Ich habe mich ja schon mehrfach darüber aufgeregt, dass es nicht möglich ist, als Eltern die Kosten für das Studium der Kinder von der Steuer abzusetzen. Schließlich studiert ein Kind und kann daher oft nicht selbst auch noch arbeiten. Denn nur dann könnte es die Kosten selbst steuerlich geltend machen.

Nun habe ich aber gelesen, dass es unter Umständen möglich sein soll, diese Kosten, wie z.B. Studiengebühren, auch nach dem Studium noch beim Finanzamt anzugeben. Nämlich dann, wenn der einstige Student über ein eigenes Einkommen verfügt. Das würde mich wieder versöhnlich stimmen. Alles andere finde ich unverschämt.

Kann mir jemand sagen, ob das wirklich den Tatsachen entspricht und welche Kosten darunter fallen?

Danke sehr für die Antworten.