Ihr mögt mich ja vielleicht alle für etwas minderbemittelt halten, aber ich habe da wirklich etwas nicht verstanden. Meine Frau und ich haben zwei Sparbücher, einen Bausparvertrag, ein paar Aktien, und einen Riestervertrag.

Für diese Sparformen erhalten wir natürlich auch Zinsen. Wenn kein Freistellungsauftrag erteilt ist, zahlen wir für diese Zinsen auch eine Art von Steuer. Was aber zahlen wir denn jetzt genau? Wie heißt diese Steuer konkret: Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer?

Wo ist der Unterschied zwischen diesen beiden Steuerarten?

Gruß, Kunibert909