20 Jahre Angestellter, jetzt Selbstständig - wie AV gestalten
Hi,
ich hab mich vor 6 Monaten selbstständig gemacht, nachdem ich knapp 20 Jahre als Angestellter gearbeitet habe.
Ich frage mich nun wie ich die Altersversorgung idealerweise angehe.
Kurz zur Ausgangslage:
47J, verheiratet, Frau 46J
Sofern man darauf setzen kann, das die gesetzlich Rente kommt, kann ich Stand jetzt ca 1500€ und meine Frau 1000€ erwarten (die mittlere Zahl auf dem Rentenbescheid)
Zusätzlich haben wir noch kleinere bAVs gehabt die aber nur knapp 300€ extra bringen.
Meine Frau hat auch ca. 20 Jahre gearbeitet und die Erziehungszeiten für unsere zwei Kinder auf dem Rentenkonto. Die letzten drei Jahre ist sie nicht erwerbstätig. Die Kids sind 11&13.
Unser Haus haben wir in 8 Jahren abgezahlt.
Aktuell haben wir ca 6500€ netto.
Kürzlich habe ich den lokalen Berater der Rentenversicherung angerufen weil ich mich jetzt (endlich) mal mit dem Thema Altersvorsorge strukturierter auseinandersetzen will. Das habe ich schon seit einigen Jahren vor, aber das Leben kommt halt immer dazwischen.
Das Telefonat hab ich mit zwei Aussagen verlassen.
1) "Ja was soll ich jemand mit 47J sagen was er von der gesetzlichen Rente erwarten kann. Das kann sich noch alles ändern."
- Sicherlich richtig, aber mit irgendwas muß man ja planen also nimmt man den aktuellen Stand
2) Es lohnt sich für mich als Selbstständigen nicht, freiwillig in die gesetzliche Rente einzuzahlen und ich soll lieber woanders anlegen.
Meine Idee war initial 1500 € über Rürrup in einen ETF zu stecken. Die Ausgabe habe ich aus den Einkünften meiner Selbstständigkeit vor dem Nettobetrag bereits zur Seite gelegt.
Vorbehaltlich des Feedbacks wäre es auch möglich noch ein kleinem Umfang weiter in die gesetzliche Rente einzuzahlen, sofern sich das lohnt.
Nun zu meiner Fragen,
1) hat der Berater Recht, das es sich nicht lohnt weiter in die gesetzliche Rente einzuzahlen ?
2) Sollte ich die Rürrup Rente nutzen oder mein Geld anderweitig für die AV anlegen?
AW: 20 Jahre Angestellter, jetzt Selbstständig - wie AV gestalten
@peterstuhl,
eigentlich eine bescheuerte Situation!
Zu 1) Sicherlich wird er recht haben, denn für einen Rentenpunkt muss man brutto:
Die wichtigsten Kennzahlen für 2026 im Überblick:
• Wert eines Rentenpunkts: 42,52 € (gültig bis zum 30. Juni 2027; ein Plus von 4,24 % zum Vorjahr) • Durchschnittsentgelt (vorläufig): 51.944 € brutto im Jahr (wer exakt diesen Betrag verdient, erhält genau 1,0 Rentenpunkte)
• Beitragsbemessungsgrenze (West/Ost): 101.400 € im Jahr (maximal erreichbare Rentenpunkte pro Jahr liegen damit bei ca. 1,95 Punkten)
• Kosten für den freiwilligen Kauf eines Rentenpunkts: ca. 9.661,58 € (18,6 % von 51.944 €), was steuerlich als Sonderausgabe absetzbar ist
Gehe von weiteren 20 Jahren aus mit 78.000 € brutto p.a. aus müssten Sie bei 18,6 % = 14.508 € p.a. Rentenbeitrag bei 20 Jahren 290.160 € einzahlen. Um weitere 30,03 Punkte zu bekommen.
Diese würden nach heutiger Berechnung weitere 1.276,88 € monatliche Rente führen. Also zusammen 2.500 € plus 1.277 = € 3.777 € vor Sozialbeiträgen und Steuer.
1) Frage: Wie Krankenversichert? Privat oder freiwillig?
Denn bei Freiwillig, werden die gesamten Einkünfte bis zur Bemessungsgröße herangezogen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (2026) | Bundesregierung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt im Jahr 2026 bei 69.750,00 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro monatlich.
Demnach müssten Sie sämtliche Renditen und Zinsen hinzurechnen, besonders dann, wenn ihre Ehefrau auch eigene Einnahmen erzielt!
Der Höchstbeitrag in der GKV liegt im Jahr 2026 bei 1.017,19 Euro (inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %).
Sollten sämtliche Einkünfte über 11.625 € brutto liegen müssen Sie 2.034,38 € monatliche GKV und PVN zahlen// Beachten Sie das ab dem Jahr 2030 die Steuerklassen Variante 3/5 abgeschafft wird. Egal wer die Hauptrente verdient durch die Anwendung von den Steuerklassen 4/4 wird das Spitzeneinkommen gekappt! Und damit könnte der über der Bemessungsgrenze stehende Anteil GKV-pflichtig werden.
Das ist der Nebeneffekt der Besteuerung durch die Steuerklasse 4/4 bei Hausfrauen.
Da beide als freiwillige Versicherten ihre jährlichen Einkommensnachweise bei der Krankenkasse einreichen müssen!
Zu 2) Sollte ich die Rürup-Rente nutzen oder mein Geld anderweitig für die AV anlegen? In ihren Fall würde raten: Noch zu warten, um die neue Rente und deren gesetzliche Auslegung besser zu verstehen hinsichtlich der Besteuerung und Sozialbeitragung.
Allerdings muss ich ihnen sagen, dass es in ihren Fall kein Insolvenzschutz mehr gibt, selbst bei Rürup, bAV noch gesetzlich Rente. Denn was viele übersehen ist der § 851 c ZPO (Kapitalstock max. 340.000 € pfändungsfrei).
Und das, nur wenn Sie wie bei Riester steuerlich und/oder Zulagen regelmäßig abgerechnet haben, Insolvenzschutz kraft Gesetz.
Die zweite Einschränkung ist der § 850 c ZPO, nach heutigen Stand
Aktuelle Pfändungsfreigrenzen (ab 1. Juli 2026)
Seit dem 1. Juli 2026 gelten folgende monatliche Grundbeträge nach der Bundesrechtsanwaltskammer:
• Unpfändbarer Grundbetrag (§ 850 c Abs. 1 ZPO): 1.587,40 Euro monatlich.
• Erhöhung für die 1. unterhaltsberechtigte Person (§ 850 c Abs. 2 ZPO): +597,42 Euro monatlich.
• Erhöhung für die 2. bis 5. unterhaltsberechtigte Person (pro Person): +332,83 Euro monatlich.
• Höchstgrenze (Beträge darüber hinaus sind voll pfändbar) (§ 850 c Abs. 3 ZPO): 4.866,30 Euro monatlich.
Um verständlich zu werden, Sie bekommen heute schon 2.800 € Rente, aber abzüglich GKV von mal 2 mal 20 % = 560 €, Steuern = 20 % = 560 €.
Im Schadensfall Insolvenz sieht es wie folgt aus:
Rente 2.800 €, davon 2.185 € brutto pfändungsfrei, Pfändungsfähig 615 €
..............davon GKV......560 €
....................Netto I....1.625 €
.......davon Steuern....0.560 €
....................Netto II...1.065 € Rentenauszahlung ohne Insolvenz 1.680 € Nettorente. (hier beziehe ich mich auch auf die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung, möglicherweise ab 2030).
Also für Rürup muss gerechnet werden, denn nach § 851 c ZPO sind nur 9.000 € jährlich pro Vertrag pfändungsgeschützt, zusammen 18.000 € jährlich. Das Problem ist die Steuerstundung bis zur Rente, ich nehme mal an das die Steuerlast, wegen den beiden Kindern aktuell bei 30 % liegt dafür bekommen sie jährlich die steuerliche Entlastung, (die jährlich über die Steuererklärung erstattet wird). Für max. 15 Jahre 90.000 € Steuerstundung plus die restlichen 5 Jahre bei 50 % 45.000 €. Schulden Sie bei Renteneintritt 135.000 € dem Finanzamt. Geteilt durch 20 Jahre ca. 7.000 € extra Steuern pro Jahr.
Wie Sie erkennen hilft ihnen die Rürup überhaupt nicht, da
a) sehr teuer
b) häufig sehr schlecht verzinst,
c) kein strukturiertes Ablaufmanagement
d) keine Vererbung an die Kinder,
e) keine Beleihung oder Abtretung, als Sicherheit für ihre Tätigkeit (Vorausfinanzierung) möglich.
Aber Sie haben durch ihre Selbstständigkeit ein Problem, dass der ständige Zugriff auf ihr Vermögen durch Gläubiger wie Banken erfolgen kann. Diese kann wegen des Alters die Kreditlinie oder wegen einer dauerhaften verringerten EK kürzen oder gar kündigen.
Da geht das Eigenheim für 51 % vom Markwert, in den Eigentum der Bank über.
Damit dürften Sie jetzt erkennen, dass die Frage nach weiteren Renten wesentlich komplizierter ist. Die Tatsache, dass Sie nur ca. 40 % ihres jetzigen EK als Rente bekommen, dürfte sehr überraschend sein.
Was faktisch zum totalen Konsumverzicht bei Renteneintritt führen wird.