Die Wohnung ist bereits reserviert, der Kaufvertrag wird aktuell erstellt und ein Notartermin steht kurz bevor.
Meine Frage bezieht sich auf die Eintragung im Grundbuch: Kann ich die Wohnung als alleiniger Eigentümer eintragen lassen, oder ist die Anwesenheit meiner Frau zwingend erforderlich? Sollte eine alleinige Eintragung möglich sein, welche Punkte sollte ich beim Notartermin beachten und welche Vor- und Nachteile ergeben sich dadurch?
Bezüglich der Vermögensaufteilung vor und nach der Ehe habe ich keine Aufzeichnungen geführt. Es ist mir nicht wichtig, einen Streit anzuzetteln. Meinem Verständnis nach prüft der Notar die Gültigkeit von Paragraf §1365. Da ich den Betrag von 240.000 Euro inklusive Nebenkosten bar bezahle und dies im Vertrag festgehalten ist, sollte die Prüfung von Paragraf §1365 selbstverständlich erfolgen.
Eventuell wird mir mein Bruder einen Betrag von 20.000 Euro leihen, der jedoch innerhalb der Familie zurückgezahlt werden soll.
Wenn wir uns auf eine 50%ige Aufteilung einigen, sollte dies keine Probleme bereiten. Muss ich dennoch nachweisen, wem welches Vermögen gehört?
Natürlich habe ich vor der Ehe auch Vermögen erwirtschaftet und erhalte eine Abfindung, die bereits vor der Ehe berechnet wurde. Genauere Aufzeichnungen habe ich nicht geführt. Das Geld stammt aus meinem Arbeitsverhältnis und wurde in Aktien investiert. Diese Aktien haben im Laufe der Zeit an Wert gewonnen. Wenn wir uns auf eine 50%ige Aufteilung einigen, erhalten im Falle meines Todes meine drei Kinder dann auch etwas?
Mein Ziel ist es, gut vorbereitet zum Notar zu gehen, natürlich gemeinsam mit meiner Frau. Solch eine Gelegenheit hat man nicht jeden Tag.
Du möchtest doch sauber und korrekt, dann wäre eine andere Aufteilung auch in einem potentiellen Streitfall korrekt. So wird das bei keiner klaren Aktenlage auf ein 50:50 hinauslaufen, da du nicht belegen kannst woher das Geld wirklich kommt. Dann muss auch bei Kauf zur Unterschrift die Frau in der Regel dabei sein, da sie ja auch 50% der Immobilie erhält.... auch rechtlich. das wäre keine Benachteiligung der Frau.... Wenn du kein Testament hast wird der Vermögen den gesetzlichen Regelungen von 50% der Immobilie würde deine Frau 50% erhalten und deine Kinder 50% deines 50%-Anteils dann hätte so die Frau 75% der Immobilie und die 3 Kinder insgesamt 25%. Beim Berliner Testament würde alles erst die Frau bekommen und erst mit ihrem Ableben das ganze an die Kinder weiter gehen.
Wenn du deine Frau nicht am Kauf der Immobilie beteiligen möchtest muss das Geld aus einem Erbe bzw. vor der Ehe schon vorhanden gewesen sein und das Geld darf nicht wie im §1365 beschreiben einen Großteil deines Vermögens ausmachen.... sonst kann und wahrscheinlich wird das dir um die Ohren fliegen. Dann würden nur 50% an deine Frau gehen bei einem Ableben von dir und die Kinder hätten dann 50% zu teilen.... Egal was du machst sobald Geld in einem nicht unerheblichen Maße irgendwo hin fließt hat deine Frau ein Vetorecht.... ihr habt ja wahrscheinlich eine Zugewinngemeinschaft. Was würde denn passierhen wenn deine Frau das Geld jetzt abheben würde und damit sich einen Sportwagen kaufen würde?
Ich war heute beim LBS Berater dort hat mein Frau ein Riester Vertrag um diese auszahlen zu lassen muss in Vertrag eh 50/50 drin steht damit ich die Auszahlung bekomme.
Mir ging es mit darum wer prüft das Wieso wird man nicht darauf hingewiesen, mir geht's darum soll alles seiner Richtigkeit haben.
Ich war heute beim LBS Berater dort hat mein Frau ein Riester Vertrag um diese auszahlen zu lassen muss in Vertrag eh 50/50 drin steht damit ich die Auszahlung bekomme.
Wenn denn Frau "nie gearbeitet" hat, was ist denn dann in dem Riester drin?
Da es so lange den Riester auch nicht wieder gibt, sind dann ohnehin maximal 30k (oder in der Ecke).
Wenn nicht überzahlt, dann eher deutlich weniger. Also von 50:50 sind wir hier weit entfernt.
Um einen Wohnriester geht es hoffentlich auch nicht. Das wäre katastrophal.
Ansonsten ist es IMHO dem Berater wurscht ob Deine Frau die Kohlen versäuft oder sich einen Bezness-Lover nimmt.
Wenn da wirklich Geld drin ist, ist es ziemlich sicher semi-optimal das Ding zu kündigen. Wegen Steuer, wegen Beilagen, wegen alles.
An der Stelle mal ´ne Frage: Bist Du ein bisschen doof oder der Foren-Troll?
Im Rahmen der Riester-Rente gibt es pro Jahr und Kind einen Kinderzuschlag. Bei drei Kindern beträgt dieser Zuschlag pro Jahr etwa 1.075 €.
Der notarielle Vertrag wurde nun geändert. Er lautet nun: „Eheleute [Ihr Name] und [Name Ihrer Frau]“. Es ist jedoch nicht explizit erwähnt, dass die Beiträge zu 50 % von beiden Partnern geleistet werden.
Diese Änderung wirft bei mir Fragen auf. Hat es Vorteile oder Nachteile, dass meine Frau nun im Vertrag aufgeführt ist, obwohl sie bisher nicht berufstätig war?
Der Riester-Vertrag weist derzeit ein Guthaben von knapp 6.000 € auf. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn meine Frau im Vertrag steht. Ich bin mir unsicher, ob diese Regelung korrekt ist, da im Vertrag zwar „Eheleute“ steht, aber kein Prozentsatz angegeben ist. Gibt es diesbezüglich nun Nachteile oder sonstige wenn das Geld jetzt auch in der Wohnung fliest
Ich habe stets betont, dass meine Frau in den vergangenen Jahren drei Kinder erzogen hat und nicht berufstätig war.
Es ist SparkontoRiester Classic S/11
kann man diese jetzt reinsetzen, und was ist anders am Wohnriester
Ich habe eine Frage, ein Freund möchte mir für meine gekaufte Immobilien 20.000€ leihen diese werde ich ihm dann in Januar zurückzahlen.
Worauf muss ich achten und muss ich das was melden, oder kann der mir einfach so überweisen, oder muss das was im Verwendungszweck oder sonstige gemacht werden?