Ich habe es im Jahr 2009 leider versäumt, meinen Sohn wieder auf der Steuerkarte eintragen zu lassen, obwohl er teilweise studiert hat.

Jetzt möchte ich gerne von euch wissen, für welchen Zeitraum ich den Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung geltend machen kann.

Mein Sohn hat in 2009 drei Monate studiert, anschließend im 400 Euro Rahmen gejobbt, dann wieder studiert. In der Zeit von April bis August haben wir kein Kindergeld für ihn erhalten. Wird dieser Zeitraum für den Kinderfreibetrag trotzdem angerechnet?

Michelangelo**