„Nebenwirkungen“ von Bankprodukten werden nicht bekannt gemacht

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  1. Avatar von Bücherwurm13
    Bücherwurm13

    Standard „Nebenwirkungen“ von Bankprodukten werden nicht bekannt gemacht

    Ich finde es äußerst blöd, dass Banken immer nur mit den positiven Merkmalen ihrer Produkte werben und auch im Beratungsgespräch nicht darauf eingehen, wenn man Zweifel äußert. Lässt man sich als Kunde auf ein bestimmtes Produkt ein und stellt hinterher fest, dass es doch nicht ganz so vorteilhaft ist, wie es vom Berater dargestellt wurde, hat man keine Möglichkeit mehr, das Produkt ohne finanzielle Verluste "umzutauschen".

    Gibt es da keine Gesetze, die die Banken verpflichten, dem Kunden auch für ihn mögliche Nachteile von vorneherein aufzuzeigen?

    LG - Bücherwurm

  2. Avatar von Doso
    Doso ist offline

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    Standard AW: „Nebenwirkungen“ von Bankprodukten werden nicht bekannt gemacht

    Eigentlich gibt es da schon Verpflichtungen das die Banken darauf hinweisen müssen, im Zweifelsfalle hat man aber als Geschädigter das Problem nachzuweisen das sie dies eben NICHT gemacht haben.

    Aber da kommt im Moment Bewgung in die Sache. So muss in Zukunft ein Gesprächsprotokoll geführt werden. Auch wurden "Beipackzettel" empfohlen für Finanzprodukte, die Ing-Diba hat die z.B. schon eingeführt.

  3. Avatar von VOL710
    VOL710 ist offline

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    Standard AW: „Nebenwirkungen“ von Bankprodukten werden nicht bekannt gemacht

    Hallo,

    das ist dann keine gute Beratung die da gegeben wird. Klar, jeder dienstleister wirbt ersteinmal mit Vorteilen, du würdest ja auch nicht in ein Vorstellungsgespräch gehen und erstmal deine Schwächen preisgeben. Trotzdem solltest du natürlich (gerade was Geldanlagen angeht) ausführlich über Chancen und Risiken bearten werden.

    Es gibt dafür auch gesetztliche Vorgaben, dass z.B. über ein Beratungsgespräch, welches Altersvorsorge oder Wertpapier- bzw. Anlageberatung enthält, immer ein Protokoll geführt werden muss. Darauf müssen Gesprächsgrundlage, deine Anforderung an die Anlage o.Ä., sowie die Empfehlung des Bearters festgehalten werden und was dann gemacht wurde (Empfehlung umgesetzt, oder nur teilweise, oder gar nicht).

    Nicht alle Banken händigen dieses Protokoll jedeoch an dich auch, aber du kannst eine Kopie verlangen.

    VLG

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