Haben meine Versicherungen im Ausland auch Gültigkeit?

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  1. Avatar von StephanM.
    StephanM.

    Frage Haben meine Versicherungen im Ausland auch Gültigkeit?

    Hallo Finanz Forum,

    ich habe die Chance, von meiner Firma aus ab Herbst für etwa drei Jahre nach Moskau zu gehen. Wir bekommen dort ein Haus und alles, was man braucht, zur Verfügung gestellt. Unser Haus in Deutschland bleibt in dieser Zeit unbewohnt, darum kümmern sich meine Schwiegereltern. Für uns wäre es sehr wichtig zu erfahren, ob unsere Versicherungen auch in Moskau Gültigkeit haben. Also zum Beispiel unsere Haftpflicht-, Unfall- und unsere Hausratversicherung. Können wir für diese Zeit unser zweites Domizil dort eintragen lassen oder müssen wir eine zweite Versicherung abschließen?

    StephanM.

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Haben meine Versicherungen im Ausland auch Gültigkeit?

    Hallo Stephan,

    kann man so pauschal nicht sagen, kommt auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung an.

    Bei uns würde Versicherungsschutz bestehen für die Privathaftpflicht und Unfallversicherung.

    Ihre Hausratversicherung bezieht sich auf Ihre Wohnung in Deutschland.

    Es besteht die Möglichkeit, dass ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Reisen bis zu einer bestimmten Versicherungssumme in der Hausrat eingeschlossen ist.

    Den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie Ihrer Wohngebäude-, sowie Hausratversicherung mitteilen. Evt. erhalten Sie für diese Zeit einen Beitragszuschlag.

    Aber wie gesagt, es kommt auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Fragen Sie am besten Ihren Versicherungsberater.

    Viele Grüße!

  3. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Haben meine Versicherungen im Ausland auch Gültigkeit?

    Den Auslandsaufenthalt muß man seiner Versicherung nicht unbedingt mitteilen. Man muß dafür sorgen, das sich jemand um das Haus oder die Wohnung kümmert. Die Wohnung in Moskau kann man eventuell als Zweitwohnung in den Vertrag einbauen. Deutschland ist ja immer noch Hauptwohnsitz.

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Haben meine Versicherungen im Ausland auch Gültigkeit?

    Zitat Zitat von Gerd
    Den Auslandsaufenthalt muß man seiner Versicherung nicht unbedingt mitteilen. Man muß dafür sorgen, das sich jemand um das Haus oder die Wohnung kümmert. .
    Dies genügt nicht bei 3 jähriger Abwesenheit.

    allgemeinen Vertragsbedingungen (Hausrat):

    Gefahrerhöhung nach Antragstellung
    eine Gefahrerhöhung kann insbesondere vorliegen,
    wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird.
    Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.

    Die Wohnung in Moskau kann man eventuell als Zweitwohnung in den Vertrag einbauen. Deutschland ist ja immer noch Hauptwohnsitz.
    Von welchem Vertrag ist hier die Rede ?
    Wer übernimmt die Schadensregulierung ?

  5. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Haben meine Versicherungen im Ausland auch Gültigkeit?

    Natürlich von der Hausrat. Ich habe geschrieben kann man eventuell. Das muß man natürlich mit der Versicherung klären. Unfall ist weltweit gültig.
    In wie weit und in welchem Zeitraum des Auslandaufenthaltes die Haftpflichtversicherung Leistungen erbingt, muß man mit seiner Versicherung abklären.

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