Pfändung Lohnsteuererstattung

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Pfändung Lohnsteuererstattung

    Angenommen verdient Herr X nicht genug, bekommt staatliche Unterstützung wie Wohngeld.
    Herr X wird wegen Schulden gepfändet.

    Ist seine Lohnsteuererstattung auch von Pfändung gefährdet; bzw. kann mit Erfolg gepfändet werden ?

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Pfändung Lohnsteuererstattung

    Welche Lohnsteuererstattung bekommt Herr X denn?
    Oder meinst du Einkommensteuererstattung?

    Und welche Pfändung läuft denn? Gehaltspfändung oder Kontopfändung?

  3. Avatar von viktor
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    Standard AW: Pfändung Lohnsteuererstattung

    na wenn hr X zu viel Lohnsteuer abgezogen würde, bekommt er doch nach Steuererklärung die zu viel gezahlte Steuer erstattet

    Neben Konto und Gehalt kann man auch bei Bausparkasse, Versicherung, Finanzamt, wo der Schuldner Geld oder Zahlung zu erwarten hat, pfänden.
    Die Frage ist ob das Erfolg versprechend ist

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Pfändung Lohnsteuererstattung

    Dann ist deine Begrifflichkeit falsch.
    Ihm wird zwar Lohnsteuer abgezogen, aber dies stellt nur eine Vorauszahlung zur Einkommensteuer dar. Deshalb kann er nur eine Einkommensteuererstattung bekommen und keine Lohnsteuererstattung. Lohnsteuererstattung gibt es nur beim Arbeitgeber z.B. bei Korrekturen de Lohnsteuervoranmeldung.

    Zur Pfändung der Einkommensteuerrückzahlung vom Finanzamt müsste auch dort die Pfändung beantragt werden.
    Vermutlich ist aber die Kontopfändung sinnvoller, denn das Geld geht ja in der Regel auf dem Konto ein.

    Hier wäre nur die Frage, ob sich ein anderer Gläubiger noch vor dem Eingang auf dem Konto mittels Pfändung beim Finanzamt bedienen könnte.

    OT
    So hatten wir in der Firma mal einen Fall, dass Arbeitnehmer mit Gehaltspfändung zusätzlich zum Gehalt Provisionen von Dritten direkt auf ein eigenes Provisionsbankkonto bekommen haben, was aber direkt gepfändet wurde.
    Dieses Geld von Dritten (im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses) muss aber aber in der Gehaltsabrechnung mit berücksichtigt werden und dann nach dem Netto und vor dem Auszahlungsbetrag wieder abgezogen werden. Da die Gehaltspfändung aber vom Netto berechnet wird, wäre der Betrag doppelt gepfändet worden. Das geht natürlich nicht.

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