Ich plane, eine Immobilie zu erwerben. Die Wohnung ist bereits reserviert, der Kaufvertrag wird aktuell erstellt und ein Notartermin steht kurz bevor.
Meine Frage bezieht sich auf die Eintragung im Grundbuch: Kann ich die Wohnung als alleiniger Eigentümer eintragen lassen, oder ist die Anwesenheit meiner Frau zwingend erforderlich? Sollte eine alleinige Eintragung möglich sein, welche Punkte sollte ich beim Notartermin beachten und welche Vor- und Nachteile ergeben sich dadurch?
Ich plane, eine Immobilie zu erwerben. Die Wohnung ist bereits reserviert, der Kaufvertrag wird aktuell erstellt und ein Notartermin steht kurz bevor.
Meine Frage bezieht sich auf die Eintragung im Grundbuch: Kann ich die Wohnung als alleiniger Eigentümer eintragen lassen, oder ist die Anwesenheit meiner Frau zwingend erforderlich? Sollte eine alleinige Eintragung möglich sein, welche Punkte sollte ich beim Notartermin beachten und welche Vor- und Nachteile ergeben sich dadurch?
Das hängt davon ab, ob das wirklich Dein eigenes Geld ist (beispielhaft aus einer Erbschaft oder Schenkung) oder um welchen Anteil am Gesamtvermögen es geht. Der Notar hätte dazu fragen und eine Einschätzung abgeben müssen. Denn wenn Du einfach das gemeinsame Festgeldkonto plünderst, ist der Kauf möglicherweise hinfällig. Und das würde der Verkäufer nicht so mögen.
Meine Frau geht nicht arbeiten bzw. hat in der gesamten Ehe nicht gearbeitet.
Wenn es keinen Ehevertrag gibt, ist das egal. Dann gilt Zugewinn. Dass heißt Deiner Frau gehören alle Ersparnisse nach der Hochzeit zu Hälfte.
Oder auch die Wertsteigerung des Aktiendepots. Oder die Wertsteigerung vom bereits im Besitz befindlichen Immobilien...
doch wer im Grundbuch steht dem gehört die Immobilie. Dem anderen würde nur die hälfte des Zugewinnes der Immobilie gehören. Die Frage wäre eher wie wird die Immobilie bezahlt aus welchem Geld welches Woher genau kommt.... Wenn das Geld vor der Ehe schon einem gehörte und mit dem Geld etwas gekauft wird und man dann auch zu 100% im Grundbuch steht wäre aus meiner Sicht ok. Wenn nicht wird das Probleme geben sollte es mal zu einer Scheidung kommen.
Das Geld hat sich Mou der Zeit angesammelt sowohl vor der Ehe als in der Ehe das Geld ist seit 2-3 Jahren in Aktien angelegt diese wird jetzt verkauft und dann die Immobilien bezahlt.
Die Frage ist jetzt gibt es jetzt Probleme oder spricht man jetzt nur wegen der Scheidung im Fall einer Scheidung?
Mir geht's darum ob es jetzt Probleme gibt wenn ich die Immobilien kaufe.
Wenn das Geld vor der Ehe schon einem gehörte und mit dem Geld etwas gekauft wird und man dann auch zu 100% im Grundbuch steht wäre aus meiner Sicht ok.
Auch hier wäre es möglich dass der Notar sich das von der Ehefrau "quittieren" lässt.
Das Geld hat sich Mou der Zeit angesammelt sowohl vor der Ehe als in der Ehe das Geld ist seit 2-3 Jahren in Aktien angelegt diese wird jetzt verkauft und dann die Immobilien bezahlt.
Weiß Deine Frau wenigstens, dass Du die Immobilie kaufst?
Wenn Du dazu tendierst Deine Frau zu unterschätzen, dann denke dran, dass die vielleicht mal einen schlauen Freund/eine schlaue Freundin haben könnte.
Ich habe den Vertrag zugeschickt bekommen zum Durchsicht, auch habe ich den Makler gefragt ob meine Frau mitkommen muss meint steht nicht drauf muss nicht mit. Wenn das Ohne Probleme durchgeht ist doch dann wird in Ordnung oder?
Ich habe zwei Möglichkeiten noch dazu
Ich zahle die Summe direkt da der Eigentümer noch drin wohnt und wartet bis deinr Haus fertig bis der einziehen kann, bekommt dann eine Art Miete.
Zweite Möglichkeit ich zahle die Summe erst wenn der weiß was der das Haus übergeben bekommt
Weiß Deine Frau wenigstens, dass Du die Immobilie kaufst?
Wenn Du dazu tendierst Deine Frau zu unterschätzen, dann denke dran, dass die vielleicht mal einen schlauen Freund/eine schlaue Freundin haben könnte.
Klar weiß die das haben uns hast beide Angeguckt und werden darin leben
Ich zahle die Summe direkt da der Eigentümer noch drin wohnt und wartet bis deinr Haus fertig bis der einziehen kann, bekommt dann eine Art Miete.
Zweite Möglichkeit ich zahle die Summe erst wenn der weiß was der das Haus übergeben bekommt
Ich würde alles vermeiden, was nach einem Mietvertrag auch nur aussieht oder sogar einer ist.
Die Miete musst Du versteuern und die Mietsache in Ordnung halten. Und ein Mietvertrag gilt typischerweise unbefristet.
Wenn der Verkäufer später ausziehen will, dann schreibt man das in der Kaufvertrag. Gegebenenfalls geht der dann etwas mit dem Preis runter. Fertig.
Ich habe den Vertrag zugeschickt bekommen zum Durchsicht, auch habe ich den Makler gefragt ob meine Frau mitkommen muss meint steht nicht drauf muss nicht mit. Wenn das Ohne Probleme durchgeht ist doch dann wird in Ordnung oder?
Der Notar weiß dass Du verheiratet bist?
Dann steht vermutlich ein Passus drin, dass §1365 (warum auch immer) nicht zu Anwendung kommt.
Ich hatte einen Notar der das auf Ehrenwort geglaubt hätte. (Stand so im ersten Entwurf. Hatte der Makler verpeilt.)
Manche lassen sich das von der Frau bestätigen.
Ich glaube der Notar weiß nicht dass ich verheiratet bin. Was bedeutet das jetzt mit den Paragraphen?
Muss der Notar das wissen oder muss ich das sagen wie läuft das ganze dann ab.
Dann würde ich die zweite Variante nehmen und das Geld zahlen erst wenn ich weiß wann ich einziehen kann.
Solange Du nicht ernsthaft vorhast, Deine Frau gezielt zu benachteiligen, ist das in einer - funktionierenden - Ehe relativ egal. Wird nur bei einer Trennung unnötig kompliziert, wenn Du alleiniger Eigentümer bist und das wäre insgesamt eher zum Nachteil Deiner Frau.
Kann aber auch sein, dass Deine Frau kein Interesse am Papierkram hat und bei Euch der Mann alles regelt - dann ist das eben so.
Rechtlich möglich sind beide Varianten. Die sicherere Variante für Deine Frau ist, dass sie mit unterschreibt.
***
Thema Eigentumsübergang/Zahlung:
Im Vertrag sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten beschrieben. Dazu zählt auch das Datum, wann und in welchem Zustand die Immobilie an Dich übergeben wird, wenn Du vorher zu einem festgelegten Zeitpunkt den Kaufpreis gezahlt hast. Eine Miet-Klausel für den Fall, dass der Verkäufer länger braucht, als geplant, solltest Du - wie bereits beschrieben - nicht in den Vertrag aufnehmen, weil Du damit eine - unnötige - Verpflichtung eingehst.
Sollte der Verkäufer seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, die Immo zu einem bestimmten Datum zu übergeben, kann man eine Kaufpreisminderung/Vertragsstrafe vereinbaren und durchsetzen. Das ist im Prinzip das, was Du als "Miete" bezeichnest, allerdings gehst Du damit kein Mietverhältnis ein.
Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass die Immo nicht zum vereinbarten Datum übergeben werden, kannst Du immer noch auf freiwilliger Basis kulant sein, aber das hängt ja auch von Deinem eigenen Wohn-/Mietverhältnis ab bzw. davon, wie flexibel ihr an der Stelle seid. Grundsätzlich sollte die Vertragsstrafe aber höher sein als eine ortsübliche Miete, damit der Verkäufer ein Interesse hat, seine vertragliche Verpflichtung der Übergabe der Immobilie zu erfüllen.
Heißt im Klartext: es darf sich für den Verkäufer nicht finanziell lohnen, die Übergabe zu verbummeln.
Solange Du nicht ernsthaft vorhast, Deine Frau gezielt zu benachteiligen, ist das in einer - funktionierenden - Ehe relativ egal. Wird nur bei einer Trennung unnötig kompliziert, wenn Du alleiniger Eigentümer bist und das wäre insgesamt eher zum Nachteil Deiner Frau.
Kann aber auch sein, dass Deine Frau kein Interesse am Papierkram hat und bei Euch der Mann alles regelt - dann ist das eben so.
Die Frau wäre ja schon dadurch benachteiligt, dass sie Todesfall schlechter gestellt ist.
Wenn es keine Kinder gibt, dann erben ohne Testament noch Eltern und gegebenenfalls Geschwister/Neffen/Nichten.
Möglicherweise reicht auch der Freibetrag nicht, wenn "da halt mal Geld so zusammenkommt und rumliegt". (Kuriose Formulierung des TE...)
Notartermin dauert 1 Stunde. Gültiger Perso. Unterschrift fertig. Wo da der Papierkram sein soll?
Auf die Fragestellung kommt man IMHO sowieso nur, wenn man die Frau schlechter stellen will.
Dass der Notar irgendwelche Vorlagen so aufgesetzt hat, ist kein Argument.
In 5 Minuten ist der geänderte Vertrag fertig. Der Verkäufer hat damit auch nix zu tun. Der Makler erst recht nicht.
Ob das Ganze im Scheidungsfall Bestand hätte? Keine Ahnung.
Den besten Eindruck wird es sicher nicht machen, wenn klar ist dass die Zustimmung nötig gewesen wäre.
Das ist sie ziemlich sicher, wenn der Kaufpreis zu großen Teilen aus Ersparnissen und Aktiengewinnen nach der Hochzeit bezahlt wird.
Einen genauen Prozentsatz gibt es zwar nicht, das kann im Zweifel aber auch nachteilig sein, weil im Ermessen des Gerichts.
Ich vermute auch, dass man auf die Frage überhaupt nur kommt, wenn man die - etwaig gutgläubige - Frau zu benachteiligen gedenkt. Zumal das Kapital ganz offensichtlich gemeinsam erwirtschaftet und eingebracht werden soll.
Ich habe einige Fragen bezüglich eines Immobilienkaufvertrags, da ich mir über die rechtlichen Implikationen nicht sicher bin. Meine Frau und ich haben eine Immobilie besichtigt und unseren Kaufabsichten zugestimmt. Nun wurde mir der Vertrag zur Überprüfung zugesandt, der noch nicht unterschrieben ist.
Meine Frau und ich sind verheiratet und haben drei Kinder. Sie ist Hausfrau und hat während unserer Ehe nicht gearbeitet. Im Vertrag stehe ich als alleiniger Käufer. Ich bin mir unsicher, welche Vorteile und Nachteile dies mit sich bringt und warum mir diese Option nicht näher erläutert wurde. Die Vorbesitzer hatten beispielsweise eine 70/30-Aufteilung zugunsten des Mannes. Da ich bar bezahle, dachte ich, dies sei üblich.
Mir ist wichtig zu verstehen, welche Pflichten meine Frau nach dem Kauf hat, insbesondere in Bezug auf Papierkram und Verwaltung. Des Weiteren möchte ich sicherstellen, dass meine Frau und Kinder im Falle meines Todes die Wohnung weiterhin nutzen können, ohne dass der Vormund des Nachlasses Einwände erhebt.
Ich bin mir unsicher, ob ein Notar verpflichtet ist, meine Steuer-Identifikationsnummer zu prüfen, um meine Ehe zu bestätigen. Ist die Zustimmung meiner Frau zum Kauf erforderlich? Was passiert, wenn ich den Vertrag unterschreibe, ohne dass ihre Zustimmung eingeholt wurde?
Ich möchte die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen eines alleinigen Kaufs verstehen und welche Alternativen es gibt.
Das einfachste und sicherste ist, dass die Frau Anteilig im Kaufvertrag drin steht wie Geld von Ihr die hälfte des Erwirtschafteten in der Ehe + Zugewinn des Geldes innerhalb der Ehe vom Geld was vorher angehäuft wurde. Das muss man auch bei einer Scheidung belegen können wenn man die Immobilie dann nicht verlieren möchte. Als gilt das einmal vor dem Kauf rechtsicher zu belegen von Welchem Geld die Immobilie gekauft wird. Darauf ist der Anteil der Frau zu berechnen bevor das Ding gekauft wird. ansonsten wirst du richtig Probleme bei der Scheidung bekommen, sollte es einmal eine geben oder beim Vererben an die Kinder.....
Mache es gleich richtig oder es wird unnötig Geld kosten ggf. auch das Erbe.... Zudem wurde nichts gesagt ob es eine Zugewinngemeinschaft ist oder eine Gütertrennung.
Ich würde auch keinen Fall etwas kaufen wollen was einem unter umständen, dann wahrscheinlich das wirtschaftliche Genick brechen würde... Da du nicht belegen kannst was vor der Ehe an Geld da war und in der Ehe erwirtschaftet wurde oder zugewonnen wurde.... Das wäre aber schon zu tun gewesen sobald man die Absicht etwas zu kaufen gehabt hätte nicht kurz vor dem Kaufvertrag.... So einen Rechtsstreit möchtest du nicht führen und du wirst ihn dann sicher verlieren.... Ich hoffe ihr habt dann auch ein Berliner Testament...