Beschädigung beim Renovieren Angelegenheit des Mieters?

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  1. Avatar von Eismann345664
    Eismann345664

    Standard Beschädigung beim Renovieren Angelegenheit des Mieters?

    Hallo ich brauche einen Rat..

    am Wochenende habe ich meine neue Wohnung renoviert und habe dabei versehentlich mit der Leiter ein Kellerfenster stark beschädigt, d.h. es ging zu Bruch. Soweit ich weiß, gehört das Fenster doch zum Gebäude und ist insofern über den Hauseigentümer versichert.

    Der verlangt aber jetzt von mir, dass ich bzw. meine Haftpflichtversicherung den Schaden ersetze. Die besteht aber erst seit zwei Monaten, kann sie die Zahlung verweigern?

    Riesendank und Grüße
    Eismann

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Beitrag AW: Beschädigung beim Renovieren Angelegenheit des Mieters?

    Hallo Eismann,

    man muss hier immer folgerichtig unterscheiden!
    Durch welchen Umstand ist die Scheibe zu Bruch gegangen, Sturm , Hagel, Wasserdruck,Feuer, elementare Einflüsse! Nein, Sie haben den Schaden verursacht.
    Nur die vorher beschriebenen Umstände fallen in die Deffinition der Wohngebäudeversicherung.

    Deshalb ist es richtig, Ihre Haftpflichtversicherung mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Es spielt auch keine Rolle, ob diese erst seit 2 Monaten oder 2 Wochen läuft. Entscheidend ist das vertraglich festgehaltene Beginndatum und dass Sie den ersten Beitrag zu dieser Versicherung entrichtet haben. Bitte prüfen Sie , ob Ihre Haftpflichtversicherung eventuell eine Selbstbeteiligung vorsieht. Unter Umständen liegt die Größenordnung des Schadens unter der Selbstbeteiligung.



    Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

    mfg
    Mike

  3. Avatar von Skyrunner
    Skyrunner

    Standard AW: Beschädigung beim Renovieren Angelegenheit des Mieters?

    Mir ist ähnliches in der Wohnung meiner Schwägerin passiert. Ich habe den Schaden auch meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, die hat anstandslos gezahlt.

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