Hallo u. guten Abend Community,

....wenn ich auch für den Bundesanzeiger eine Bilanz... veröffentlichen muss - Frage: kann ich das denn dann auch via E-Bilanzonline machen u. erledigen!? Soweit ich das erinnere, sollte das genauso gehen.

M.a.W. also ich kann via E-Bilanz-online in zwei verschiedene Richtungen "veröffentlichen".:

a. an das Finanzamt
b. an den Bundesanzeiger.

Das sollte so - denke ich gehen?!

Zusatzfrage: - und wenn ich neulich da (also über EBilanzonline) die Bilanz an das Finanzamt geschickt habe - dann glaube ich - kann ich doch dieselbe
Bilanz dort nochmals aufrufen - und einfach auch an den Bundesanzeiger senden - das sollte m.E. doch gehen.

Freu mich von Euch zu hören.


viele Grüße u. einen schönen Freitag.


Freue mich von Euch zu hören!


Viele Grüße
Tarifa.

update: ​habe mir das nochmals angesehen - sowohl in der Übersicht (auf Ebilanzonline.de ) als auch strukturell - (EBilanzonline.de und der Bundesanzeiger, das ist m. E. mehr oder weniger eine einzige Organisation)...

Also - so gesehen denke ich mal, da sollte das bei E-Bilanzonline moeglich sein - ist ja auch das Portal welches zum Bundesanzeiger dazu gehört - m.a.W. die Leute vom Bundesanzeiger - die haben E-Bilanzonline ja also mit entwickelt. Da sollten m.E. also auch die Anforderungen mit berücksichtigt worden sein - -Denke also mal - mit anderen Worten dass hier eine relativ überschaubare "Wieder-" oder "Weiter-Verwendung der DATEN die ans FA geschickt worden sind - für die Portierung an den Bundesanzeiger möglich sein sollte!?


​Freue mich von Euch zu hören.

​VG

Schönen Freitagnachmittag jedenfalls schon mal <3 ​​;