
Zitat von
bruno68
Was für ein Irrtum BenniG,
Wenn man ein Vertrag abschließt, gilt dieser nur zwischen den beiden Parteien! Denn Verträge von zwei Parteien gilt nicht für eine dritte Partei, denn diese 3. Partei hat nur mit der 2.Partei einen Vertrag.
Denn wenn A und B Verträge abschließen, diese können diese nicht für eine C-Partei abschließen
Zwar kann die Parteien A und B einen Vertrag abschließen, in der eine kostenlose Service vereinbart ist.
So gilt diese Vertrag von A und B inhaltlich nicht, wenn die Parteien B und C einen 2. Durchführungsvertrag vereinbaren, in dem Überweisungsgebühren, Verzugszinsen und auch Kickbacks anfallen können.
Es ist grenzfällig zu glauben, dass Firmen eine Dienstleistung für kostenlos anbieten.
tneub schreibt ja selber, ohne den Sinn dahinter zu verstehen:
Sollzins auf Ihre Einkäufe (Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages bei Fälligkeit) :0 %
Zwar gilt diese Vereinbarung zwischen A und B nicht aber zwischen aber B und C. Denn macht C eine Inkassotätigkeit für A über B, so besitzt der Vertrag zwischen A und B keine Rechtskraft.
Auch BenniG, macht Gedankenfehler!
Wenn BenniG, am 01. eines Monats diskontiert fallen für 14 Tage Zinsen an, und zwar für 0,765 %, für Einkäufe nach dem 15. des Monats fallen dann Verzugszinsen von 1,53 % p. m., weil ab da ja bis zum nächsten Fälligkeitstermin bis zu 30 Tage dauert.
Zwar fallen keine Kosten zwischen A und B an, wohl aber zwischen B und C und da B keine Heilsarmee ist, werden diese Kosten an A durchgereicht. Und kassiert dann von C ein Kickback, wenn die Rechnung durch A beglichen ist.
Und wenn man 20 Mill. Abrechnungen monatlich, ergibt es monatlich 42 Mill. € Zinsen, die zwischen B und C geteilt werden.
bruno68