Doppelte Versteuerung bei Bausparverträgen legitim?

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von BruKi
    BruKi

    Standard Doppelte Versteuerung bei Bausparverträgen legitim?

    Jetzt muss ich hier aber mal nachfragen, bin nämlich nicht sicher, ob ich das
    alles so richtig verstehe. Habe vor ein paar Tagen Post von meiner Bausparkasse
    bekommen, die mich darauf aufmerksam macht, dass ich für meinen Bausparvertrag
    besser einen Freistellungsauftrag erteile, weil sonst die Abgeltungssteuer fällig wird.

    Wie oft zahle ich eigentlich auf ein und dasselbe Geld Steuern??? Das kann doch
    wohl nicht wahr sein. Zunächst die Lohnsteuer, dann Abgeltungssteuer und später
    dann evtl.noch mal Grundsteuer?

    Verhält sich das tatsächlich so?

    L,G. BruKi

  2. Avatar von Ghostwriter
    Ghostwriter

    Standard AW: Doppelte Versteuerung bei Bausparverträgen legitim?

    Du hast es erfasst! Seit diesem Jahr gilt nämlich die Abgeltungssteuer. Aber mit dem Freistellungsauftrag kannst du sie ja umgehen.

  3. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.03.2009
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    446
    Danke
    31

    Standard AW: Doppelte Versteuerung bei Bausparverträgen legitim?

    Hallo,

    zuerst mal an Ghostwriter: Entweder haben Sie die Frage nicht richtig gelesen, oder Sie haben einfach keine Ahnung. Eins ist auf jeden Fall klar. So ein Eintrag ist falsch, sinnlos usw.!!!
    Nun zur Frage von BruKi. Sie haben entweder die Aussage der BSP-Kasse falsch verstanden oder falsch interprtiert. Kein Problem, denn zur Klärung von Fragen ist dieses Forum da. Richtig ist, dass Sie auf das von Ihnen verdiente Geld, dass Sie in den BSV einzahlen bereits Lohnsteuer bezahlt haben. Die Abgeltungssteuer bezieht sich aber nicht auf dieses Geld, das bleibt Ihnen, sondern "lediglich" auf die Zinsen die Sie erhalten. DAher ist es sinnvoll einen Freistellungsauftrag zu stellen. Ledige können pro Jahr bis 801€, verheiratete gemeinsam bis zu 1602€ Zinsen verdienen ohne dass die Abgeltungssteuer greift. Dazu muss eben der Freistellungsauftrag gestellt werden. Die Grundsteuer wird erst dann anfallen wenn Sie Besitzer einer Immobilie sind. Aber das ist eine andere Geschichte, und dazu mehr an einem anderen Abend.

    Gruß, Chris

Ähnliche Themen

  1. Riester -> Versteuerung bei Auszahlung

    Von Mogtroll im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.12.2017, 14:32
  2. Ratschläge zu zwei Bausparverträgen

    Von Duerkopf im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.01.2014, 21:41
  3. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 25.03.2012, 10:20
  4. Fondssparplan Kickback versteuerung

    Von SirTiger im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.07.2011, 17:42
  5. Niedrige Zinssicherung bei Bausparverträgen!

    Von Patricks24 im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.11.2009, 15:48

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.