Zahlungsaufforderung erhalten von OVM Online Vertrieb Marketing GmbH durch Euro Invest Inkasso GmbH? 25.05.2025
1. Was steckt hinter der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH?
Die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH ist ein Unternehmen, das kostenpflichtige Online-Dienstleistungen wie Gewinnspielteilnahmen, Vorteilsclubs oder Rabattportale vertreibt. Häufig erfolgt die Anmeldung zu diesen Diensten über das Internet oder im Zusammenhang mit Online-Gewinnspielen. Zahlreiche Verbraucher berichten allerdings, sie hätten nie bewusst einen solchen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen oder seien nicht ausreichend über die Kosten informiert worden.
2. Warum erhalten Verbraucher Post von der Euro Invest Inkasso GmbH?
Wenn Kunden der OVM angeblich offene Zahlungen nicht leisten, wird häufig die Euro Invest Inkasso GmbH mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Diese Inkassofirma versendet Zahlungsaufforderungen, in denen meist innerhalb kurzer Frist die Begleichung einer angeblich offenen Forderung verlangt wird. Neben dem ursprünglichen Betrag werden oft auch Inkassokosten, Mahngebühren und Zinsen aufgeschlagen. Viele Empfänger solcher Schreiben sind überrascht, da sie sich an keinen kostenpflichtigen Vertrag erinnern oder der Meinung sind, dass ein solcher Vertrag mangels ausreichender Information oder Bestätigung gar nicht wirksam zustande gekommen ist.
3. Wie sollten Betroffene mit der Forderung umgehen?
Verbraucher, die eine solche Zahlungsaufforderung erhalten, sollten diese ernst nehmen, aber keinesfalls vorschnell zahlen. Stattdessen ist eine genaue Prüfung erforderlich: Liegt überhaupt ein wirksamer Vertrag vor? Wurden alle gesetzlichen Informationspflichten erfüllt? Wenn Zweifel bestehen, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen und Nachweise verlangen. Gegenüber dem Portalbetreiber sollte der angebliche Vertrag vorsorglich schriftlich gekündigt und auch widerrufen werden, und zwar auch dann, wenn die Fristen bereits abgelaufen sind. Wichtig ist, nicht in Panik zu geraten. Unterstützungen bieten unter anderem die Verbraucherzentralen oder spezialisierte Rechtsanwälte.
4. Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per E-Mail (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.