Arbeitnehmersparzulage bei Tilgung Immobilienkredit

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von kopfball
    kopfball ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.07.2025
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Arbeitnehmersparzulage bei Tilgung Immobilienkredit

    Meine Frau und ich nutzen die VL für die Tilgung eines Immobilienkredits. Laut Vermögensbildungsgesetz gibt es für diese Anlageform Arbeitnehmersparzulage (neun Prozent auf max. 940 Euro, d.h. 86 Euro p.a.), sofern die Einkommensgrenzen (80 Td. Euro zu versteuerndes Einkommen) nicht überschritten werden. Problem: Die ING nimmt die VL an und bucht sie auf das Darlehnskonto, aber sie meldet das nicht an das Finanzamt. Ohne die vom Vermögensbildungsgesetz vorgeschriebene elektronische Meldung der VL kann das Finanzamt den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage nicht bearbeiten. Hat jemand ebenfalls dieses Problem mit der ING? Und wie gehen andere Banken mit solchen Fällen um? Dass VL für die Tilgung von Immobilienkrediten genutzt werden, ist eher selten. Durch die deutlich erhöhten Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage sollte das aber kein Einzelfall sein.

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.032
    Danke
    61

    Standard AW: Arbeitnehmersparzulage bei Tilgung Immobilienkredit

    Nun ja,

    es ist die Frage, ob die ING überhaupt förderfähig ist.

    Aus der Webseite ist das hinterlegt:
    Schrittweise mit Bausparen zum Eigenheim
    Später ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen? Ab sofort können Sie dafür gezielt Guthaben aufbauen. Mit voller Sicherheit bei den Zinsen.
    Neu bei uns: Bausparen mit Wüstenrot
    Damit dürfte die ING nicht zur förderfähigen Bank gehören! Sie verschenken damit die Zulagen für VL im Bausparen und Finanzanlagen!

    A) 9 % auf max. 940 €, d.h. 86,60 € p.a.
    und
    B) 10 % auf max. 1.400 €, d. h. 140 € p.a.

    Und wie sieht es mit den VBL aus?

    C) Die 960 € mit den 20 % Zulage? Den weiteren jährlichen 160 € Zulage? Und deren Zinsen und Dividenden, die steuerfrei verbleiben?

    Hier sollten Sie sich die Frage stellen, ob der jährliche Verlust von 400 € p.a. an Zulagen, plus die steuerliche Ersparnis von Quellensteuer rechnet man, ab dem 16. Lebensjahr bis 67 hoch. Was bei 51 Jahren zusammen kommen könnte, dürfte man so an die 100.000 € Vermögen verschenken. Besonders, wenn man älter wird, wo die steuerlichen Vorteile überwiegen.

    Denn wer kann denn mit 80 Jahren seine eigene Steuererklärung selber machen, viele nicht mehr.

    bruno68

Ähnliche Themen

  1. Auszug Arbeitnehmersparzulage ?

    Von kai99 im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29.01.2020, 06:48
  2. FSA für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie notwendig.

    Von Geldjohnny im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.02.2013, 18:31
  3. Rückwirkend Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

    Von Ute im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.03.2010, 12:51
  4. Wer erhält Arbeitnehmersparzulage?

    Von Andrew im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 08.11.2009, 13:14
  5. Arbeitnehmersparzulage für 2 VL-Verträge

    Von Linus im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.09.2009, 08:30