Baufinanzierung ohne aktuelle Steuerbescheide möglich?

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  1. Avatar von Malea
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    Standard Baufinanzierung ohne aktuelle Steuerbescheide möglich?

    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich haben schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken gespielt, eine Doppelhaushälfte zu kaufen. Schneller als erwartet haben wir nun unsere Traumimmobilie gefunden. Leider haben wir versäumt, alle Unterlagen für die Finanzierung vollständig bereitzuhalten.

    Konkret fehlen uns die Steuerbescheide für 2024 und 2025 (die Bescheide von 2021–2023 liegen vor). Gestern haben wir einen Finanzberater kontaktiert. Er teilte uns mit, dass ohne einen aktuellen Steuerbescheid entweder keine Finanzierung möglich sei oder diese nur mit einem Zinsaufschlag angeboten werde.

    Zu unserer Situation:

    Ich bin seit 15 Jahren in derselben Firma fest angestellt und habe ein Nettoeinkommen von 6.800 €. Wir verfügen über 330.000 € Eigenkapital. Der Kaufpreis der Immobilie beträgt 730.000 € zuzüglich Kaufnebenkosten.

    Mein Mann absolviert derzeit ein Masterstudium (Zweitstudium) und ist seit 2021 „nur“ Student. Aktuell haben wir die Steuerklassen III und V.

    Hat jemand von euch eine Idee, wie wir die fehlenden Unterlagen ersetzen könnten? Oder ist es tatsächlich so, wie der Finanzberater sagt, dass wir zunächst die aktuellen Steuerbescheide beantragen und abwarten sollten, bevor wir eine Finanzierung angehen?

    Freundliche Grüße

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Baufinanzierung ohne aktuelle Steuerbescheide möglich?

    Hallo Malea,

    es ist ja nicht jeder verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, von dem her ist ein Steuerbescheid an sich nur eine gute Übersicht, die es der Bank erleichtert euer Jahreseinkommen zu erkennen.
    Ich würde ersatzweise den "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" oder die Dezember-Abrechnung des jeweiligen Jahres einreichen, aus denen in der Regel auch alles hervorgeht.

    Der Steuerbescheid von 2025 kann übrigens noch gar nicht bereitliegen, da die Finanzämter i.d.R. erst Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärung anfangen.
    Unabhängig davon sollte sich die Abgabe der Steuererklärung doch insbesondere auf Grund des Studiums deines Mannes lohnen, da sämtliche Kosten als Werbungskosten angesetzt werden können.

    Aber lasst euch doch einfach mal mit den bisherigen Unterlagen eine Finanzierung erstellen und wenn die Rate passt, dann kauft eure Traumimmobilie.

    Vielleicht solltet ihr euch parallel nochmal nach einen weiteren Finanzberater umsehen, der kreativer ist.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung ohne aktuelle Steuerbescheide möglich?

    @BenniG,

    der Schank ist echt gut!
    Vielleicht solltet ihr euch parallel nochmal nach einem weiteren Finanzberater umsehen, der kreativer ist.
    Die Darlehnsanfrage bei der Schufa vernichtet auf Monate jede weitere Möglichkeit!

    Oder hat Malea, selber eine Schufaauszug erhalten? Wenn nicht, wird wohl eher eine Blockierung vorliegen!

    Auch die Steuerklasse 3 und 5 Kombi ist für eine Finanzierung ein Fehler, denn es bläht das 1.Einkommen auf! Solange man den "Master" macht und ein geringeres EK hat geht das in Ordnung, aber auch hier der Harken denn ohne die Steuererklärung fehlt schlichtweg die Auskunft über das tatsächlich Einkommen für eine Kauffinanzierung.

    Es wäre nach meiner Ansicht schlichtweg ein klares "Nein", wenn man sich den § 505 d BGB anschaut.
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
    (1) Hat der Darlehensgeber gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verstoßen, so ermäßigt sich

    1. ein im Darlehensvertrag vereinbarter gebundener Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz am Kapitalmarkt für Anlagen in Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, deren Laufzeit derjenigen der Sollzinsbindung entspricht und
    2. ein im Darlehensvertrag vereinbarter veränderlicher Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz, zu dem europäische Banken einander Anleihen in Euro mit einer Laufzeit von drei Monaten gewähren.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des marktüblichen Zinssatzes gemäß Satz 1 ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie gegebenenfalls jeweils der Zeitpunkt vertraglich vereinbarter Zinsanpassungen. Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag jederzeit fristlos kündigen; ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung, in der die Vertragsänderungen berücksichtigt sind, die sich aus den Sätzen 1 bis 3 ergeben. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn bei einer ordnungsgemäßen Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensvertrag hätte geschlossen werden dürfen.
    (2) Kann der Darlehensnehmer Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, nicht vertragsgemäß erfüllen, so kann der Darlehensgeber keine Ansprüche wegen Pflichtverletzung geltend machen, wenn die Pflichtverletzung auf einem Umstand beruht, der bei ordnungsgemäßer Kreditwürdigkeitsprüfung dazu geführt hätte, dass der Darlehensvertrag nicht hätte geschlossen werden dürfen.
    (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, soweit der Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung darauf beruht, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen im Sinne des § 505b Absatz 1 bis 3 unrichtig erteilt oder vorenthalten hat.
    Schaut man sich den Absatz 3 an, dürfte die Verwendung der Steuerkombi 3+5, ein unrichtiges Einkommensverhältnis darstellen.

    Daher auch die Frage nach den Steuererklärungen der letzten zwei Jahre!

    Rechne ich aus den Daten
    Nettoeinkommen von 6.800 €. Wir verfügen über 330.000 € Eigenkapital. Der Kaufpreis der Immobilie beträgt 730.000 € zuzüglich
    Die richtige Reihenfolge wäre

    Kaufpreis...............730.000 € plus Kaufnebenkosten 17 % = 124.000 € abzüglich EK 124.000 €
    Rest EK:................206.000 €
    Darlehnsbetrag:.... 524.000 € / Kaufpreis = Beleihungsgrad, 730.000 € = ergibt eine Beleihung von 71,78 %! kleiner Tipp eine weiteres Guthaben von ca. 15.000 € bei der Darlehnsanfrage verringert die Beleihung auf unter 70 %!

    Zinsersparnis 0,15 % p.a. auf 510.000 € runde 760 € jährlich

    Möglich wäre bis 80 % Beleihung 32 Jahre Zinssicher, 15 Jahre fest mit 4,55 % soll, eff. 5,06 % abzüglich 0,3 % p.a. = 4,76 % bei 524.000 € Darlehn =25.000 € Zinsen plus 10.480 € Tilgung, runde 3.000 €
    monatliche Zins- und Tilgungslast.
    Leider ergeben nach meiner Berechnungen gegenwärtig keinerlei Möglichkeit die Summe zu finanzieren, dafür ist ihr EK als Familie und Einzelverdiener zu schwach.

    Der größte Fehler ist, dass die Eigenkapital als Bargeld vorhanden ist. Wäre das Geld in drei Bausparverträgen mit 30 % Nettoguthaben in Zuteilung befinden, wäre es möglich.

    Damit wäre eine Finanzierung bis 990.000 € möglich, der Bedarf liegt aber nur bei 854.000 €, der dritte BSV wäre zu teilen. Die Zinsen würde dann bei nur 3,00 % p.a. liegen gleiche Summe 524.000 € ergeben Zinsen von 15.720 € jährlich Differenz 9.280 € bei 18 Jahren damit wär die Finanzierung um 167.000 € billiger.

    Vorteil:
    1) 1. Laufzeit ist um ca. 8 Jahre länger,
    2) die gesparten Zinsen können den 3 BSV auf volle Höhe bringen und teilen daraus ergeben sich zwei neue BSV-Varianten mit 3,00 %/ 2,4 % p.a. als Anschlussfinanzierung in Höhe von 660.000 €/ 500.000 € für weitere 18 Jahre
    3) Eine Zinsunsicherheit und Anschlussfinanzierungsprobleme entfallen.

    Beurteilung:
    Auch die Steuerkombi 3 und 5 stellt gegenwärtig noch kein Problem dar, wohl aber nach 2030 wenn diese Steuerkombi per Gesetz abgeschafft wird.
    Denn nur aus der Steuererklärung, die hier fehlen, kann der, Gläubiger erkennen, ob das EK überhaupt real ist.

    Allein aus dem Gesetzestext heraus und der zu geringen Einkommenssituation kommt eigentlich eine solche Finanzierung in der genannten Höhe und Zinssätzen nicht infrage.

    Bedauerlich, aber das ist die reale Welt!

    bruno68

  4. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung ohne aktuelle Steuerbescheide möglich?

    Zitat Zitat von BenniG
    Hallo Malea,

    es ist ja nicht jeder verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, ...
    3/5er schon

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