Altersvorsorge anrechenbares Vermögen für Hartz IV

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  1. Avatar von Krötensammler
    Krötensammler

    Standard Altersvorsorge anrechenbares Vermögen für Hartz IV

    Moin zusammen...

    Vor etwa 14 Jahren habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen, die dazu dienen soll, meinen Lebensabend abzusichern und die nicht allzu üppige Rente aufzustocken. Jetzt sieht es in meinem Betrieb nicht sehr rosig aus und es könnte sein, dass ich in naher Zukunft meine Arbeit verlieren werden.

    Mit 46 Jahren werde ich wohl auch so schnell nichts Neues mehr finden. Meine Angst ist, dass ich irgendwann Hartz IV beziehen werde und dann auch noch meine Altersvorsorge verlieren könnte.

    Darum wüsste ich gerne, ob Altersvorsorgemodelle wie meine Lebensversicherung auf Hartz IV angerechnet werden können.

    Weiß hier im Forum jemand darüber Bescheid????

    Gruss, Krötensammler

  2. Avatar von MaklerHH
    MaklerHH ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge anrechenbares Vermögen für Hartz IV

    Am besten Sie lassen sich zu diesem Thema ausführlich beraten. Erste Anlaufstelle könnte der Vermittler der Lebensversicherung sein (gibt es den noch, wer betreut den Vertrag aktuell?). Einen solchen Vertrag kann man im Fall der Fälle mit einer Ausschlußklausel belegen, aber Vorsicht, der Vertrag ist dann was die Verfügbarkeit angeht so schlecht gestellt, wie eine Basisrente. Einmal drin, nie wieder raus. Das sollte man sich gut vorher überlegen.

    Gruß aus Hamburg

  3. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge anrechenbares Vermögen für Hartz IV

    Hallo

    Die angesprochene Lebensversicherung ist erst einmal nicht Hartz IV sicher. Eine Altersvorsorge ist sie erst recht nicht. Habe ich an anderer Stelle schon erläutert. Ein Verwertungsverzicht, mach sie zwar Hartz IV sicher, schränkt aber die Verfügbarkeit extrem ein. Hier sind 250 € je vollendeten Lebensjahr anrechnungsfrei. Es muß aber eine Altersvorsorge sein, auf die man erst ab dem 60. Lebensjahr zugriff hat (Riester, Rürup, baV und Verwertungsverzicht für andere Versicherungen). Lebensversicherungen müssen erst mit einem Rückkaufswert von 16.250 € aufgelöst werden.

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