Gültigkeit der Rechtsschutzversicherung auch für Partner

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  1. Avatar von BluesBrother
    BluesBrother

    Standard Gültigkeit der Rechtsschutzversicherung auch für Partner

    Hallo,

    ich habe bisher bei meinen Recherchen nichts Eindeutiges zu diesem Thema gefunden. Darum wende ich mich mal an dieses überaus hilfreiche Forum. Nach reiflicher Überlegung bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass es sich für mich doch lohnen könnte, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

    Vor allem im Hinblick auf den Bereich des Mietrechts. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, weder verheiratet noch sonstwie legal liiert. Tritt die Rechtsschutzversicherung auch für sie ein, wenn es sich um einen Rechtsstreit in Sachen Miete handelt?

    BluesBrother

  2. Avatar von hs-makler
    hs-makler ist offline

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    Beitrag AW: Gültigkeit der Rechtsschutzversicherung auch für Partner

    Hallo,

    erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Familie des Versicherungsnehmers, ist der nichteheliche Lebenspartner (auch gleichgeschlechtlich) mitversichert, wenn

    - er entweder namentlich genannt wird (dann ist häusliche Gemeinschaft mit dem VN nicht nötig) oder

    - häusliche Gemeinschaft laut Melderegister besteht.


    Dies gilt allerdings nicht für alle Versicherungsgesellschaften. Vorher also die Bedingungen beachten.


    Mit freundlichen Grüssen

    Heiko Schmidt


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  3. Avatar von Arne Bender
    Arne Bender ist offline

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    Danke
    1

    Standard AW: Gültigkeit der Rechtsschutzversicherung auch für Partner

    Ist das Thema noch aktuell?

    1) Es gibt Vergleichsrechner, wo man 'Singlerabatt' anklicken kann, dann vergünstigt sich die Police. Ansonsten kannst du deine ganze Familie mit eintragen lassen

    2) Mietrechtsstreitigkeiten find ich sinnvoll. Ich glaube aber, dass du das nicht einzeln, sondern nur in einem Paket kaufen kannst (Privat, Beruf, Eigentum und Miet etc.)


    Viele Grüße!!

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