Können Investitionen bei späterer Vermietung steuerlich geltend gemacht werden?

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  1. Avatar von Fifoxi
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    Standard Können Investitionen bei späterer Vermietung steuerlich geltend gemacht werden?

    Hallo,

    ein zur Zeit noch selbstgenutztes Haus soll im nächstes Jahr vermietet werden.
    In diesem Jahr können aber noch Kfw-Darlehen für neue Haustür etc. wahrgenommen werden.

    Ist es möglich, bei Selbstnutzung bereits das Darlehen aufzunehmen und die damit verbundenen Arbeiten ausführen zu lassen -
    und bei späterer Vermietung die Darlehenszinsen mit den Mieteinnahmen steuerlich zu verrechnen?

    Oder sind auch die Kfw-Darlehen zweckbestimmt?

  2. Avatar von Andy34
    Andy34 ist offline

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    Standard AW: Können Investitionen bei späterer Vermietung steuerlich geltend gemacht werden?

    Das geht ja schon recht tief ins Steuerrecht, in dem Fall kann ich leider keine Auskunft geben.
    Du solltest vielleicht dazu eine Beratung bei einem richtigen Steuerbüro bzw. Steuerberater in Anspruch nehmen. Die Steuerberater von zahn-steuerberater.de sind da zum Beispiel eine gute Anlaufstelle die haben alle Spektren auf dem Gebiet im Blick und liefern m.E. eine richtig gute Beratung (diese habe ich selber auch schon in Anspruch genommen). Im Grunde würde ich aber sagen das wenn du die Unterkunft noch selber nutzt und Sanierungen etc. Vornimmst das du dies nicht verrechnen kannst. Einfach aus dem Grund das du ja noch den Mietgegenstand benutzt, ich bin aber kein Fachmann und meine Meinung solltest du dann lieber Ignorieren, wie gesagt verschaffe dir dafür am besten direkt bei einem Berater eine fundierte Meinung dazu, so bist du wenigstens auf der sicheren Seite!

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Können Investitionen bei späterer Vermietung steuerlich geltend gemacht werden?

    Zitat Zitat von Andy34
    Das geht ja schon recht tief ins Steuerrecht,...
    Steuerrechtlich gesehen ist die Frage einfach zu beantworten. Aufwendungen sofern sie notwendig sind, können von den Erträgen abgezogen werden.

    Die reale Frage ist wäre doch, ob die Bedingungen der Darlehensvergabe bei der Kfw dies zulassen.

    Ich würde einfach mal bei der KfW nachfragen.

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