
Zitat von
bruno68
Leider helfen hier keine bunten Pillen mehr!
Selbst die Modellrechnung ist bedauerlicherweise falsch, denn der Fond hat über 66 % erwirtschaftet und nicht 27 %! So ist die Ausgangsbasis am Guthaben falsch, hier muss erstmal die neue Ausgangsguthaben errechnet werden!
Noch schlimmer werden ihre Berechnungen zum Ende hin.
Völlig falsch ist das Halbkünfteverfahren, so sind die Steuern aller drei Modelle zu hoch, denn die Steuer errechnet sich, aus der Summer und nicht auf die Summe.
Die Steuer wird errechnet, mit Summe mal 25 % durch 125 %, also 54.330 € mal 25 % durch 125 % = 10.866 € statt der erwähnten 14.330 €! Glatte Fehlrechnung um 24 %!
Außerdem wird schlichtweg die Rentenlaufzeit von 19 Jahren unterschlagen, in dem die jährliche Verzinsung, von ca. 40.000 € wird! Die Provisionsfrei offeriert wird.
2) Bei dem Angebot von ETF-Republic
Hier wird die jährliche Vorabsteuer vergessen, die Beträgt aktuell 33 € je 10.000 € auf den Differenzbetrag,
rechnet man im 1. Jahr mit Anlagevermögen 04.200 € und 22 % p.a. ergibt 0.924 € Zinsen fällig werden ergibt 3,05 € Steuern
rechnet man im 2. Jahr mit Anlagevermögen 09.321 € und 22 % p.a. ergibt 2.051 € Zinsen fällig werden ergibt 6,80 € Steuern
rechnet man im 3. Jahr mit Anlagevermögen 15.576 € und 22 % p.a. ergibt 3.427 € Zinsen fällig werden ergibt 11,31 € Steuern
rechnet man im 4. Jahr mit Anlagevermögen 23.192 € und 22 % p.a. ergibt 5.102 € Zinsen fällig werden ergibt 16,48 € Steuern
rechnet man im 5. Jahr mit Anlagevermögen 32.477 € und 22 % p.a. ergibt 7.145 € Zinsen fällig werden ergibt 23,60 € Steuern
im 6 Jahre entfallen die Abschlusskosten 700 € jährlich damit wird mit 4.900 € jährlich weiter bespart.
rechnet man im 6. Jahr mit Anlagevermögen 44.499 € und 9 % p.a. ergibt 4.005 € Zinsen fällig werden ergibt 13,22 € Steuern
rechnet man im 7. Jahr mit Anlagevermögen 53.381 € und 9 % p.a. ergibt 4.805 € Zinsen fällig werden ergibt 15,86 € Steuern
rechnet man im 8. Jahr mit Anlagevermögen 63.070 € und 9 % p.a. ergibt 5.676 € Zinsen fällig werden ergibt 18,73 € Steuern
rechnet man im 9. Jahr mit Anlagevermögen 73.646 € und 9 % p.a. ergibt 6.628 € Zinsen fällig werden ergibt 21,90 € Steuern
rechnet man im 10. Jahr mit Anlagevermögen 85.152 € und 9 % p.a. ergibt 7.664 € Zinsen fällig werden ergibt 25,30 € Steuern
Zum Thema "Vorabsteuer"
- diese Steuer wird jährlich fällig und da Sie sich nach den § 247 BGB richtet, ergibt sich eine ungewisse Steuergestaltung für die Zukunft.
Hier kann es zu einer jährlichen Pauschalsteuer auf den Gewinn kommen kann.
Zum Thema "Halbkünfteverfahren"
Hier sind Voraussetzungen pflicht, u.a. eine Mindestlaufzeit und ein Mindestalter des Vertragsinhaber/in von 12 Jahren und Alter 62. Die Bezeichnung liegt auf dem Wort "und".
Bei einer Fondsschließung,
- kann bei dem Weiterbestehen des Fonds das Halbkünfteverfahren für diesen Teil das Halbkünfteverfahren gelten, nicht aber für den 2. Fonds, denn deren Mindestlaufzeit läuft neu an. Wird der 1.Fonds zu 55 Lebensjahr geschlossen, gilt das Halbkünfteverfahren für den 2. Fonds erst mit 67. Lebensjahr.
Eine erhebliche Finanzlücke, zwischen den 62 und 67. Lebensjahr entsteht! Weil weder die Ertragsanteilbesteuerung noch das Halbkünfteverfahren für den 2.Sparvorgang ihnen zusteht.
Bei einer Fondsliquidierung
- wird der Mehrwert jederzeit mit einer Steuer von ca. 25 % plus Kist. % voll versteuert.
Auch ist die Frage, welches Besteuerungsverfahren steuerlich die bessere wirtschaftliche Lösung ist! Ob pauschale Steuer mit Kappung der EK auf ein Steuersatz 25 %, das Halbeinkünfteverfahren mit der dauerhaften Vorabbesteuerung oder die Lebenserwartung sich selbst verringere Ertragsanteilbesteuerung bis 1 % auf die ausgezahlten Erträge führt.
Aber das ist Sache des Steuerberaters, dies auszurechnen, nicht meine als Vermittler.
Zu Thema "Scheidung"
die 1. Frage ist: "Zu welchen Familie gehörte hier der/die Vermittler/in?" Und zu welchen Gunsten wird diese Person aussagen oder gar die Kopie der Versicherungspolicen dem Gericht vorlegt?
die 2. Frage ist: "Wer unterschreibt die Vermögensaufzeichnung? Beide. Und wer erklärt dem Gericht, über den Verbleib einer steuerschonenden Vermögensbildung von 200.000 € auf? Siehe Frage 1 Satz 2!
die 3. Frage ist: "Wer stellt den Vermögensschaden fest? Der wer vor Gericht über die zustande gekommene Kündigung unter Eid berichtet muss! Der Vermittler/in!
die 4. Frage ist: "Wer steht diesen Vermögensschaden gerade? Der Anstifter der Kündigung! Sie!
die 5. Frage ist: "Was kann die/der Ex gegenüber ihren Scheidungsgegner, notfalls machen? Richtig, es kann eine Abschrift der Scheidungsunterlagen an den AG zuspielen! Und damit seine fristlose Entlassung betreiben, denn ein vorbestrafter Vorgesetzten gibt nicht.
Denn wer gerichtlich, wegen Falschaussage über die Vermögensverhältnisse in seiner Scheidungssache auftritt, wird mit einer Geldstrafe belegt, was automatisch eine Vorbestrafung ist. Denn der "persönliche Eid vor Gericht" steht dem "Eides statt" und "nach besten Gewissen" auf dem Papier gleich.
Na noch Fragen? Wie gefährlich es wird, was heute eher eine Lästigkeit darstellt? Kann zukünftig die Existenzvernichtung für einen 2. Lebensweg, nach einer Scheidung sein.
Grundsätzlich sind alle jährlichen Werteentwicklungs-Modelle fehlerhaft bis wertlos, weil die Unterjährigkeit mit der realen Verzinsung schlichtweg fehlt und durch eine theoretische Fantasie-Verzinsungen ersetzt wird.
Man erhält Fantasie-Werte, die durch jährliche Real-Berechnung angepasst werden müssen und dann wieder mit der Fantasie der Modellrechnung weiterverwendet werden wird.
Und verwechseln Sie niemals ihre Position, wenn ein Familienmitglied der Ex als Vermittler tätigt ist. Selbst ich war bei der Trennung meiner Schwester, gegenüber ihren Mann wie ein Schwein aufgetreten. Der hat drei Jahre um seinen Existenz gezittert.
Wenn man halt ein Reihenhaus mit 110 % finanziert, Kernsaniert und dann meint er, man müsste sich dann trennen. Nur weil meine Schwester es abgelehnt hat, ist er der Insolvenz durch mich entkommen. Denn den Wertausgleich hätte er nicht zusätzlich bezahlen können. Dafür reichte sein eigenes Gehalt nicht, dies galt auch für die Zins und Tilgung, als alleiniger Eigentümer.
bruno68